Firma erledigt angenommenen Auftrag nicht. Meine Rechte?

3 Antworten

da nach all meinen Informationen die Gewährleistung sofort erlischt, wenn jemand anderes Hand an die Anlage legt.

Das ist Unsinn.

Also haben wir den Auftrag im Dezember erteilt, und passiert ist seitdem: nichts, trotz mehrfacher Erinnerung in zunehmender Schärfe. Habe ich nun irgend welche Rechtsmittel in der Hand, die Firma zur Erledigung zu zwingen?

Oh, sogar eine ganze Menge. Es handelt sich, soweit ich das beurteilen kann, um einen Werksvertrag. Das ist in der Regel recht ungünstig für den Auftragnehmer.

Fraglich hier ist allerdings, ob du Rechte aus der Gewährleistung geltend machst oder ob ein neuer Vertrag zustandekam. Ersteres dürfte der Fall sein, denn ein zu klein berechneter Speicher dürfte einen Mangel darstellen.
(Müsste man aber im Einzelfall klären.)

Zu allererst solltest du aber eine angemessene Frist setzen (am besten per Einschreiben mit Rückschein unter Zeugen aufgegeben), bis zu der die Firma den Mangel beheben/die Leistung erbringen sollen.
Verstreicht diese Frist, hast du mehr Möglichkeiten, wie Rücktritt, Schadensersatz, Selbstvornahme, ...

Oder umgekehrt, kann man eine Kompensation einfordern, z. B. für die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass man weniger Strom im Haus verbraucht und mehr in die Stromcloud einspeist, um ihn dann wieder zu entnehmen (der Preis ist von der Strommenge abhängig)?

Ja, das kannst du, auch unabhängig davon, ob die Firma zeitnah handelt. Der Schaden, der dir dadurch entsteht, dass die Firma ihren Vertrag nicht ordnungsgemäß vollbracht hat, muss dir durch die Firma ersetzt werden.

Genaueres kannst du evtl. mit einem Anwalt klären, insbesondere sollte die Frist verstreichen wäre die Konsultation sinnvoll.

Würde zu nem Anwalt gehen. Der wird ein Aufforderungsschreiben schreiben und wenn die weiter hin nicht reagieren kannst du entscheiden ob eine Klage eingereicht werden soll.

Du hast definitiv das Recht auf die Erledigung bzw den Schadensersatz (vllt anteilig beides) zu bestehen.

 Habe ich nun irgend welche Rechtsmittel in der Hand, die Firma zur Erledigung zu zwingen?
Oder umgekehrt, kann man eine Kompensation einfordern,

Zweimal nein.

Außer vom Vertrag zurückzutreten (nach entsprechender Fristsetzung, schriftlich) hast du keine Möglichkeiten.