Rundfunkgebühr bei Kinderzuschlag?

3 Antworten

Nein die besteht nicht, weil ein Anspruch auf Kinderzuschlag nur dann bestehen kann, wenn man mehr Geld zur Verfügung hat, als einem mit dem Bürgergeld vom Jobcenter zustehen würde.

Ich kenne nur beim Wohngeld von der Wohngeldbehörde eine Härtefallregelung, da kann man meines Wissens einen solchen Antrag auf Härtefall beim Rundfunkservice stellen, wenn man nach Zahlung des Rundfunkbeitrags weniger als die Grundsicherung nach dem SGB - ll vom Jobcenter zur Verfügung hätte.

Wenn ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, dann im Regelfall ja zumindest auch theoretisch auf Wohngeld und dann hat man auf jeden Fall mehr, als mit Leistungen vom Jobcenter, selbst nach Zahlung des Rundfunkbeitrags.

Es gibt nur eine Befreiung, wenn sich nach einer Einkommens- und Vermögensprüfung beim Jobcenter ergibt, dass du mit deiner Familie berechtigt bist, Bürgergeld zu beziehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung