Foto-Objektiv an Ehefrau weiterverkaufen, die gerade Einzelunternehmen gründet?

2 Antworten

Das ist alles kein Problem.

Dafür braucht es auch keine Rechnung von Ihnen, sie kann es als (vorweggenommene) Betriebsausgabe buchen, ggfs. unter Beachtung der AfA-Regeln.

Sie muss das Objekt dann ins Betriebsvermögen einlegen und im Anlageverzeichnist mit aufführen.

Die Rechnung sollte auf den Namen der Frau (Betriebsinhaberin) lauten. Wer bezahlt, ist erstmal zweitrangig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

bowser123 
Fragesteller
 31.05.2024, 13:44

das ist leider nicht immer der Fall. Manchmal liefen die Rechnungen auch über mich. Wie sollen wir damit umgehen?

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