Gewerbe in Nebengwerbe umwandeln?

1 Antwort

Bei der Gewerbeanmeldung wird gar nicht gefragt, in welchem zeitlichen Rahmen du dein Gewerbe betreiben willst. Daher kennt die Gewerbeordnung kein Nebengewerbe.

Bei der Anmeldung wird nur aus rein statistischen Zwecken gefragt, ob das Gewerbe von Anfang an zu deinem Haupt- oder Nebenerwerb dienen soll? Das Antwort-Kreuzchen hat aber keine rechtliche Bedeutung.

Wenn du also nur auf einen kleinen Nebenverdienst hoffst und dann doch schnell Millionär wirst, musst du nichts ummelden. Und andersherum auch nicht.

Und Einzelunternehmer wärst du in jedem Fall, denn das ist die Rechtsform und die ändert sich nicht, wenn du mehr oder weniger arbeitest oder verdienst.

Fazit: Natürlich kannst du dir einen anderen Job suchen, ohne etwas ummelden zu müssen.