Erfahrung beantragen von Nachteilsausgleich wegen Prüfungsangst beim Niedersächsischen Sudieninstitut?

1 Antwort

Ich habe zwar nichts mit dem Studieninstitut in Niedersachsen zu tun, aber die Prüfungsordnung des Landes sieht keinen Nachteilsausgleich vor. Es besteht also zunächst in der PO keine Rechtsgrundlage dafür.

In Anlehnung an andere PO aus anderen Bundesländern, die einen Nachteilsausgleich vorsehen, gehen diese aber nur auf schwerbehinderte Personen oder diesen gleichgestellten ein (bspw. Paragraph 13 PO VFW MV).

Also vorausgesetzt die zuständige Stelle lässt sich auf einen Nachteilsausgleich ein, wird man wahrscheinlich verlangen, dass eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung zu einer solchen vorliegt.

Eine Prüfungsangst kann daher abgelehnt werden.

Genaueres kann natürlich nur die zuständige Stelle klären und entscheiden.