EU - Führerschein in Bulgarien absolvieren. Gilt der in Deutschland? Da BG ja jetzt EU - Land ist?

7 Antworten

Das geht. Was aber verboten ist, ist, dass man ihn in Osteuropa macht, um hier dem Führerscheinentzug zu entgehen. Der Schein würde dann hier sofort wieder abgenommen.Da kam mal ne Reportage im Fernsehn. Da sah man aber auch, dass Fahrlehrer da oft besoffen sind

gargamel111  04.02.2009, 07:50

Diese Antwort ist, so pauschal, ganz einfach falsch! Siehe Isedinger, der das besser kann.

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Es gibt bestimmte Regelungen dafür. Wenn du im Ausland, auch in Osteuropa den ersten Schein machen willst, musst Du Deinen Lebensmittelpunkt in diesem Land nachweisen. Mehr als ein halbes Jahr dort leben, arbeiten, wohnen.

Ich hab selber seit 2 Jahren Führerschein aus Tschechien und habe diesen dort gemacht. Die Bestimmungen sind genau die gleichen.

Musste aber Theorie-Kurs dort mitmachen und 15 Fahrstunden mit Lehrer.Ausserdem brauchst Du Bescheinigung vom Arzt, daß Du fit bist fürs Autofahren plus Sehtest. Danach kommt dann die Prüfung mit Dolmetscher und Prüfer im Auto. Fast hätte ich es vergeigt.

Ausserdem musst Du einen festen Wohnsitz (bei mir war es eine Freundin) angeben und nachweisen! Musst dazu aufs Bürgermeisteramt und bekommst dann eine Bürgerkarte. Habe mich deshalb dort auch angemeldet. Alles ganz offiziell.

Ausserdem: wenn Du hier in Deutschland eine Sperre hast oder wenn eine MPU bereits angeordnet ist dann gilt der im EU Ausland erworbene FS in Deutschland NICHT und Du kommst noch dran wg. Fahren ohne FS !!

Das war alles bei mir in Ordnung und jetzt fahre ich schon 2 Jahre ohne Probleme

user55 
Fragesteller
 06.02.2009, 01:48

Hey tolle Antworten. Ich kenn auc jemanden dort und könnte mich anmelden. Wird das denn nachgeprüft ob das auch den Tatsachen entspricht?

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freitagder13te  11.02.2009, 10:11
@user55

Ja aber wenn Du dort wirklich jemand hast dann sollte das doch kein Problem sein

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sascha1963  06.10.2012, 19:59

Halt, halt, das mit der angesetzten MPU ist nicht richtig! Richtig ist, die Sperre muss abgelaufen sein. MPU ist nicht erforderlich, denn wenn man lange genug wartet, dh. 15 Jahre, kann man den Schein auch hier in Deutschland machen

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Es gibt einiges zu beachten. Bspw. musst Du in dem Land, in welchem Du den Führerschein machen willst, eine bestimmte Zeit lang mit Wohnsitz angemeldet sein. Mach Dich diesbezüglich mit den länderspezifischen Gegebenheiten vertraut.

Wenn du mindestens 6 Monate in Bulgarien gelebt hast, dann ist dein Führerschein auch in Deutschland gültig.
Text vom ADAC:
Eine wichtige Ausnahme von dem Wohnsitzerfordernis beim Fahrerlaubniserwerb betrifft Inhaber von Führerscheinen, die zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Erlaubnis ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hatten, also nicht im Ausstellerland. Wer während eines ausschließlich dem Besuch einer Hochschule oder Schule innerhalb eines EU- oder EWR-Staates dienenden Aufenthalts eine Fahrerlaubnis erwirbt, kann diesen Führerschein in Deutschland auch dann benutzen, wenn er seinen ordentlichen Wohnsitz zu diesem Zeitpunkt in Deutschland hatte. Bei einem Auslandsaufenthalt ausschließlich zu dem Zweck einer solchen Ausbildung unterstellt der Gesetzgeber den ordentlichen Wohnsitz weiterhin in Deutschland. Der Führerscheininhaber muss sich aber mindestens 6 Monate zu diesem Zweck im Ausstellerland aufgehalten haben.
Quelle: http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehrerschein/Auslaendische_Fuehrerscheine/Erwerb_bei_Studium_oder_Schulbesuch/default.asp?ComponentID=210735&SourcePageID=10225

user55 
Fragesteller
 06.02.2009, 01:48

Hey tolle Antworten. Ich kenn auc jemanden dort und könnte mich anmelden. Wird das denn nachgeprüft ob das auch den Tatsachen entspricht?

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