Fliesen schief und krumm verlegt, ist der Bauträger zur Neuverfliesung verpflichtet?
Wenn in einem Teil der neuen Wohnung die Fliesen eindeutig viel zu schief und krumm verlegt wurden (Wand und Boden) , jenseits jeder Norm, die untersten Wandfliesen sogar am Boden angewinkelt wurden, um die Lücke am Boden zu füllen (Bodenliesen reichten nicht bis zur Wand, Ursache ebenfalls falsche Verlegung der Bodenfliesen ), so dass es aussieht wie im Boot oder im Haus von Hobbit , dann haftet doch eindeutig der Bauträger und muss neu verlegen, oder kann man da tatsächlich noch darüber diskutieren? Es handelt sich um einen Neubau , der sich noch in der Fertigstellung befindet.
5 Antworten
Wenn in einem Teil der neuen Wohnung die Fliesen eindeutig viel zu schief und krumm verlegt wurden
Pfusch. Solange nicht abgenommen, Abnahme verweigern und Nachbesserung (in diesem Fall wohl Rückbau und Neuverlegung) beim Bauträger schriftlich einfordern. Er trägt die Verantwortung für die Leistung der von ihm beauftrgaten Fachfirmen. Sofern bereits abgenommen, Pech.
kann man da tatsächlich noch darüber diskutieren?
Können wird man das immer. Ob man sich das als Bauherr antun will, bleibt dahingestellt. Entweder selbst entsprechendes Schreiben mit Fristsetzung aufsetzen und zustellen (sofern kein eigenes Bauleiter, z.B. ein Architekt, vorhanden ist), oder dies durch einen Anwalt vornehmen lassen.
Ja, das werde ich so vornehmen, vielen Dank. Der Erfolg ist mir auch sicher bei so einem Bad. Allerdings versuchte die Bauaufsicht/Architektin vor Ort tatsächlich das Ganze schönzureden, was mich sehr irritierte. Allein schon der Vorgang von Seiten eines Bauträgers, ungelernte Arbeiter für eine solche doch knifflige Arbeit einzustellen, an einem Neubau, ist mir ein Rätsel. Da ist doch der Ärger vorprogrammiert und das Vertrauen insgesamt von meiner Seite aus doch sehr geschwächt.
So lange der Bau noch nicht abgenommen wurde, dem Bauträger diesen Mangeln aufzeigen und zur Nachbesserung auffordern. Ein seriöser Bauträger wird da um seinen guten Ruf bedacht sein und den Mangeln auch ohne zu Murren beseitigen. Falls er sich quer stellt, hilft leider oft nur der Weg zum Rechtsanwalt / Einschaltung eines Bausachverständigen.
Vielen Dank. Ich bin relativ gut aus der Sache rausgekommen, mit etwas Druck meinerseits wurde nachgebessert...
Sofort reklamieren und nicht abnehmen.
Ja, sicher haftet er dafür.
Ist halt mangelhaft ausgeführt und soll er nachbessern.
Wenn du Pech hast, wurde dieser Bauträger genau deswegen gegründet, um die Haftung und Gewährleistung auszuhebeln. Der ist wahrscheinlich längst liquidiert worden.