Fixkauf Rechte?

2 Antworten

Der 01. April war Gründonnerstag! Wenn ihr beispielsweise erst nachmittags oder abends bestellt habt, ist die Bestellung vermutlich gar nicht mehr bearbeitet worden. Am 02. April war ein gesetzlicher Feiertag (Karfreitag). Am 03. April ist möglicherweise auch nicht gearbeitet worden. Am 04. und 05. April waren ebenfalls gesetzliche Feiertage (Ostern). Wie also hätte die Bestellung am 03. April bei euch sein sollen?

Eure Gedanken sind sehr realitätsfern! Habt ihr keine Ahnung, wie die Arbeitswelt funktioniert und dass an gesetzlichen Feiertagen niemand arbeitet? Wenn gesetzliche Feiertage im Spiel sind, müßt ihr das akzeptieren, ob ihr wollt oder nicht. Dann gibt es keine Rechte für euch, sondern nur das Recht für den Verkäufer, nicht zu arbeiten!

Ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, kann dir niemand beantworten. Warum erkundigst du dich nicht beim Verkäufer, ob die Bestellung eingetroffen ist?


Maximilian536 
Fragesteller
 15.05.2021, 18:01

Das ist einfach eine Übungsaufgabe aus der Schule, mit fiktiven Daten... :) Das Bestelldatum in der Aufgabe ist Anfang März, der 01.04. ist der fixe Liefertermin

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Schweigen gilt grundsätzlich nicht als Willenserklärung.