Elektronische Bauteile online verkaufen - privat?

3 Antworten

Unbestellte Ware verpflichtet dich rechtlich erstmal zu keinem Kaufvertrag.

Da du aber sagst, dass du auch geschäftliche Ware an deine private Adresse bekommst: im B2B gibt es die Ausnahme, dass wenn ein Handelspartner/Lieferant, mit dem man öfters zu tun hat, einem Ware schickt (=Antrag) und man nicht reagiert, dieser Antrag als angenommen zählt (stillschweigende Annahme). HGB 362
Und im B2B gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Rechnung und Absender prüfen.

Im B2C hat sowas, wie eingangs gesagt, keine rechtlichen Verpflichtungen. Allerdings kann auch im B2C der Händler die Ware zurück fordern (auf seine Kosten) wenn er irgendwann den Fehler bemerkt. Irgendwann heißt 3 Jahre. Forderungen verjähren nach 3 Jahren an Jahresende. Das heißt danach kann er rechtlich nichts mehr durchsetzen, die Forderung selbst bliebe bestehen nur ohne Konsequenzen (außer ihr habt mal später Geschäftsbeziehungen, die sind dann versaut). Meldet er sich im 3 Jahres Zeitrahmen bei dir und du hast sie nicht, dann musst sie bezahlen.

Verkaufst so eine Menge Neuware privat, kann das schon als gewerblicher Verkauf ausgelegt werden.

Wenn sich die Herkunft nicht klären liess,
nie eine Nachforderung oder Rechnung kam,
dann ist die Sendung wohl als verschollen verbucht.
Ich würde bei einem Konsumentenverband nachfragen, ob du das Zeug verticken darfst (Anwalt, ausser du kennst einen, ist sicher zu teuer für sowas).

hm... Steht kein Absender auf dem Paket? Nach meinem Gefühl ist es nach wie vor sein Eigentum, weil ja keiner irgendwie 2k€ ohne ersichtlichen Grund schenkt...

Kann aber auch sein, dass durch die gleichgültige Haltung des Absenders das Eigentum als aufgegeben gilt... dann könntest du s als Restbestand aus einem „Projekt“ bei ebay verticken...

einen Anwalt fragen wäre wohl das Sicherste. Die Polizei sucht nämlich dauernd nach Gründen für eine Haftstrafe... wäre aber normal auch verpflichtet ordentlich Rechtsberatung zu erteilen.