Fremdes Auto vom Grundstück abschleppen lassen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist eine Besitz- oder Eigentumsstörung durch verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB), gegen die du das Recht der Selbsthilfe (§ 859 BGB) hast

Für dich bedeutet das: 

Du darfst das Fahrzeug abschleppen lassen und das Fahrzeug als Pfand behalten, bis der Halter die Abschleppkosten bezahlt. 

Die Rechtsprechung ist dabei auf deiner Seite.

BGB Urteil vom 5.6.2009, Az.: V ZR 144/08 -

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=48213&linked=pm

Ob der Großvater gehbehindert oder was auch immer ist, ist unbeachtlich. Mit der Begründung des Nachbarn dürfte er dann auch sein Fahrzeug mitten auf dem Bürgersteig abstellen. 

Der Eigentümer darf mit seinem Eigentum so verfahren wie er es möchte und darf auch Andere von dessen Nutzung ausschließen. Der Gesundheitszustand des Großvaters ist natürlich ein Faktor den man berücksichtigen sollte in der Entscheidung des weiteren Vorgehens. Ich würde dem Herren Autofahrer ein Angebot unterbreiten. Er kann das Grundstück befahren um den Großvater ein-und aussteigen zu lassen. Danach hat er das Fahrzeug zeitnah zu entfernen. Geht er darauf nicht ein würde ich ihm ein grundsätzliches Befahrverbot aussprechen mit dem Hinweis das er sich bei Zuwiderhandlung strafbar macht (Hausfriedensbruch). Dann muß Opa sich halt ein Taxi bestellen. 

Gleiche Vorgehensweise hat sich bei mir auch bewährt in einem fast gleich gelagerten Fall.

Zum einen ist es Dein Grundstück und zum anderen wirst Du selbst mit Deinem Fahrzeug behindert. Da hat das Gehvermögen des Großvaters nix mit zu tun.

Davon abgesehen ist es mM nach auch eine Unverschämtheit.

Sofern beide Fahrzeuge sich auf Privatgrund befinden, kann der Grundstückseigentümer das fremde KFZ nur auf eigene Kosten abschleppen und zu einer Verwahrstelle bringen lassen. Diese Kosten muss er dann auf dem Weg der Zivilklage vom Störer eigenständig einfordern.

Anders sähe es aus, würde sich das Fremdfahrzeug vor der Ausfahrt und somit auf öffentlichem Grund befinden. Hier wäre die Polizei zu rufen und das Fahrzeug abschleppen zu lassen.

Daraufhin meinte der Autobesitzer, dass das Parken legitim sei, da er
seinen Großvater nicht zumuten könne, dass er zum nächsten Parkplatz
(zugegebenermaßen ist das recht weit weg) gehen müsste.

Scherzkeks. Wenn sein Großvater dort nicht legal parken kann, muss er ihn halt vom legalen Stellplatz zu sich nach Hause selbst fahren.

Außerdem würde ich eh keine Chance haben, sollten wir vor dem Gericht landen.

Da irrt er sich allerdings.

Du kannst das Auto abschleppen lassen. Das musst Du allerdings selber bezahlen, und kannst das Geld dann zurückfordern.

fairysellin 
Fragesteller
 09.02.2016, 15:20

Wie fordere ich das Geld zurück?

Rockuser  09.02.2016, 15:23
@fairysellin

Schriftlich Zahlungsaufforderung.

1. Mahnung.

2. Mahnung.

Dann brauchst Du entweder eine Anwalt, oder förderst das Geld selber per Gericht ein.

FordPrefect  09.02.2016, 16:22
@Rockuser

Nicht ganz:

Zahlungsaufforderung - 1 Mahnung - Mahnbescheid.

Widerspricht der Schuldner dem MB, Zahlungsklage erheben.

furbo  09.02.2016, 16:10

Nee. Abschleppen - ja; wegen der Kosten klagen - nein (sondern Fahrzeug als Pfand behalten)

FordPrefect  09.02.2016, 16:16
@furbo

Nee. Abschleppen - ja; wegen der Kosten klagen - nein (sondern Fahrzeug als Pfand behalten)

Falsch. Nötigung, strafbare Handlung. Das Fahrzeug muss durch den Grundstückseigentümer abgeschleppt und ggfs. zu einer Verwahrstelle verbracht werden. Auch diese Kosten hat derjenige auszulegen, der die Verbringung beauftragt, kann sie aber im gleichen Zug zurückfordern (Zivilklage).