Geschlechtsverkehr mir einer 13-jährigen?
Ich habe in nächster Zeit die Möglichkeit mit einer 13 Jährigen rumzumachen und vielleicht auch mehr ;) Ich weiß das liebe machen erst mit 14 erlaubt ist, aber wie sieht es aus mim Küssen und Anfassen? Ich bin 16. Die 13 Jährige ist aber, wie ich finde, schon sehr weit vorrangeschritten in der Pubertät ( Körperlich sowie psychisch) Was soll ich eurer Meinung nach machen?
13 Antworten
Junge du bist 16 genau so wie ich
Wie kannst du nur daran denken mit einer 13 jährigen zu schlafen such dir ältere Weiber 17 18 von denen lernst du was und die haben schon viel reifer aber bitte lass das 13 jährige Mädel in ruhe stell dir mal vor du wärst ihr Vater und wenn Du sie nicht liebst lass die Finger von ihr
Versteh mich bitte jetzt nicht falsch, ich bin bestimmt nicht prüde, aber ich will dir das versuchen von der rechtlichen Seite her zu erklären: Sexuelle Kontakte beschränken sich nicht nur auf den Geschlechtsverkehr, sondern beinhalten auch Dinge, die darauf schließen lassen könnten, dass sexuelle Gefühle im Spiel sind. Dazu zählt auch Küssen, Berühren und natürlich auch Petting. Sogar verbale sexuelle Anspielungen Kindern gegenüber ist strafbar. Als Kind im rechtlichen Sinne zählt jede Person unter 14 Jahren. Mein Tipp waäre: Warte bis das Mädchen 14 ist und dann ist alles möglich, wenn es in gegenseitigem Einverständnis passiert. Anderenfalls könntest du ernsthafte Probleme bekommen.
Hallo,
es ist viel zu früh, so was anzufangen. Wenn die Eltern Wind davon bekommen, können sie dich anzeigen, und du bekommst eine entsprechende Strafe wie soz. Stunden, usw...
Interessiere dich lieber für Mädchen in deinem Alter... Bei dir scheint mir sowieso das Wichtigste "herummachen" zu sein... Paß auf, daß du nicht irgendein Mädchen schwängerst, dann mußt du jahrelang Unterhalt für das Kind zahlen, das wird dir von deinem Lohn automatisch abgezogen...
Emmy
Wenn du sie nicht liebst, dann würde ich die Finger von ihre lassen. Denn sie ist erst 13 und es ist ihr erstes Mal & meiner Meinung nach sollte das etwas besonderes sein. Ansonsten könnte sie es sehr bereuen mal
Stimmt auch wieder. ich denke, dass sie aber auch wenn sie nicht will in diesem moment zu naiv sein wird..
Wenn ihre Eltern was dagegen haben, macht du dich strafbar. Wenn´s meine Tochter wäre würde ich dich vor Gericht bringen. Auch schon beim Anfassen der Geschlechtsteile von Kindern im Schutzalter machst du dich bereits strafbar.
Wenn die Eltern nichts dagegen haben, macht man sich auch strafbar.
Und die Eltern vermutlich noch dazu...
Wenn die Eltern nichts dagegen haben, macht man sich auch strafbar.