Erhält man Weihnachtsgeld als Azubi im 1. Lehrjahr?
Hi liebe Community,
ich habe eine Frage zum Thema Weihnachtsgeld.
Zurzeit befinde ich mich seit September 2019 im Ersten Ausbildungsjahr. Laut Tarifvertrag erhalte ich Weihnachtsgeld sowie Urlaubsgeld als Azubi. Bin derzeit noch im Probemonat.
Zu meiner Frage: Bekomme ich noch dieses Jahr (2019) Weihnachtsgeld im November oder bekomme ich das Weihnachtsgeld (sowie Urlaubsgeld) erst nächstes Jahr?
Für eure Aufmerksamkeit bedanke ich mich bei euch :)
4 Antworten
Eigentlich dieses Jahr auch anteilig auf die Monate wie lange du schon dort die Ausbildung machst. Also 4/12 von dem normalen Weihnachtsgeld.
Bei uns haben wir einen festen Betrag als Weihnachtsgeld bekommen der niedriger war als der für normale Mitarbeiter.
Woher willst Du das wissen?
Hier ist ein Tarifvertrag anzuwenden; es kommt also alleine auf die Bestimmungen nach diesem Tarifvertrag an - und die kennt hier keiner!!
Es ist sogar möglich das du es erst im Dezember bekommst!
Aber Achtung wen du bis ende Febura da nicht mehr abeistet musst du es Dan zurückzahlen!
Aber Achtung wen du bis ende Febura da nicht mehr abeistet musst du es Dan zurückzahlen!
Das trifft aber nur zu, wenn das (einzel- oder tarif-)vertraglich so vereinbart wurde!! Ohne entsprechende Vereinbarung muss gar nichts zurückgezahlt werden!!
Das ist in jeder Firma anders . Frag mal einen deiner Kollegen . Oder den Betriebsrat .
Dann stehen darin auch die Bedingungen für den Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Du musst Dir die/den entsprechenden Paragraphen nur eben durchlesen.
Wie die allerallermeisten Tarifverträge ist er (für Nichtmitglieder der Gewerkschaften) hier im Internet nicht einsehbar.
Wenn es korrekt abläuft, erst ab dem nächsten Jahr.
Gruß
Wenn es korrekt abläuft
Was soll das denn bloß konkret heißen?
Hier ist ein Tarifvertrag anzuwenden; es kommt also alleine auf die Bestimmungen nach diesem Tarifvertrag an - und die kennt hier keiner!!
Da er erst gegen Ende des Jahres eingestiegen ist, bekommt er für das restliche Jahr weder Urlaub noch Weihnachts- und Urlaubsgeld. Ist bei einem staatlich geregelten Vertrag überall so der Fall. Sollte man nicht tarifgebunden sein, liegt die Entscheidung beim Arbeitgeber.
Da er erst gegen Ende des Jahres eingestiegen ist, bekommt er für das restliche Jahr weder Urlaub noch Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Das hängt alleine davon ab, was dazu einzel- oder tarifvertraglich vereinbart wurde.
Ist bei einem staatlich geregelten Vertrag überall so der Fall.
Was soll denn bloß ein "staatlich geregelter Vertrag" sein??
Und wenn Du damit (unsinniger Weise) einen Tarifvertrag meinen solltest:
Was im konkreten Fall tarifvertraglich dazu vereinbart ist, wissen wir nicht. Es gibt über 70.000 Tarifverträge - und die sind wahrhaftig nicht alle gleich (sonst müsste es nicht so viele verschiedene geben).
Übrigens ist auch Deine Aussage falsch (wie der gesamte Kommentar), dass bis zum Jahresende kein Urlaubsanspruch bestehen würde!
Mit dem Urlaubsanspruch gebe ich dir sogar recht, er hätte Anspruch auf 8 Tage Urlaub. Ein Tarifvertrag ist vom Staat festgelegt und kann nicht vom AG geändert werden. Der AG kann sich nur gegen den Tarif entscheiden.
Ein Tarifvertrag ist vom Staat festgelegt
Wie kommst Du denn bloß auf so einen Unsinn?!?!
Ich glaub's ja nicht!!!
Hier ist ein Tarifvertrag anzuwenden; es kommt also alleine auf die Bestimmungen nach diesem Tarifvertrag an - und die kennt hier keiner!!