Freistellung für Facharztbesuch

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Sie grundsätzlich verpflichtet, Arztbesuche in Ihre Freizeit zu legen (BAG, Urteil vom 16.12.1993, Az: 6 AZR 236/93). Es besteht daher kein genereller Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für Arztbesuche. Den Anspruch auf Ihre Vergütung verlieren Sie jedoch nicht, wenn Sie für eine verhältnismäßig kurze Zeit durch in einem Ihrer Person liegenden Grund an der Erbringung der Arbeitsleistung gehindert sind, § 616 BGB.

Von dem Grundsatz, dass Arztbesuche in die Freizeit zu legen sind, gibt es folgende Ausnahmen:

  • akute Erkrankung des Arbeitnehmers, die sofort ärztlich behandelt werden muss
  • aus medizinischen Gründen ist eine Untersuchung oder Behandlung nur zu einem bestimmten Zeitpunkt am Tag möglich.
  • der Arbeitnehmer hat auf die Festlegung des Arzttermins keinen Einfluss

Bietet der Arzt Termine außerhalb Ihrer Arbeitszeit an, müssen Sie sich einen Termin in dieser Zeit geben lassen. Kommt der Arzt diesem Wunsch allerdings nicht nach, besteht weiterhin ein Anspruch auf die Arbeitsvergütung.

Handelt es sich um planbare Vorsorgeuntersuchen, müssen Sie Urlaub nehmen oder sich mit dem Arbeitgeber einigen, dass die Zeit nachgearbeitet wird. Es kann auch eine Verrechnung mit Überstunden stattfinden.

Die Forderung Ihres Arbeitgebers, die Fehlzeiten nachzuholen, wäre damit nur berechtigt, wenn es sich um eine planbare Vorsorgeuntersuchung handelt.

Hallo Thommy,

Dein Chef muss Dir auf jeden Fall freigeben. Bezahlen muss er Dich nicht. Kannst auch Überstunden abbummeln. Am besten sagst Du Deinem Chef baldmöglichst wegen dem Termin bescheid.

Du gehst zum arzt, lässt dir n attest ausstellen und arbeitest wieder sobald du bei der arbeit bist.

Hast sicher n paar ünerstunden mit denen du das ausgleichen kannst

Sprich mit deinem Chef. Eventuell kannst du die Zeit nacharbeiten..oder du nimmst einen halben Tag Urlaub.

lg

frag das doch mal deinen chef. in meinem betrieb bekomme ich die zeit die ich abwesend war gutgeschrieben wenn ich einen entsprechenden bele "was von bis in unserer praxis" vorlegen kann. natürlich nur wenn ich an dem tagr noch gearbeitet habe. für einen ganzen tag braucht man einen au-schein.