Fahren ohne Fahrerlaubnis Selbstverteidigung

3 Antworten

Hallo kevindortmund,

leider stellst Du die Frage hier ein wenig zu spät, wenn Du bereits morgen zur Verhandlung musst.

In einem Gerichtsverfahren steht Dir grundsätzlich das Recht zu Dich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Kannst Du Dir keinen Verteidiger leisten, muss Dir ein Pflichtverteidiger gestellt werden. Der Pflichtverteidiger wird dann von der Staatskasse bezahlt.

Hättest Du die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch genommen, hätte er Akteneinsicht genommen und könnte Dir sagen, was Dir bewiesen werden kann und was eben nicht bewiesen werden kann. Danach hätte sich dann Deine Verteidigung ausgerichtet.

Deine Tat wird sicherlich noch vor dem Amtsgericht geführt, so dass ein Verteidiger nicht zwingend vorgeschrieben ist. Erst wenn die die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet ist ein Verteidiger vorgeschrieben.

Aber wie dem auch sei.

Du hast nun drei Möglichkeiten:

  1. Du legst ein umfassendes Geständnis ab, was sich wiederum Strafmildernd auswirkt. Dabei musst Du natürlich mit offenen Karten spielen, wobei ein Freispruch (insofern der Roller wirklich über 45 km/h fuhr) dabei unmöglich wird. Allenfalls kann das Verfahren mit oder ohne Auflagen eingestellt werden.

  2. Du bestreitest die Tat, was zur Folge hat, dass eine Strafmilderung fast ausgeschlossen ist. Ob Du bestraft wirst, kommt nun da drauf an, was der Gutachter beweisen kann. Wenn Du z.B. sagst, die Mofa lief nur 40 km/h kann es sein, dass der Gutachter mangels fahrbereiten Fahrzeuges die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit nur grob angeben kann und zu Deinem Gunsten davon ausgegangen wird, dass der Roller wirklich nur eine Geschwindigkeit erreicht, dass der Roller als Moped gilt und Du dieses mit der Klasse B fahren durftest. Somit wäre ein Freispruch durchaus denkbar. Allerdings gehe ich davon aus, dass der Gutachter in seinem Gutachten ausgesagt hat, dass der Roller mit der baulichen Veränderung nicht mehr als Moped, sondern als Kleinkraftrad / Motorrad gilt, für welches Du eine entsprechende Fahrerlaubnis benötigt hättest. Andersfalls wäre meiner Vermutung nach gar keine Anklage erfolgt.

  3. Du machst von Deinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch und machst nur Angaben zu Deiner Person, sagst aber zu der Sache nichts aus. Im übrigen gilt gilt dann das, was ich Dir unter Punkt zwei geschrieben habe.

Egal wie die Sache auch ausgeht. Da Du die Klasse B hast, bist Du vermutlich über 18. Hier gilt, wenn Du über 18, aber unter 21 Jahre alt bist, kann unter Umständen noch das Jugendrecht Anwendung finden, so dass Du mit paar Sozialstunden davon kommen kannst.

Wirst Du nach Erwachsenenrecht verurteilt, wirst Du nur eine Freiheitstrafe bekommen, die zur Bewährung ausgesetzt wird oder eine Geldstrafe erhalten, die sich nach Deinem Einkommen richtet. Verdienst Du wenig, wirst Du auch nur wenig zahlen müssen.

Ich kann Dir jetzt aber nicht raten, punkt 1,2 oder 3 zu wählen, denn dazu könnte Dir nur ein Rechtsanwalt raten, der Akteneinsicht hat und genau abschätzen kann, ob Dir das Gutachten nachweisen kann, dass die Mofa nicht mehr als Mofa oder Moped gilt und Du dementsprechend nicht mehr mit der Klasse B fahren durftest.

Schöne Grüße
TheGrow

Jeder!, auch der, der sich keinen Anwalt leisten kann, bekommt einen Anwalt, indem er Prozesskostenbeihilfe beantragt. Das nur mal so am Rande. Ein Gutachter kann anhand der festgestellten Manipulationen sehr wohl feststellen, ob der Roller mehr leistet, als er darf, oder ob er sehr viel mehr leistet, als er darf. Dafür ist er Gutachter. Du musst diese Fachleute nicht für doof halten. Das ist ein schwerer Fehler. Da du aber die Klasse B hast, weiß ich jetzt nicht, wo dein Problem ist.

kevindortmund 
Fragesteller
 23.10.2013, 20:59

der roller fährt angeblich schneller als 45 ?! IM VERKEHRSRECHT gibt es KEINE prozesskostenhilfe ! Und an bilder kann man es VERMUTEN jedoch NICHT belegen ! dafür muss der Roller auf einen Prüfstand was nicht geschah da der FACHMANN den Roller nich anbekam ^^ aber danke schonmal für eine antwort ;)

Ronox  23.10.2013, 21:40

In Strafverfahren gibt es keine Prozesskostenhilfe.

Wieso musst du auch schneller Fahren ? so jemandem wie dir Gehört der lappen abgenommen!!!!

kevindortmund 
Fragesteller
 23.10.2013, 21:09

lesen hilft ?

AUS VERMUTUNG wurde ich angehalten steht nirgends das ich schneller gefahren bin ;)

GreenLove89  23.10.2013, 21:56
@kevindortmund

ich kann nich leeesen =P

ne geht darum wenn dein Roller getunt ist, dann würdest du ja auch schneller fahren, das macht dich zu einem Rücksichtslosen fahrer!!!

Feuerdeskamines  06.11.2013, 22:20
@GreenLove89

DAS versteh ich jetzt nicht ganz. ALLE die ich kenne sagen dass 25/45er im straßenverkehr nur behinderungen sind und es schön ist wenn einer mal normal mitfließt bei 55-60kmh.

Das heißt: fahre ich mit meinem 25er mofa im verkehr mit geschwindigkeiten die nicht behindern und mich sonst an die StVO halte, bin ich ein rücksichtsloser fahrer?

Anders gesagt: Motorrad fährt in der Stadt normal schnell, drängelt nicht etc. aber der fahrer ist rücksichtslos nur weil die maschine mehr schafft?