Gehört ein Vertragshandy nach Vertragsende mir?

5 Antworten

Ja, nach Beendigung der 24 Monatigen Vertragslaufzeit gehört das Handy Dir.

Es gehört dir danach.. das ist ja der Sinn davon.

Wenn es nicht gemietet ist (kommt in Deuschland nur sehr selten vor), gehört die das Gerät ab Vertragsbeginn, nicht erst, wenn die Mindestlaufzeit des Mobilfunkvertrags abgelaufen ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
data2309  09.08.2019, 21:47

nicht ganz. erst nach 2. Jahren.

da immer in dem Vertrag eine Teilsumme für das Handy gezahlt wird. also vergleichbar mit Finanzierung. erst wenn die 24 Monate Rum sind, gehört das Handy dem Vertragsinhaber. wenn alle Rechnungen bezahlt sind.

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Ifm001  09.08.2019, 23:33
@data2309

Das ist schlicht falsch. Das Gerät gehört den Nutzer sofort mit Vertragsbeginn, sobald die Widerrufsfrist abgelaufen ist.

Mobilfunkvertrag und Kaufvertrag des Geräts sind zwei unterschiedliche Verträge und haben im weiteren Verlauf nichts mehr miteinander zu tun. Vor allem sollte man nicht den Irrtum begehen, und das mit einer Finanzierung verwechseln.

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data2309  09.08.2019, 23:47
@Ifm001

du kannst lesen?

da steht vergleichbar mit...

richtig ist deine Aussage, das es 2 Verträge sind. und dennoch gehört das Handy erst mit Ablauf der 2 Jahre dem Vertragsinhaber, da auch für das Handy monatliche Beträge zu zahlen sind, was heute üblich ist.

woher ich das weiß; Berufserfahrung!

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Ifm001  10.08.2019, 09:40
@data2309

Es ist auch nicht damit vergleichbar.

Der OP beschreibt, dass er eine Einmalzahlung für das Gerät leistet und dann 30 EUR pro Monat für den Mobilfunkllvertrag. Dann gehört dem OP sofort das Gerät. Der Kaufvertrag für das Gerät ist vollständig erfüllt.

Anders ist es, wenn eine monatliche Gebühr für das Gerät anfällt (z. B. 25 EUR für den Mobilfunkvertrag und 5 EUR für das Gerät). Nur dann kann sich der Anbieter einen Eigentumsvorbehalt sichern ... wobei davon aufgrund des Werteverfalls von Smartphones eher selten Gebrauch gemacht wird. Der Aufwand des Anbieters für den Verkauf wäre höher als die zu erwartende Einnahme. Zudem werden über die Sonderkündigung des Mobilfunkvertrags schon genug Ausgleich für den Anbieter generiert.

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