Steht mir mein Eigentum was auf einem Verkauften Grundstück steht noch zu?

7 Antworten

Was bedeutet der Käufer wurde informiert: ist dein Eigentum im Kaufvertrag gelistet? Wurde hier ein Datum genannt bis wann du die Dinge zu entfernen hast?

Ansonsten geht alles, was sich noch zum Besitzübergang auf dem Grundstück befand auch ins Eigentum über.

Rein theoretisch bist du im Recht bis zum Besitzübergang laut Kaufvertrag. Alles was nach diesem Datum liegt, musst du beweisen können (schriftliche Nutzungserlaubnis, Pachtvertrag....)

Zwischen keine Eile und Monaten liegt doch ein Unterschied. Wann war Besitzübergang? ( in der Regel Eingang Kaufpreis)

Pasha78  01.05.2019, 15:18
ist dein Eigentum im Kaufvertrag gelistet? 

Wenn das so wäre, hätte der Onkel fremdes Eigentum verkauft. Gegen den Willen des Fragestellers. Mit allen rechtlichen Folgen.

kabbes69  01.05.2019, 15:39
@Pasha78

nein, nur wenn die Dinge dort ausdrücklich vom Besitzübergang ausgeschlossen wurden, sind sie nicht mit verkauft.

Sind sie nicht aufgeführt, steht Wort gegen Wort, dann zählt gekauft wie gesehen mit allem was da steht und liegt.

Will ich als Käufer wirksam die Verschrottung der Autos auf meine Kosten verhindern: bestehe ich auf einen entsprechenden Passus im Vertrag.

Natürlich bist Du im Recht - nur kannst Du das nachweisen?
Hast Du das schriftlich, dass Du Deine Sachen noch holen kannst?

Die Zeugenaussage Deines Onkels könnte auch helfen.

Steht im Kaufvertrag, dass Deine dort abgestellten Fahrzeuge nicht zur Kaufsache gehören? Wenn ja, hätte der Käufer diese nicht entfernen dürfen, sondern Dir schriftlich eine Frist setzen müssen, bis wann Du sie abholen sollst.

Offenbar hat Dich der Käufer hinters Licht geführt, um Deine Autos und das Boot in aller Ruhe verscherbeln zu können.

Da wird Aussage gegen Aussage stehen. Er wird sagen, dass er dir eine angemessene Frist gesetzt hat, die du hast verstreichen lassen. Dann hat er die Sachen von seinem Eigentum herunter geholt und die Stadt wird sie entsorgt haben.

Somit hast du definitiv die A-Karte!

Schau in den Kaufvertrag, im allgemeinen wird alles mit Verkauft, was untrennbar mit dem Grundstück verbungen ist, also ein Zaun zum Beispiel, bewegliche Dinge aber in aller regel nicht.

Das scheint ein etwas komplizierter Fall zu sein. Eigentlich bist du als Kind ja in der Erbfolge als erstes dran - zusammen mit etwaigen Geschwistern. Wurde das Erbe angenommen? Wie kommt denn überhaupt dein Onkel dazu, das Grundstück zu verkaufen? Und was gar nicht geht ist, dass er dein Eigentum mit verkauft (Boot, Auto etc.).

Ich fürchte, hier ist anwaltlicher Rat gefragt.