Erlischt mein Strafregister?
Hallo,
Ich habe ein Anliegen, vor einigen Monaten habe ich von der Bundeswehr bezüglich einer Bewerbung, eine Ablehnung bekommen, aufgrund meiner Straftaten.
Straftaten: 5 schwere Fälle von Diebstähle ; Fahren ohne Fahrerlaubnis; Beleidigung; Bedrohen.
All das wurde an einem Gerichtstag besprochen. Strafe war 40 Sozialstunden; Verkehrserziehungskurs und 100€ Strafe.
Auf meinem Führungszeugnis, ist nichts davon zu sehen (Keine Einträge). Ich war zur Tatzeit 15/16 Jahre alt (2017-2018).
Anhand meiner Bewerbung, bei der Bundeswehr habe ich jedoch bemerkt, dass dies irgendwo steht. Das müsste dann wohl das Bundeszentralregister sein.
Habe ich eine Chance, in die Beamtenlaufbahn zu kommen? Erlischen diese Taten vom Register?
Ich habe noch nie etwas so sehr bereut wie diese Taten.
2 Antworten
Du bist auch nicht bestraft worden. Sozialstunden gehören zu den Erziehungs- und Zuchtmitteln des Jugendgerichtsgesetzes und sind keine Strafen im herkömmlichen Sinne. Diese Maßnahmen werden im Erziehungsregister des BZR eingetragen. Löschungen erfolgen mit Vollendung des 24. Lebensjahres. Sollte aber im Strafregister noch eine Tat registriert sein, bleiben auch die Taten im Erziehungsregister gespeichert.
Ich vermute, dass in deiner Bewerbung zur BW der MAD eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt hat und das BZR hat ihm dein Erziehungsregister offenbart (zulässig nach § 61 BZRG).
Im Grunde kann ich deine Ablehnung verstehen und finde sie richtig. Mir wäre nicht wohl dabei, zu wissen, dass Kriminellen der Umgang mit Kriegswaffen gelehrt wird.
Wenn bis dahin nichts dazukommt, dürfte dein Erziehungsregister "sauber" sein und du könntest natürlich nochmals versuchen, ob sie dich annehmen. Ich gehe aber davon aus, dass deine jetzigen Bewerbungsunterlagen auch dann noch bei der BW vorliegen. Wie das dann gewertet wird, kann ich nicht sagen.
Im Führungszeugnis wird nicht alles aufgenommen. Im Bundeszentralregister jedoch schon. Und dort frägt die Bundeswehr ab, was sie auch darf.
https://de.wikipedia.org/wiki/Tilgung_(Bundeszentralregister)
So wie ich es sehen, belaufen sich deine Vergehen eher im 5 Jahres-Tilgungsbereich. Bin aber kein Jurist. Du hast dir ja einiges zu Schulden kommen lassen. Und da bei dir das Jugendstrafrecht mitschwingt, ist es schwer abzuschätzen. Aber die 5 Jahre werden es wohl Minimum sein, mit Pech kratzt du an den 10 Jahren.
Aber nach dieser Frist steht deiner Karriere rein theoretisch nichts mehr im Wege. Viel Erfolg :)
Okay das klingt zumindest nach einem Theoretischen Weg ins Grüne danke dir!
Könnte ich dann mit 24 Jahren zum Bund?