EU-Pass als Azubi falsch ausgetellt - nun Rechnung vom Arbeitgeber?

1 Antwort

Ich sehe hier weder Vorsatz noch eine grobe Fahrlässigkeit, dafür kann ein Arbeitnehmer, vor allem innerhalb der Ausbildung, mMn nicht haftbar gemacht werden. Eine Rechnung bekäme er schon gar nicht.

BlxckGxth 
Fragesteller
 24.04.2024, 20:06

Okii gibt es dazu ein Gesetzesauszug oder eine Website wo man das nachlesen könnte für denn Fall das man das nachweisen kann . Der Azuvi meinte er hat die Rechnung schon bezahlt da sie es ohne nochmal darauf hinzuweisen über eine Rechnungstelle gemacht haben

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