Fußbilder/getragene Socken gegen Amazongutscheine steuerpflichtig?
Hallo zusammen,
ich bin Studentin und möchte über Instagram meine Fußbilder oder getragene Socken verkaufen. Bezahlung per Amazongutscheincodes. Alles bleibt anonym.
Muss das versteuert werden? Gibt es eine Grenze? Brauche ich ein Gewerbe?
Privat geschenkte Gutscheine muss man ja auch nicht von der Steuer absetzen.
Ich habe hier in den Threads leider nichts dazu gefunden in Bezug auf Amazongutscheinen. Ich würde kein Geld annehmen per Überweisung, PayPal oder sonstiges. Nur Gutscheincodes.
Vielen Dank im Voraus!
6 Antworten
Wenn du regelmäßig getragene Socken verkaufen willst, musst du sie ja vorher einkaufen, und das einzig zum Zweck des Wiederverkaufes, das ist schon mal gewerblich.
Amazongutscheine sind geldwerter Vorteil, also steuerlich zu behandeln wie Geld.
Auch der Versand von Fußbildern (komplett absurd, dass die jemand kaufen würde, das Netz ist voll von kostenlosen) wäre ja mit Gewinnabsicht und somit selbstverständlich ebenfalls steuerpflichtig.
Musst also ein Gewerbe anmelden. Die Steuerfreigrenze ist ziemlich hoch, ich glaube 17.500 Euro Einnahmen jährlich.
Es ist Blödsinn, dass man Steuern bezahlen muss, wenn man Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit generiert, welche jenseits von 17.500 Euro jährlich liegen?
Aaaaaaah ja! 😁
ALLE privaten Käufe sind NICHT steuerpflichtig.
Keine Steuer. Es ist so wie wenn du zu schnell fährst und du auf die Polizei gehst und dich selbst anzeigst.!
Ich gehe mal davon aus, dass Amazon hellhörig wird, wenn plötzlich so viele Gutscheine eingelöst werden ...
Ja, ist eine Gewerbepflichtige Tätigkeit...
So ein Blödsin mit der Steuer!