gebrauchte ware defekt zurück nehmen?
Ich habe eine Kaffeemaschine verkauft, voll funktionstüchtig! 2 Tage später schreibt mir der Käufer: "2 Kaffees habe ich gemacht, jetzt funktioniert sie nicht mehr" Muss ich sie zurücknehmen? Ich sage dazu "privatverkauf, gekauft wie gesehen" sie hat ja funktioniert! Ich sehe es nichz ein, eine Maschine zurück zu nehmen, die ich als funktionstüchtig verkauft habe, defekt zurück zu nehmen. Was sagt ihr dazu? ich freue mich auf euere Antworten
3 Antworten
Wenn das Gerät auch nachweislich funktionierte hat er Pech sonst kann es unschön enden. Es gibt auch beim Privatkauf kein "privatverkauf, gekauft wie gesehen". Auch wenn es viele denken.
Besten Dank für die Antworten! Es gab keinerlei Abmachungen. Ich bat ihm sogar noch an sie zu testen, woraufhin er dann meinte, er glaubt mir das sie funktioniert. Weiterhin hat er sie zu Hause getestet und sie hat die ersten beiden Male funktioniert. LG
Du musst nicht, wenn sie wirklich funktioniert hat, da Du Privatverkäufer bist, gibt es keine Garantie. Das ist wohl wirklich Pech oder er hat sie nicht richtig bedient. Ich würde das nochmal mit dem Käufer besprechen.
Nein musst du nicht, du gibst ja keine Geldzurück Garantie oder wurde irgendetwas mit dem Käufer ausgemacht? Er hat sie gesehen er hat sie getestet und sie hat funktioniert. Fertig! Du kannst ja nicht wissen, wie er den Kaffee gemacht, vielleicht steckte auch absicht dahinter.
MFG
Nein, wurde nichts ausgemacht. Ich bat ihm an sie zu testen woraufhin er nur meinte, er glaube mir, dass sie funktioniert
Die gibt es auch nur wenn eine GARANTIE gegeben wurde die IMMER rein freiwillig ist.
Auch gewerbliche Händler sind zu keinerlei Garantie/n verpflichtet.Die ist nicht gesetzlich.