Flugbegleiterin mit Diabetes unmöglich?

4 Antworten

Hallo,

drei Punkte zu Deiner Frage:

  1. Du musst eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass alle von Dir gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Das entspricht einem Eid vor Gericht und Falschangaben werden auch entsprechend geahndet (zumindest mal mit einem Rauswurf aus dem Unternehmen)

  2. Du kannst schon darauf vertrauen, dass man bei der Flugtauglichkeitsuntersuchung herausfindet, dass Du nicht ganz gesund bist.

  3. Natürlich darf man wegen einer Behinderung nicht benachteiligt werden, aber da kennt Dein Freund die JAR-FCL 3 nicht, die europaweit geltende Vorschrift für die Flugmedizin. Wie schon erwähnt wurde, gibt es Jobs, die man nicht ausüben kann oder darf.

Du sollst im Notfall Passagieren helfen und schon die Fliegerei in und durch unterschiedliche Zeit- und Klimazonen belastet den Körper. Du (bzw. das Unternehmen) musst halt sicherstellen, dass Du in einer Gefahrensituation immer funktionierst. Deshalb hier ein Auszug aus der FCL 3. Sie bezieht sich genaugenommen auf das Cockpit, aber die Anforderungen der Klasse 2 für die Hobbyflieger bieten eine gute Grundlage. Für ein Medical der Klasse 1 für Verkehrspiloten sind die Anforderungen natürlich sehr viel strenger. Also schauen wir mal:

"JAR-FCL 3.295

Stoffwechsel, Ernährung und Endokrinologie

(a) Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 oder Inhaber eines solchen dürfen weder funktionelle noch organische metabolische, nutritive oder endokrinologische Störungen aufweisen, welche die sichere Ausübung der mit der Lizenz verbundenen Rechte beeinträchtigen können.

(c) Bewerber mit Diabetes mellitus können nur gemäß Anhang 4 (2) und (3) zu Abschnitten B und C als tauglich beurteilt werden.

(d) Bewerber mit insulinpflichtigem Diabetes mellitus müssen als untauglich urteilt werden.

Anhang 4 - Stoffwechsel, Ernährung und Endokrinologie (siehe JAR-FCL 3.175 und JAR-FCL 3.295)

1) Stoffwechsel-, Ernährungs- oder endokrinologische Funktionsstörungen machen untauglich.

2) Glukosurie und pathologische Blutzuckerwerte müssen abgeklärt werden.

3) Einnahme von antidiabetischen Arzneimitteln macht untauglich."

Schau mal, was für Dich zutrifft. Entscheiden tut es der flugmedizinische Dienst.

flugbegleiterin mit diabetes ist bei vielen fluggeselschaften nicht möglich. was passiert wenn z.b. über dem pazifik was passiert. ein arzt ist nicht da. und eben schnell landen auch nicht möglich.

das mit den kontaktlinsen ist was ganz anderes. eine brille muss immer dabei sein.

genau so ist es zumindest in der schweiz beim autofahren. wer kontaktlinsen trägt muss eine notfallbrille dabeihaben. eben halt für den fall das was ist mit den kontaktlinsen.

Es gibt viele Krankheiten mit denen man den einen oder anderen Beruf nicht ausüben kann, da wirst du nichts dran ändern können. Glaube mir, die Firmen sind da rechtlich abgesichert und eine Klage wird da nichts nützen.

Da nützt das GG nichts, denn die Sicherheit des Personals und der Gäste wiegt dabei einfach schwerer. Vergiss diese Jobwahl komplett.

Warum sollten die dich nehmen, wenn viele andere gesund sind? - Und das ist einfach nun mal keine Behinderung, sondern nur eine Krankheit. Deswegen hätte eine Klage keinen Erfolg. Da ihr sich dein Freund gewaltig.

Wenn Du es in der Bewerbung nicht angibst, in der Untersuchung dann rauskommt, könnten sie sogar wegen Betruges gegen Dich vorgehen.

Tobolee  17.02.2013, 11:46

Na dich möchte ich als Chef nicht mal geschenkt.

MICHB  17.02.2013, 11:48
@Tobolee

crayzyrat hat aber recht. es gibt so viele die gesund sind die den beruf möchten. warum soll man jemanden nehmen der krank ist?

crazyrat  17.02.2013, 11:48
@Tobolee

Ist aber leider so rechtlich sicher, wie das Amen in der Kirche. Manche Jobs sind halt einfach darauf angewiesen, dass die internen Regeln eingehalten werden. Und DU mit deiner Meinung leider komplett daneben.