Geschwister wg unter besonderen Umständen?

3 Antworten

Deine Eltern zahlen ggf. eine Aufstockung für Dich bis zum Ende der Ausbildung, wenn die Dich rausschmeißen und das KG kannst Du von der Fam. direkt beziehen.

Deine Schwester wird im Trennungsjahr und im ersten Jahr nach der Scheidung Unterhalt vom Dann-Ex erhalten  oder auch solange sie wegen der Kinder nicht arbeiten kann .. längstens bis beide in der Kita, Schule gehen.. 

Unterhalt für die Kinder erhält sie bis die 18 sind auch vom Ex.

Naja, für dich gibts keine Extra Kohle...

Deine Eltern sind verpflichtet, für dich zu sorgen... Heißt, solang du noch bei ihnen leben kannst, musst du das auch machen. Natürlich hindert sie keiner dran, dir Unterhalt zu bezahlen und / oder dir dein Kindergeld zu geben...

Vom Staat wirst nichts bekommen... Das Zuhause-Ausziehen ist ein Vergnügen, das so nicht unterstützt wird.

Azubi´s, Ü18 in eigener Wohnung können ggf. BAB beantragen.

Du musst dich getrennt von deiner Schwester sehen.

Jeder trägt seinen Anteil.