Gastfamile mit Bezahlung in Deutschland?

1 Antwort

Das zählt soweit ich weis ganz klar als Einnahme.- Allerdings können auch die mit der Unterbringung in Zusammenhang stehenden Kosten hier in Ansatz gebracht werden. Der Gewinn aus der "Tätigkeit Vermietung" wird aber gewiss zu versteuern sein.