Fremdes Fahrrad steht in meinem Fahrradstellplatz?

4 Antworten

Nein, das darfst du nicht. Es ist Sachbeschädigung und du setzt das andere Fahrrad dem Risiko aus, dass es gestohlen wird.

Du dürftest ein fremdes Fahrradschloss knacken bzw. zerstören, wenn dein eigenes Fahrrad damit angeschlossen wäre. In dem Fall würde dein Eigentumsrecht gegenüber einem günstigen Fahrradschloss überwiegen. Aber: Wenn dann ein anderes Fahrrad nicht mehr gesichert ist, müsstest du dafür sorgen dass es vor Diebstahl geschützt ist - und der Besitzer es jederzeit nehmen kann. Eben so, als wäre das Schloss noch da.

Dieser Fall ist aber nicht gegeben, wenn du dein Fahrrad ja schon in der Hand hast. Du kannst es ja auch anderweitig abstellen und anschließen.

Nein, darfst du nicht durchschneiden. Das ist ärgerlich. Du kannst das Fahrrad mit deinem Fahrradschloss anketten und einen Zettel daran hängen „ wenn der Eigentümer das Fahrrad haben will, bei Dein Name und Hausnummer klingeln“ darauf schreiben. Dann kann der sich auch gleich eine Standpauke von Dir abholen.


daniell0013 
Fragesteller
 24.02.2021, 18:41

okay vielen Dank! :)

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Regina3  24.02.2021, 18:43

... und die Standgebühr begleichen ...

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daniell0013 
Fragesteller
 24.02.2021, 18:43

und wenn er mein schloss grundlos durchtrennt? was ist das zu machen?

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Vennesla  24.02.2021, 18:44
@daniell0013

Das ist dann Sachbeschädigung und könntest du zur Anzeige bringen. Dafür mußt du aber wissen wem das Fahrrad gehört.

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Vennesla  24.02.2021, 18:47
@daniell0013

Oder du hast ein gutes Schloss, dass sich nicht so einfach durchtrennen läßt. Bei meinem Fahrradschloss brauchst du schon eine Flex um das zu durchtrennen. Und die hat man nicht so einfach in der Hosentasche.

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Tuedelsen  24.02.2021, 18:45

...huhh! Da wäre ich mir nicht so sicher, ob das nicht schon Nötigung ist! Du kettest das Fahrrad an und bist nicht erreichbar oder in der Nähe....und der Eigentümer braucht es jetzt dringend....

Zettel, auf dem Du Deine Empörung darüber ausdrückst ja..."festsetzen" des Fahrrades eher nicht!

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RedPanther  24.02.2021, 19:28
einen Zettel daran hängen „ wenn der Eigentümer das Fahrrad haben will, bei Dein Name und Hausnummer klingeln“ darauf schreiben

Jap... und dann musst du definitiv auch in deiner Wohnung sein, bis der Besitzer sein Fahrrad geholt hat. Denn du darfst seinen Zugang zu seinem Eigentum nicht verzögern. Sowas wie "ich bin beim Bäcker, komme gleich" geht nicht.

Und wenn der Besitzer sein Fahrrad erst nach drei Wochen abholen will, sitzt du eben drei Wochen in deiner Wohnung fest. Du weißt ja nicht, dass es so lange dauern wird.

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Ja dann ist es erlaubt

Das weiß wohl jeder

Deshalb hab ich auch schon 7 neue Fahrräder in meiner Garage stehen


Vennesla  24.02.2021, 18:42

Das ist Diebstahl

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