Externe Stellenausschreibung trotz interner Bewerbung?

1 Antwort

Ja, das ist ein normaler Prozess.

"Die innerbetriebliche Stellenausschreibung wird für die Dauer von 14 Tagen am Schwarzen Brett ausgehängt. Parallel dazu erfolgt die Veröffentlichung im hausinternen Intranet. Außerbetrieblich darf der Arbeitsplatz erst ausgeschrieben werden, wenn die Dauer des innerbetrieblichen Stellenaushangs abgelaufen ist."

Das musst du nicht auf deine Person beziehen. Der AG will die Stelle ja mit dem optimalen Bewerber (egal ob intern oder extern) besetzen.