Mit 18 in eine WG als Schüler?

6 Antworten

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Zum BAföG:

So lange Du bei den Eltern - oder einem Elternteil - lebst, bist Du definitiv nicht BAföG-berechtigt.

Womöglich aber auch dann nicht, wenn Du ausziehst. In der Regel ist BAföG nur möglich, wenn die konkret besuchte oder eine vergleichbare Klasse, die Dich auch aufgenommen hätte, nicht in zumutbarer Zeit von den Wohnungen Deiner Eltern aus erreichbar ist (bei tgl. insgesamt mehr als 2h hin und zurück mit dem ÖPNV, bei regelmäßigen Verkehrsverhältnissen). Familienbedingte Hintergründe zählen dabei in aller Regel nicht.

Zu den Voraussetzungen, die in den Verwaltungsvorschriften zu § 2 Abs. 1a BAföG stehen, kannst Du Dich gerne einlesen: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/bafoeg/gesetz/paragraph2.html . Wenn Du dazu dann Fragen hast, gerne.

Wenn kein BAföG, wärest Du allerdings nicht automatisch wegen einer BAföG-Ausbildung von HartzIV oder WG ausgeschlossen; beides zusammen geht aber wohl nicht. Wie es mit diesen Ansprüchen konkret aussähe, kann ich Dir mangels Ahnung nicht sagen.

Falls doch BAföG: Die Bedarfssätze stehen im § 12 BAföG (theoretisch auch in den §§ 13a und 14b).

Das Einkommen Deiner Eltern ist grundsätzlich anzurechnen.

Das KG sollte Dir zus. zustehen.

Ja mit einem Grund wie der streit mit deinen Eltern hast du Anrecht auf Bafög aber deine Eltern werden dann auch befragt und die werden es bestimmt runter spielen und es wird abgelehnt

Nein, da es keine wirkliche Notwendigkeit gibt, auszuziehen, wird das der Steuerzahler auch nicht bezahlen...

Ich würde es nicht empfehlen. Habe keine guten Erfahrungen damit gemacht.

Hallo DopeBoy93

Ja, erstmal bekommst du dein Kindergeld und dann kannst du (Schüler)Bafög beantragen. Wenn das Geld immer noch nicht reicht, must du noch einen Job annehmen.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Gruß, Frank