Gerechtigkeit von Aristoteles?

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politische Gerechtigkeit

Die politische Gerechtigkeit/das politisch Gerechte/das politische Recht (griechisch: τὸ πολιτικὸν δίκαιον) gibt es bei einer mit Bezug zur Autarkie (Selbstgenügsamkeit, Selbstversorgung, Selbständigkeit, Unabhängigkeit bestehenden Lebensgemeinschaft zwischen Freien und (grundsätzlich) Gleichen und gilt entweder in geometrischer Proportion (Gerechtigkeit beim Zuteilen/Verteilungsgerechtigkeit [iustitia distributiva]; Personen und Gruppen sind bei der Zuteilung von Gütern nicht unbedingt gleichgeordnet; wenn nach proportionaler Gleichheit verteilt wird, kann diese Proportion anders als 1 : 1 - alle bekommen einen genau gleich großen Anteil – sein; Maßstab der Verteilung kann z. B. Würdigkeit, Wert, Leistung, Verdienst oder Bedürftigkeit sein) oder in arithmetischer Proportion (Gerechtigkeit beim Tauschen, Regeln und Ausgleichen/Tauschgerechtigkeit [iustitia communativa]; Personen und Gruppen sind ganz grundsätzlich gleichgeordnet, werden also ohne Ansehen der Person behandelt; daher ist die Proportion nach nach proportionaler Gleichheit dabei immer 1 : 1; wer Waren tauscht, gibt immer das, was gemeinsam als Gegenwert beurteilt und vereinbart wird; wer einen Schaden zufügt, soll dies entsprechend im vollen Wert durch Rückgabe, Ersatz oder Strafe ausgleichen)s.

Die politische Gerechtigkeit/das politisch Gerechte/das politische Recht bezieht sich also auf Personen, die in einer politischen Gemeinschaft leben.

Nur zwischen solchen Personen (Freie und Gleiche) gibt es politische Gerechtigkeit/das politisch Gerechte/das politische Recht. Sonst gibt es nur ein Recht, das dazu eine gewisse Ähnlichkeit hat.

Nicht-politische Gerechtigkeit/das nicht-politisch Gerechte/das nicht-politische Recht gibt in anderen Beziehungen als der zwischen Mitgliedern einer politischen Gemeinschaft. Aristoteles nennt das Recht im Haushalt/in der Hausgemeinschaft (griechisch: οἶκος [oikos]). Dazu gehört das Recht des Herren über seine Sklaven, das Recht des Vaters über seine Kinder und das Recht des Ehemannes über seine Ehefrau.

Bezug aus Rechtssystem

Aristoteles äußert Gedanken, die zu einer allgemeinen Begründung und Erklärung eines Rechtsstaat dienen können:

Ein politisches Recht gibt es, wenn das Verhältnis zwischen freien und (grundsätzlich) gleichen Personen vom Gesetz bestimmt wird. Ein Gesetz gibt es bei denen, bei denen Ungerechtigkeit vorkommt. Das Recht ist ein Urteil über das Gerechte und Ungerechte. Unrechttun besteht darin, sich selbst zuviel vom Guten und zuwenig vom Schlechten zuzuteilen.

Die Vernunft soll herrschen, nicht einfach Menschen, weil sonst jemand sich selbst zuviel vom Guten und zuwenig vom Schlechten zuteilt. Ein gerechter Herrschender ist Wächter des Gerechten und meint nicht, mehr zu verdient zu haben als das proportional Gleiche. Sein Lohn sind Ruhm und Ehrung.

Institutionen sind Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Die werden halt aufgeteil in politische Themen und unpolitische.
Als Beispiel: Ist es gerecht, dass in Deutschland 10% der Erwachsenen arbeitlos sind?
Dies hat für den Staat einen politischen wert, weil die Bevölkerung den Staat repräsentieren sollte