Frage zum FSJ. Bereich Krankenhaus

3 Antworten

Eine Blutentnahme ist eine primär ärztliche Tätigkeit. Diese Tätigkeit KANN vom Arzt im Einzelfall auf nichtärztliches Personal delegiert werden. Der delegierende Arzt hat sich vorher davon zu überzeugen. dass der Pfleger, die Schwester bzw. Arzthelferin die notwendige Technik beherrscht. Auf Intensivstationen wird die Blutabnahme aus liegenden Venenkathetern meist generell auf das Pflegepersonal übertragen. In deinem FSJ wird es wohl eher nicht vorkommen dass dir eine solche Aufgabe übertragen wird.

FSJ? Franz Joseph Strauss?^^

Müssen musste gar nix. Und dürfen darf das nur ne ausgebidlete Krankenschwester (oder ein vergleichbarer Beruf)^^

Stephanie222 
Fragesteller
 02.05.2011, 17:43

FSJ= freiwilliges soziales jahr :)

Ja das habe ich auch schon geahnt :) Wollte nur noch mal sicher werden.

Butzemann4712  03.05.2011, 14:39

Wenn ein Arzt dir sagt, dass du es machen sollst, darfst du es auch.

Eulenspiegel  04.05.2011, 19:05
@Butzemann4712

DARAUF würde ich mich nicht verlassen ...

Nein müssen tust du es nicht, weil es Arzt- bzw. Krankenschwesteraufgabe ist.

Wenn du es möchtest darfst du das aber bestimmt unter Anleitung und Beobachtung einer Schwester bzw. eines Arztes maches.