Garantie bei eingebauten Kfz-Ersatzteilen

2 Antworten

Ob dir irgendwer eine Garantie auf das Teil gegeben hat, kannst nur du selbst wissen. Solltest du aber die gesetzliche Sach- und Rechtsmaengelhaftung (Gewahrleistung) des Haendlers meinen, so gilt diese 2 Jahre. Sie bezieht sich aber nur auf den Zustand zum Zeitpunkt der Uebergabe an dich. Bestreitet der Haendler, dass das Ding von Anfang an kaputt war, musst du dies ab dem 7. Monat beweisen.

Normal hast du 2 Jahre Garantie auf Ersatzteile...