Exmatrikulation, Studentenjob, Krankenversicherung?
Hallo,
Ich habe jetzt bestimmt ca. 1 Stunde recherchiert, aber noch keine wirklich passende Antwort gefunden, vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Bitte von unnötigen "ruf doch einfach an"-Ratschlägen absehen, werde ich ohnehin müssen, aber wollte mich vorab informieren xD
Also folgendes: ich bin derzeit noch immatrikuliert, wollte mich nun aber exmatrikulieren, da ich an 14. Oktober eine Ausbildung beginne. Derzeit bin ich noch als Studentin versichert (bin über 25), ab Mitte Oktober dann über den Arbeitgeber. Das heißt es gibt sozusagen 2 Wochen eine "Lücke".
Muss ich mich für die 2 Wochen anders versichern oder gibt es evtl eine Möglichkeit, sowas wie eine Übergangszeit?
Und mein noch größeres Problem ist, dass ich momentan noch als studentische Kraft arbeite und zum 14.10. gekündigt habe, habe es total verpeilt dass ich ja eig keine Studentin mehr bin in den 2 Wochen. Was würde da schlimmstenfalls auf mich zukommen? Kennst sich da jemand mit den Beiträgen und Regelungen aus, vor allem bei so einem Fall?
Würde es evtl etwas bringen, wenn ich mich erst Mitte Oktober exmatrikuliere? Gehe aber mal schwer davon, dass es dann rückwirkend zum 1.10. gelten wird, damit wäre ja nichts gewonnen -.-
Die Ausbildung habe ich erst letzte Woche durch großes Glück ergattert, ist also alles jetzt sehr kurzfristig.
Vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus, ich wäre super dankbar!
3 Antworten
Bei Arbeit ist es so: Es gibt eine 4-wöchige Übergangsphase, da läuft die Versicherung weiter.
Wenn ich mich recht entsinne, gilt das generell, also eben auch z.B. zwischen Studium und Job (was die Ausbildung ja letztlich ist)
Erst danach müsstest Du Dich ggf. freiwillig pflichtversichern (ca 180€/Monat)
Hallo,
wird/wurde das Studium erfolgreich abgeschlossen?
Liegt der Bruttoverdienst im Studentenjob über oder unter 450 Euro monatlich?
Gruß
RHW
Dann endet mit dem Semesterende (30.9.) der Studentenstatus und man wird als normaler Arbeitnehmer sozialversichert. Wenn der Bruttoverdienst unter 1300 Euro monatlich liegt, wird der Arbeitnehmeranteil nach einer besonderen Formel für den Übergangsbereich (früher Gleitzone) ermäßigt.
Im Internet einen Netto-Lohnrechner, ggf. mit der Besonderheit Übergangsbereich, suchen.
Ich rate dir dich passend zum 13. 10 zu exmatrikulieren.
In der gesetzlichen Krankenversicherung hast du Übergangsfristen. Zwei Wochen dürften da unschädlich sein.
Über die Bedingung für deinen Job als studentische Hilfskraft würde ich mit dem Arbeitgeber kurz reden.
Ja, das werde ich wohl so machen. Wenn die Exmatrikulation dann doch noch rückwirkend zählt, hoffe ich, dass ich zumindest nicht zu viel nachzahlen muss 😐
Hallo,
Nein, das Studium wird nicht abgeschlossen, sondern abgebrochen. Beim Job handelt es sich um einen Job über 450,- :-/