Geblitzt?

2 Antworten

Wenn es im Bereich einer Ordnungswidrigkeit ist, bezahlst Du einfach die Strafe und fertig. Wenn es bereits eine Straftat ist, kannst Du natürlich auch angeben, dass Du es warst. Ob das glaubwürdig ist, hängt davon ab, wie ähnlich Ihr Euch seid. Die Polizei schaut sich das Foto schon auch an.

Fahrtenbuch schreiben und Fahrtenbuchauflage erhalten

Kann die Bußgeldstelle der Fahrer nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit wie bspw. einer Geschwindigkeitsüberschreitung nicht ausfindig machen, kann dieser nicht entsprechend sanktioniert werden. Damit so ein Vorfall nicht noch öfter auftritt, kann der Fahrzeughalter zum Fahrtenbuch verpflichtet werden. So soll stets nachvollzogen werden können, wer zu welchem Zeitpunkt ein Fahrzeug genutzt hat.

https://www.bussgeldkatalog.org/fahrtenbuch/