Erwischt! Was tun?

13 Antworten

Hi Ja ich hab grad im Internet gelesen, dass Sex mit unter 14 jährigen als Kindesmisshandlung gilt und deshalb strafbar ist. Jedoch weiss ich nicht wie dass in deinem Fall ist, da sie es freiwillig gemacht hat und ihr ja auch ein Paar seid. An deiner Stelle würde ich unbedingt nach Hause gehen und mit deinen Eltern darüber reden. Deine Eltern hatten auch irgendwann das erste Mal, die werden das sicher verstehen. Sie können dann mit den Eltern deiner Freundin das ganze klären und ich denke es wird nicht zu einer Anzeige kommen. Ausserdem würdest du wegen sowas niemals in Gefängnis kommen :) Mach dir keine Sorgen das ganze ist nicht so schlimm wie du jetzt vielleicht denkst.

Havege  22.06.2014, 22:59
Jedoch weiss ich nicht wie dass in deinem Fall ist, da sie es freiwillig gemacht hat und ihr ja auch ein Paar seid

Man kann dem Sex unter 14 Jahren nicht einwilligen.

Erst ab 14 ist es von belang ob es freiwllig war.

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Grundsätzlich gilt, wenn der Partner das gleiche Alter hat, dann darf man auch mit ihm Sex haben, ohne irgendwelche Strafen zu erwarten. Egal ob beide 13 oder jünger bzw. älter sind. Bei unter 14 Jährigen gilt das aber nur weil sie nicht strafmündig sind. Verboten ist jeglicher Sex mit unter 14 Jährigen, es sei denn man ist gleichaltrig. In einer Grauzone befindet man sich, wenn der Altersunterschied mehr als sechs Jahre beträgt und einer der Partner schon 18 Jahre alt ist. Das heißt, wenn Sie nicht aussagt, dass sie gezwungen wurde kannst du eigentlich keine richtige Strafe bekommen. Sag deinen Eltern die Wahrheit jetzt ist es sowieso zu spät^^

Roooberts  22.06.2014, 22:37

Richtig so ! Die wollten es beide also , ist es auch keine Straftat!! Erzähl deiner Mum das du ein Mädchen kennengelernt hast und blablabla sie ganz toll findest und ihr eben eurer erstes mal hattet

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Dennissan17  22.06.2014, 22:44
@Roooberts

Wenn er 13 wär, dann hätte er auch keine Straftat begangen, weil man mit 13 noch nicht strafmündig ist. Mit 14 ist man allerdings strafmündig und man bekommt Strafe, das ist die Realität.

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TheGoodOne  22.06.2014, 23:35
@Roooberts
In einer Grauzone befindet man sich, wenn der Altersunterschied mehr als sechs Jahre beträgt und einer der Partner schon 18 Jahre alt ist

Das ist Unsinn, wo soll das denn bitte im Gesetz stehen?:-)

Wenn der "Partner A" 18 Jahre alt ist und der "Partner B" 12, dann soll das eine Grauzone sein? Sicher nicht!;-)

Falls du auf "§182 (3) StGB" anspielst. Das ist keine Grauzone!;-)

Das heißt, wenn Sie nicht aussagt, dass sie gezwungen wurde kannst du eigentlich keine richtige Strafe bekommen.

Egal ob gezwungen oder nicht, es handelt sich hier um eine Straftat. Da gibt es nichts zu beschönigen und man kann es nicht leugnen. Es ist und bleibt eine strafbare Handlung als Ü14-jähriger mit einer U14-jährigen sexuelle Handlungen zu vollziehen. Basta!

Wenn es zur Anzeige nach §176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern) kommt, dann hat er ein Problem. Er wird zwar nicht allzu hoch bestraft werden, aber es kommen dann Konsequenzen auf ihn zu. Wie hoch diese ausfallen wird sich zeigen:-)

Wenn sie natürlich sagt, dass es freiwillig war, dann mindert das seine Schuld, aber dennoch bleibt es eine Straftat und ganz ohne Konsequenzen bleibt das nicht! (Damit sind nicht nur gesetzliche Konsequenzen gemeint;-)

Die wollten es beide also , ist es auch keine Straftat!!

Das ist Unsinn²! Gut, dass du nicht die Gesetze machst, sonst würde dieses Land untergehen:-)

Wenn ein 40-jähriger eine 7-jährige überredet an ihm sexuelle Handlungen zu vollziehen, dann ist das gesetzlich für dich ok? Denn beide wollten es ja:-)

Wenn wir deiner Logik so folgen, dann sind unsere Kinder wirklich in Gefahr! Lies dir mal den Paragraphen hier durch:

http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html

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Wenn man was macht, muss man mit den Konsequenzen leben koennen.

Wenn er mich wirklich anzeigt was gibt es da für Strafen?

Wenn er dich anzeigt (was meines Erachtens etwas übertrieben wäre), dann wegen "Sexueller Missbrauch von Kindern" nach §176 StGB:

http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html

Ich bin kein Richter und auch kein Anwalt, aber ich bezweifle, dass die Strafe allzu hoch sein wird. In dem Alter werden sie dich sicher nicht für 5-10 Jahre wegsperren, keine Angst. Das bleibt aber nicht ohne Konsequenzen.

Da musst du jetzt durch, denn du hast anstatt dich zu informieren und/oder zu warten beschlossen Sex/Petting mit deine Freundin zu haben/machen. Die Eltern werden eure Beziehung jetzt auf jeden Fall vorerst unterbinden und es gibt jede Menge Stress.

Wenn du deine Freundin nicht verlieren möchtest, dann erzähle du es deinen Eltern und dann geht gemeinsam zu dem Vater/der Mutter des Mädchens. Redet und versucht eine außergerichtliche Lösung zu finden. Der Vater war eben aufgewühlt bei dem Anblick, kann man ihm auch nicht verübeln. Wenn du Glück hast, dann zeigt er dich nicht an und ihr dürft euch wieder treffen (ohne Sex/Pettin/...!;)

Ist auch gut so von ihrem Vater! Ist dein Pech, wenn du mit einem Kind schläfst!

Du müsstest höchsten Geldstrafe zahlen oder wenn's härter kommt, ins Gefängnis gehen.

ME2014  22.06.2014, 22:31

Hä was labert Ihr? Er ist 14!

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ME2014  22.06.2014, 22:35
@Dennissan17

Hmm ok lt. Gesetz ist das so, aber mal ehrlich, es wäre lächerlich.

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Roooberts  22.06.2014, 22:34

Man kann es auch übertreiben ? Er hat sie nicht vergewaltigt ! DAS ist eine Straftat Hahahaha SEX ist dich keine Straftat ! Die beiden wollten es doch !

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Dennissan17  22.06.2014, 22:37
@Roooberts

Mädel? Bist du zurückgeblieben? Oder hat man es dir nicht in der Schule erklärt? Wenn ein Mensch unter 14 ist und hat Sex mit einem 14 Jährigen, dann ist es eine Straftat!

Für dumme Menschen nochmal: Mit 13: ein Kind. Mit 14: ein Jugendlicher! Guck dir die Gesezte an, dann weiß du es mehr.

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