Elternzeit,Umzug,Geld,Anspruch auf?
Hallo liebe Leute,meine Frau beendet im Növember dieses Jahr ihr Baby Jahr,wir wollen Anfang nächsten Jahres (2022) umziehen,auch in ein anderes Bundesland.
wann sollte meine Frau an ihrer alten Arbeitsstelle Bescheid sagen das sie nicht mehr kommt,und welches Geld steht ihr zu wenn sie nach der Elternzeit noch 2-3 Monate zuhause bleibt bis sie im neuen Wohnort anfangen kann zu arbeiten? Danke
2 Antworten
Der Arbeitnehmer kann jederzeit zum Ende der Elternzeit kündigen. Dabei sollte mindestens eine Dreimonatsfrist bis zum Ende der Elternzeit eingehalten werden (§ 19 BEEG). Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf zwingend der Schriftform.
Danach kann sie sich arbeitslos melden und ALG1 beantragen.
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