Gewerbe anmelden?

6 Antworten

Wenn Du dafür Geld nimmst, dann ja.

Wenn du einfach kostenlos Essen ausgeben willst, dann nein. Dann brauchst Du gar nichts. Nicht mal einen Hygienenachweis. Das ist rechtlich so, als lädst Du jemanden zu Dir als Gast zum Essen ein.

Aber wenn Du Geld nimmst, dann ist es ein Gewerbe. Auch wenn Du das als Trinkgeld bezeichnest. Du musst das Trinkgeld sogar versteuern...

Woher ich das weiß:Hobby – Bei uns gehören seit vielen Jahren die Töpfe & Pfannen mir.

Das ist sehr kompliziert. In deiner privaten Küche darfst du das gar nicht machen. Du benötigst eine zweite Küche. Und selbstverständlich musst du ein Gewerbe anmelden.

Besser nicht, da du die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen würdest und dein Gewerbe direkt geschlossen würde.

Mach das privat unter Freunden/Bekannten/Nachbarn, die können sich ja an den Kosten beteiligen.

und dafür vielleicht geld verlange(Trinkgeld)

Trinkgeld kann man nicht verlangen.

Dies ist eine freiwillige Gabe eines Gastes!

eigentlich ja,aber wenn du weniger als ca.8000 im jahr verdienst musst du keine einkommensteuer bezahlen