Flughafenzuverlässigkeitsprüfung Arbeitslose Lücken?

2 Antworten

Bei 2-3 Wochen kann man problemlos angeben dass es halt die Übergangszeit zwischen Job A und B war und man eben "nichts" gemacht hat, da muss man dann auch nichts nachweisen in der Regel, weil es eben glaubwürdig ist.

In 2-3 Wochen kann man weder eine Gefängnisstrafe absitzen, noch für den IS an der Front kämpfen um es mal überspitzt auszudrücken. Für eine Zuverlässigkeitsprüfung sind solche kurzen Übergangszeiten daher kein Problem, so meine Erfahrung.

Dann besteht man u.U. die Prüfung nicht bzw. wird u.U. nicht für diese zugelassen.