Firma als Schrott bezeichnet, Verleumdung?

9 Antworten

wo siehst du ein Problem?

das ist seine Einschätzung/Erfahrung mit dieser Firma; die darf man auch nach außen vertreten.

Also rein theoretisch müsste der Firmeninhaber nachweisen, dass ihm durch diese Behauptung ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist und dann könnte er zivilrechtlich auf Schadenersatz klagen. Das Strafrecht wir hier nach meiner Laienmeinung aber nicht tangiert.

Dann kannst du so nett sein und ihm die Telefonnummer der Polizei raussuchen, die sich darüber tierisch kaputt lachen wird.

Solange er nicht beleidigend war, nicht. Wenn er beleidigt hat, dann schon, aber wegen Beleidigung und nicht wegen Verleugnung

Nichts. Das ist freie Meinungsäußerung.