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EU - Führerschein in Bulgarien absolvieren. Gilt der in Deutschland? Da BG ja jetzt EU - Land ist.

gefragt von user55 am 04.02.2009 um 1:21 Uhr

Vielen Dank.

Müsste ja gelten wegen Europa oder? Ich meine den Erst-Schein....

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gamasche
beantwortet von gamasche am 4. Februar 2009 01:29
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Es gibt bestimmte Regelungen dafür. Wenn du im Ausland, auch in Osteuropa den ersten Schein machen willst, musst Du Deinen Lebensmittelpunkt in diesem Land nachweisen. Mehr als ein halbes Jahr dort leben, arbeiten, wohnen.


isedinger
beantwortet von isedinger am 4. Februar 2009 01:28
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Es gibt einiges zu beachten. Bspw. musst Du in dem Land, in welchem Du den Führerschein machen willst, eine bestimmte Zeit lang mit Wohnsitz angemeldet sein. Mach Dich diesbezüglich mit den länderspezifischen Gegebenheiten vertraut.


anonym
beantwortet von Ludmilla81 am 4. Februar 2009 01:23
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Das geht. Was aber verboten ist, ist, dass man ihn in Osteuropa macht, um hier dem Führerscheinentzug zu entgehen. Der Schein würde dann hier sofort wieder abgenommen.Da kam mal ne Reportage im Fernsehn. Da sah man aber auch, dass Fahrlehrer da oft besoffen sind

Kommentar von 1c591d82d8347a171ef1c69a36c44376smallgargamel111 am 4. Februar 2009 07:50

Diese Antwort ist, so pauschal, ganz einfach falsch! Siehe Isedinger, der das besser kann.

Kommentar von Ludmilla81 am 4. Februar 2009 11:22

Es ist gefilmt worden, Du Schlaumeier


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 10. Februar 2009 13:10
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nein


guslan
beantwortet von guslan am 4. Februar 2009 17:47
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Wenn du mindestens 6 Monate in Bulgarien gelebt hast, dann ist dein Führerschein auch in Deutschland gültig.
Text vom ADAC:
Eine wichtige Ausnahme von dem Wohnsitzerfordernis beim Fahrerlaubniserwerb betrifft Inhaber von Führerscheinen, die zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Erlaubnis ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hatten, also nicht im Ausstellerland. Wer während eines ausschließlich dem Besuch einer Hochschule oder Schule innerhalb eines EU- oder EWR-Staates dienenden Aufenthalts eine Fahrerlaubnis erwirbt, kann diesen Führerschein in Deutschland auch dann benutzen, wenn er seinen ordentlichen Wohnsitz zu diesem Zeitpunkt in Deutschland hatte. Bei einem Auslandsaufenthalt ausschließlich zu dem Zweck einer solchen Ausbildung unterstellt der Gesetzgeber den ordentlichen Wohnsitz weiterhin in Deutschland. Der Führerscheininhaber muss sich aber mindestens 6 Monate zu diesem Zweck im Ausstellerland aufgehalten haben.
Quelle: http://www.adac.de/RechtundRat/Fuehrerschein/AuslaendischeFuehrerscheine/ErwerbbeiStudiumoder_Schulbesuch/default.asp?ComponentID=210735&SourcePageID=10225

Kommentar von user55 am 6. Februar 2009 01:48

Hey tolle Antworten. Ich kenn auc jemanden dort und könnte mich anmelden. Wird das denn nachgeprüft ob das auch den Tatsachen entspricht?

Kommentar von freitagder13te am 11. Februar 2009 10:12

ja


anonym
beantwortet von freitagder13te am 4. Februar 2009 11:24
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Ich hab selber seit 2 Jahren Führerschein aus Tschechien und habe diesen dort gemacht. Die Bestimmungen sind genau die gleichen.

Musste aber Theorie-Kurs dort mitmachen und 15 Fahrstunden mit Lehrer.Ausserdem brauchst Du Bescheinigung vom Arzt, daß Du fit bist fürs Autofahren plus Sehtest. Danach kommt dann die Prüfung mit Dolmetscher und Prüfer im Auto. Fast hätte ich es vergeigt.

Ausserdem musst Du einen festen Wohnsitz (bei mir war es eine Freundin) angeben und nachweisen! Musst dazu aufs Bürgermeisteramt und bekommst dann eine Bürgerkarte. Habe mich deshalb dort auch angemeldet. Alles ganz offiziell.

Ausserdem: wenn Du hier in Deutschland eine Sperre hast oder wenn eine MPU bereits angeordnet ist dann gilt der im EU Ausland erworbene FS in Deutschland NICHT und Du kommst noch dran wg. Fahren ohne FS !!

Das war alles bei mir in Ordnung und jetzt fahre ich schon 2 Jahre ohne Probleme

Kommentar von user55 am 6. Februar 2009 01:48

Hey tolle Antworten. Ich kenn auc jemanden dort und könnte mich anmelden. Wird das denn nachgeprüft ob das auch den Tatsachen entspricht?

Kommentar von freitagder13te am 11. Februar 2009 10:11

Ja aber wenn Du dort wirklich jemand hast dann sollte das doch kein Problem sein


MRmaniac
beantwortet von MRmaniac am 4. Februar 2009 01:22
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entweder soll oder es ist schon ein riegel davorgeschoben worden weil zuviele so die mpu umgangen haben


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