Garagenmiete in der Steuererklärung?
Hallo zusammen,
ich bin letztes Jahr umgezogen und musste für meinen Firmenwagen einen Stellplatz in einer Tiefgarage mieten. Mein Arbeitgeber hat dies im Firmenwagenvertrag so festgelegt und ich habe auch keine Option, dass Auto auf der Straße abzustellen.
Jetzt ist mein Problem, dass ich absolut nirgendwo in der Steuererklärung ein Feld für die Garagenmiete finde....
Wo soll die den eingetragen werden?
4 Antworten
Wo soll die den eingetragen werden?
Nirgends. Mit der Entfernungspauschale sind alle Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abgegolten, § 9 Abs. 2 S. 1 EStG. Das schließt auch die Gebühren für das Parken mit ein.
Sehr geehrte Fragestellerin!
Ich gehe davon aus, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht die Garagenkosten ersetzen oder bei Ermittlung des Sachbezugs für Ihre private PKW-Nutzung mindernd berücksichtigen will.
Sie können unter diesen Umständen die Garagenkosten unter weitere Werbungskosten in Anlage N zur Einkommensteuererklärung eintragen. Leider steht keine spezielle Zeile für diese Werbungskosten zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Steuerberater Jakob Röß
Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)
Mangels entgeltlicher Beauftragung und vollständiger Kenntnis über Ihre persönliche Situation wird die Haftung für Fehlberatung hiermit ausgeschlossen.
Nirgends
Nirgends. Die Kosten dafür sind mit der km-Pauschale abgegolten.
Bitte nicht antworten, wenn man sich bei dem Thema nicht auskennt. Es gibt diverse Gerichtsurteile der letzten 20 Jahre die das Thema regeln und die Garagenmiete kann abgesetzt werden, wenn Sie für die Überlassung des Firmenwagens erforderlich ist.
Es gibt auch jede Menge Urteile, wonach die Garagenmiete mit der km-Pauschale abgegolten ist.
Die Garagenkosten sind absetzbar, wenn die Einzelkostenbewertung nach Fahrtenbuch genutzt wird, vgl. BMF v. 03.03.2022 (BStBl I S. 232).
Geht es jedoch um die Minderung des geldwerten Vorteils aufgrund von Zuzahlungen des AN, so sollen nur jene Zuzahlungen mindernd zu berücksichtigen sein, die unmittelbar zur Nutzung des Fahrzeugs erforderlich sind.
Allerdings habe ich auch eben etwas gelesen, wonach die Kosten dann berücksichtigt werden können, wenn der AG die Unterbringung fordert.
Leider kann ich den aktuellen Stand in der Kürze der Zeit nicht verifizieren. Offensichtlich ist hier aber zu differenzieren.
In dem Absatz steht "für die Wege".
Das Abstellen eines Firmenwagens hat wenig mit den Wegen zu tun.
Genaugenommen schmälert doch die Miete für den Stellplatz meinen Geldwerten Vorteil für den Firmenwagen, ich erbringe sozusagen einen Eigenanteil. Damit ist der Firmenwagen doch um meinen Eigenanteil für die Garagenmiete zu mindern.
Jeder Kostenbestandteil des Firmenwagens kann auch von mir bezahlt werden und mindert damit den Geldwerten Vorteil, dies wäre beispielsweise so, wenn ich den Sprit selbst bezahlen müsste.
Meine Frage ist nur, wo ich das einzutragen habe.