Führerschein im Ausland billiger

6 Antworten

Sowas gibt es schon,aber diese Führerscheine sind in Deutschland dann auch meistens nicht anerkannt.

...und wenn du schon beim Motorradführerschein geizig bist, dann ist Motorradfahren definitiv das falsche Hobby für dich. Denn es ist auch eins der teuersten. Wenn dir ein Tausender für den Motorraführerschein zu viel Geld ist, dann solltest du lieber Nordic Walking als Hobby wählen, das kostet dich nur ein Paar Schuhe und zwei Stöcke.

Gamefect 
Fragesteller
 14.10.2014, 19:43

Mir geht es nicht ums Geld sondern um die 100.000 Theorie und Fahrstunden

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drhouse1992  16.10.2014, 16:50
@Gamefect

Und du bist der Meinung, du bist schon der absolute King und brauchst das alles nicht? Dann hoffe ich, dass wir zwei uns nie auf der Straße begegnen...

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Kannst du in Spanien machen, dort gibt es auch deutsche Fahrschulen.

der Führerschein wird dann aber in Deutschland umgeschrieben bzw. dort, wo dein Wohnsitz ist.

aber der Verkehr ist total anders, du solltest dann unbedingt deutsche strassenpraxis dir zulegen, aber ok, andere Ausländer fahren ja auch in deutschland, aber sehr oft auch richtig schlecht. Unterschiede!

auch im ausland gibt es keine kleine prüfung, wo du nur 50 meter ums nächste eck fahren musst.

und das ist auch gut so

Gamefect 
Fragesteller
 13.10.2014, 18:35

Doch das gibt es... z.B. In Italien, aber da muss man wohnen um zugelassen zu werden

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Effigies  14.10.2014, 00:50
@Gamefect

In Italien gilt die gleiche Führerscheinrichtlinie wie hier.

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Nur wenn Du dort lebst und (ich glaube) mindesten ein Jahr. Ansonsten kannst Du im Ausland wohl damit fahren, aber nicht in Deutschland.

Effigies  14.10.2014, 00:59

Dein Hauptwohnsitz ist der Ort Deines gewöhnlichen Aufenthalts. Um die Mehrheit eines Jahre irgendwo zu wohnen muß Du Dich innerhalb dieses Jahr mindesten 6 Monate +1 Tag dort aufhalten.

Hast Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht dort, darf Dir die Führerscheinbehörde keinen Führerschein ausstellen. Und das wird auch keine Führerscheinbehörde in einem Listenstaat (Anlage 11 FeV) machen.

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In dem Land in dem Du wohnst.

Nur die Führerscheinbehörde an Deinem Hauptwohnsitz darf Dir einen Führerschein ausstellen.