Garagenmiete in der Steuererklärung?

4 Antworten

Wo soll die den eingetragen werden?

Nirgends. Mit der Entfernungspauschale sind alle Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abgegolten, § 9 Abs. 2 S. 1 EStG. Das schließt auch die Gebühren für das Parken mit ein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Sehr geehrte Fragestellerin!

Ich gehe davon aus, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht die Garagenkosten ersetzen oder bei Ermittlung des Sachbezugs für Ihre private PKW-Nutzung mindernd berücksichtigen will.

Sie können unter diesen Umständen die Garagenkosten unter weitere Werbungskosten in Anlage N zur Einkommensteuererklärung eintragen. Leider steht keine spezielle Zeile für diese Werbungskosten zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)

Mangels entgeltlicher Beauftragung und vollständiger Kenntnis über Ihre persönliche Situation wird die Haftung für Fehlberatung hiermit ausgeschlossen.

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"
Fred9922 
Fragesteller
 08.05.2024, 14:35

In dem Absatz steht "für die Wege".
Das Abstellen eines Firmenwagens hat wenig mit den Wegen zu tun.
Genaugenommen schmälert doch die Miete für den Stellplatz meinen Geldwerten Vorteil für den Firmenwagen, ich erbringe sozusagen einen Eigenanteil. Damit ist der Firmenwagen doch um meinen Eigenanteil für die Garagenmiete zu mindern.
Jeder Kostenbestandteil des Firmenwagens kann auch von mir bezahlt werden und mindert damit den Geldwerten Vorteil, dies wäre beispielsweise so, wenn ich den Sprit selbst bezahlen müsste.
Meine Frage ist nur, wo ich das einzutragen habe.

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anTTraXX  08.05.2024, 14:39
@Fred9922

Nirgends

Die Kosten für eine Garage sind nicht abzugsfähig.

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Nirgends. Die Kosten dafür sind mit der km-Pauschale abgegolten.

Fred9922 
Fragesteller
 08.05.2024, 13:06

Bitte nicht antworten, wenn man sich bei dem Thema nicht auskennt. Es gibt diverse Gerichtsurteile der letzten 20 Jahre die das Thema regeln und die Garagenmiete kann abgesetzt werden, wenn Sie für die Überlassung des Firmenwagens erforderlich ist.

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PatrickLassan  08.05.2024, 13:07
@Fred9922

Es gibt auch jede Menge Urteile, wonach die Garagenmiete mit der km-Pauschale abgegolten ist.

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kegus  08.05.2024, 22:39
@PatrickLassan

Die Garagenkosten sind absetzbar, wenn die Einzelkostenbewertung nach Fahrtenbuch genutzt wird, vgl. BMF v. 03.03.2022 (BStBl I S. 232).

Geht es jedoch um die Minderung des geldwerten Vorteils aufgrund von Zuzahlungen des AN, so sollen nur jene Zuzahlungen mindernd zu berücksichtigen sein, die unmittelbar zur Nutzung des Fahrzeugs erforderlich sind.

Allerdings habe ich auch eben etwas gelesen, wonach die Kosten dann berücksichtigt werden können, wenn der AG die Unterbringung fordert.

Leider kann ich den aktuellen Stand in der Kürze der Zeit nicht verifizieren. Offensichtlich ist hier aber zu differenzieren.

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