Darf ich einen Falschparker der auf meinen priv. Parkplatz steht zuparken?
Hallo!
Als ich gestern Abend nach Hause gekommen bin, stand auf unserem Parkplatz vor dem Haus ein fremdes Auto. Wenn es keinen Schnee gibt, andere Parkplätze in der Nähe frei sind oder wenn man am Straßenrand parken kann sehe ich das Ganze nicht so eng und ich stelle mein Auto einfach wo anders hin. Jetzt ist aber alles voller Schnee und gestern Abend war vor dem Haus kein Platz mehr frei. Der nächste Parkplatz war ca. 5 Gehminuten vom Haus entfernt. Jetzt ist es aber so, dass wir für diesen Platz monatl. bezahlen und wir den Platz auch immer schön regelmäßig freigeschaufeln. Außerdem kann man deutlich sehen dass es sich um einen Privatparkplatz handelt. Hinzu kommt noch, dass ich ein schweres 11 Monate altes Baby und Sehnenscheidenentzündungen an beiden Händen habe. Längeres Tragen bedeutet Schmerzen für mich. Der Kinderwagen ist immer im Auto und allein lassen kann ich mein Kind am nächsten Morgen doch auch nicht um das Auto herzufahren. Demnach kann man ja verstehen dass ich mich gestern Abend sehr über den Falschparker geärgert habe. Zum klingeln und herumfragen war es schon zu spät. Daraufhin habe ich mein Auto hinter diesen PKW abgestellt (er war zugeparkt) und überlegt ob ich es so stehen lassen kann? Da ich mich das nicht getraut habe, bin ich noch ums Haus gelaufen und da hab ich den Fahrer durch Zufall beim Rauchen auf einen Balkon entdeckt.
Darf man in diesem Fall (wenn ich den Fahrer nicht ausfindig gemacht hätte) das Auto zuparken oder könnte man es abschleppen lassen? Fürs Abschleppen bin ich nicht, da verdienen nur die Falschen und der Falschparker hat einen viel zu großen Schaden. Von dem hergesehen ist Zuparken besser, doch da hatte ich Bedenken dass er nachts bei uns klingelt und alle aufweckt. Aber irgendwie soll er doch auch merken dass er einen großen Fehler gemacht hat! Was meint Ihr kann man in solchen Situationen machen?
D A N K E ! ! !
12 Antworten
zuparken darfst Du ihn nicht und wenn Du ihn abschleppen lässt musst Du die Rechnung bezahlen ( rechtlich gesehen ) ich persönlich würde ihn zuparken und würde meine Rufnummer bei ihm hinterlassen und würde ihn lange warten lassen mit dem wegfahren. das wäre ihm vielleicht eine Lehre.
Ok, zuparken geht nicht und Abschleppen wäre meiner Meinung nach eine zu harte Strafe für den Falschparker, außerdem müsste ich es bezahlen!
Die Idee das Auto trozudem zuzuparken und meine (Ruf)Handynummer zu hinterlassen ist für mich genial! Denn so hätte ich das wichtigste Problem gelöst, ich hätte einen Parkplatz für mein Auto. Der Fahrer hätte durch einen Telefonanruf keine zu harte Strafe, aber doch eine kleine Lehre und wenn ich meine Handynummer aufgeschrieben hätte, hätte er nachts meine Familie nicht aus dem Bett klingeln müssen!
Ich habe eine Garage (die Erste, ganz vorne zu den Häusern). Und es gibt immer einige Leute, die sich genau da vorstellen, weil alle Parkplätze belegt sind, da ich 2 Autos habe, ein Privates und ein Firmauto, habe ich es so gemacht, mit dem einen Auto hinten ganz dicht ran und mit dem anderen an die eine Seite (die andere Seite war die Garage), der jenige konnte also nicht mehr vor und zurück. Aus meinem Küchenfenster konnte ich alles beobachten, nach 30min kam der Typ und war verwundert, er kam irgendwie ins Auto und hat 30min lang gehupt, war mir aber scheiß egal. Dann bin ich runter, ohne ein Wort zu sagen, habe die Autos weggefahren und seit dem stand nie wieder ein Auto vor meiner Garage. Ob das erlaubt ist oder nicht weiß ich nicht, aber auf jeden Fall hat es geholfen.
Darf man in diesem Fall (wenn ich den Fahrer nicht ausfindig gemacht hätte) das Auto zuparken
Nein. Da stellt ggf. eine Nötigung dar.
oder könnte man es abschleppen lassen?
Ja, das geht. Die Abschleppkosten kannst du vom Falschparker einfordern.
http://www.schadenfixblog.de/bgh-falschparken-auf-privatgrundstucken-wird-teuer/
Darf man in diesem Fall das Auto zuparken
Nein. Nötigung.
könnte man es abschleppen lassen?
Ja, aber auf eigene Kosten. Danach musst Du Dir das Geld vom Falschparker per Zahlungsaufforderung/Klage zurückholen.
Fürs Abschleppen bin ich nicht, da verdienen nur die Falschen
Nein.
der Falschparker hat einen viel zu großen Schaden
Dann überlegt er es sich aber beim nächsten Mal zweimal. Das ist ganz nebenbei ja auch der Sinn der Gebühren.
Was meint Ihr kann man in solchen Situationen machen?
Anzeige wegen Besitzstörung bzw. Hausfriedensbruch. Sonst s.o.
Stimmt; da der Parkplatz wohl gerade nicht eingefriedet ist, scheidet Hausfriedensbruch aus. Wobei das übrigens nicht zwingend umlaufend gefasst sein muss; es reicht ggfs. schon aus, wenn der Stellplatz neutral erkennbar auf Privatgrund steht und der gewöhnliche Zugang blockiert ist (weswegen manche den Stellplatz bei Abfahrt mit irgendwas vollstellen, Fahrrad o.ä.)..
du kannst den halter über das kennzeichen bei der polizei ausfindig machen und ihm wegen falschparken eine private rechnug zukommenlassen. oder abschleppen lassen, vorher aber mit der polizei reden.
Das Kennzeichen bekommt man wahlweise von der Zulassungsstelle oder dem Kraftfahrtbundesamt. Die Polizei ist keine Auskunftsstelle und führt auch keine Rechtsberatung durch.
Abgesehen vom letzten Satz: DH.
Hausfriedensbruch auf einem nicht eingefriedeten Parkplatz ist nicht möglich. Besitzstörung ist keine Straftat, anzeigen bringt somit gar nichts.