Mofaroller vom Sohn eingezogen - Grund entfallen - wir kriegen ihn zerlegt wieder - ist das rechtlich in Ordnung?

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Mir wurde gesagt, die Gaszugdrossel sei verantwortlich für die
Anfahrproblematik und den hohen Spritverbrauch, es ginge auch ohne diese Drosselung da noch eine andere verbaut sei

Es spielt keine Rolle, ob noch eine andere Drossel vorhanden ist oder was eine Werkstatt zu glauben meint.

Grundlage für die Umrüstung zum Mofa ist ein Gutachten, in dem die zu verbauenden Drosseln exakt beschrieben sind, darunter auch die Gaszugdrossel.
Wird diese Drossel entfernt, entspricht der Roller nicht dem in der Betriebserlaubnis beschriebenem Zustand.

Bei der Kontrolle braucht man nur am Gasgriff zu drehen, die fehlende Drossel macht sich durch den längeren Weg bemerkbar, dazu liegen "zufällig" genau diese Teile im Helmfach - eine Überprüfung durch einen Sachverständigen ist die einzige logische Konsequenz, und auch wenn sich hier der Verdacht auf eine Straftat nicht bestätigt hat, weil die Geschwindigkeit noch im Rahmen ist, war der Grund für die Begutachtung noch immer selbst verschuldet.

Nein, das ist nicht ok.

Verlangt die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Geschieht dies nicht, lasst ihn in einer Fachwerkstatt reparieren und fordert Schadenersatz. 

migebuff  29.05.2017, 15:50

Ok, nur damit wir das richtig verstehen.... Da fährt jemand mit einem Roller, der nicht dem in der Betriebserlaubnis und im Drosselgutachten beschriebenen Zustand entspricht. Es fehlen nachweislich (kurz am Gasgriff gedreht) Drosseln, die sich auf die Höchstgeschwindigkeit und das Abgas/Geräuschverhalten auswirken können. Es liegt der Verdacht der erloschenen BE und des FoFE vor - und nur weil irgendeine dahergelaufene Werkstatt meint, dass das schon in Ordnung wäre, ist die Kontrolle des nachweislich manipulierten Fahrzeugs nicht gerechtfertig und es soll sogar Schadensersatz gefordert werden?

Dazu interessiert mich nun wirklich die Rechtsgrundlage.

furbo  29.05.2017, 16:51
@migebuff

So wie ich es lese, lag keine bauartliche Veränderung vor. Wäre es so, hätte es zumindest ein Bußgeldverfahren gegeben und der Roller wäre bis zum Abschluss des Verfahrens eingezogen geblieben. Das scheint aber alles nicht vorzuliegen, so dass es keinen Grund für die weitere Beschlagnahme gab. Die Rückgabe hat in vernünftigem Zustand, nicht in Einzelteilen zu erfolgen. 

Sirius66  29.05.2017, 20:43
@migebuff

Sie schreibt doch, dass noch eine andere Drosselung eingebaut ist. Das Ding - ich habe KEINEN technischen Sachverstand - scheint doppelt gedrosselt zu sein.

Der Grund ist ja entfallen. Der Roller ist ok. Die Schraube im Helmfach ist tatsächlich übrig. Der Roller wird über etwas anderes gedrosselt - so verstehe ich das.

Als liegt im Grunde nichts vor. Dann muss man das auch wieder herrichten - oder nicht?

Gruß S.

migebuff  29.05.2017, 21:46
@Sirius66

Die im Helmfach liegende Drossel kann nicht "übrig" sein. Selbst wenn noch zehn weitere Drosseln vorhanden sind, spielt das keine Rolle, wenn laut Gutachten elf vorhanden sein müssen.

furbo  29.05.2017, 21:52
@migebuff

Dann läge der Grund für die Beschlagnahme weiterhin vor. Da er aber nicht weiter vorliegt und das Fahrzeug abgeholt werden kann... welchen Schluss ziehst du da raus?

migebuff  29.05.2017, 22:14
@furbo

Welcher Grund läge weiterhin vor? Die fehlende Drossel? Ja, der läge dann bis ans Ende aller Zeiten vor, da ihm der Sachverständige keine Drossel einbauen wird.

Der Grund für die Beschlagnahme war die Begutachtung durch einen Sachverständigen. Die Begutachtung ist abgeschlossen, der Grund der Sicherstellung ist somit entfallen. Wie du daraus ein positives oder negatives Ergebnis ableitest ist mir schleierhaft, aber du wirst deine Gründe haben.

furbo  30.05.2017, 06:53
@migebuff

Offenbar haben wir unterschiedliche Sichtweisen. 

Dennoch: mit welcher Begründung darf eine beschlagnahmter Gegenstand in Einzelteilen zurückgegeben werden? Das verbietet sich schon aus den allgemeinen Bestimmungen des Verwaltungsrechts bei Eingriffsmaßnahmen. Der Gegenstand ist möglichst so zurückzugeben, wie er beschlagnahmt wurde. Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, dass vermeidbare Schäden hinzunehmen sind. 

Es wurde einwandfrei festgestellt das die Gaszugdrossel, die ein Teil der Drosselung ist, entfernt ist und somit nicht mehr der Allgemeinen Betriebserlaubnis entspricht.

Damit ist der Grund gefunden und der Gutachter nicht mehr verpflichtet die Karre zusammen zu bauen.

So wird die Sache richtig teuer-alleine fürs Abschleppen, zerlegen und erstellen des Gutachtens sind rund 600€ fällig...

Tja, so ist das. Wenn was von der Polizei beschlagnahmt wird, ist man immer der Depp, auch wenn man unschuldig ist.

Natürlich könntet ihr jetzt anfangen, rechtlich dagegen vorzugehen. Ob das am Ende was wird, ist eine andere Frage. Leider sitzen die Herren auf der anderen Seite am längeren Hebel.

Vielleicht mal freundlich nachfragen, vielleicht mal anwaltlich beraten lassen, aber wahrscheinlich ist es deutlich nervenschonender und günstiger, den Roller selbst zusammenbauen zu lassen.

Könnte es sein, dass der Roller nicht den Eintragungen in der Betriebserlaubnis entsprach?

Dann war die Polizei dazu berechtigt.