Elektronische Bauteile online verkaufen - privat?
Ich habe vor über einem Jahr mal ein Paket bekommen, wo ich überhaupt nicht wusste was ich damit anfangen soll. In dem Paket: elektronische Bauteile.
Ich dachte es muss für die Firma sein (habe damals immer wieder Pakete an der Privatadresse erhalten, wegen Lockdown und HomeOffice), aber es hat sich nie ein Zusammenhang gefunden und auch in dem Mails konnte ich nichts finden.
Ich ging davon aus ein Broker für E-Bauteile hatte es mir unabsichtlich gesendet, aber es war auch eine andere Absendeadresse als sonst.
In der Erwartung es würde sich noch herausstellen, für welche Prototypen-Bestückung mir diese Teile von jemand zugesendet hatte, habe ich die Teile bei mir gelassen.
Ich habe mich auch mit unserer HW-Abteilung abgestimmt, aber dieses Bauteil wurde nie verbaut oder getestet. Dementsprechend gibt es keinen Grund zur Annahme dass diese Bauteile von/für meine Firma gekommen sind und ich denke es war einfach ein Fehler.
Ich hoffe/glaube es ist rechtlich gesehen ok, dass ich dieses Paket nie zurückgesendet habe... Die Frage ist was ich jetzt damit mache.
Es sind 2500 Teile von RFSW1012TR7 der Marke Qorvo.
Marktwert fast 2k€.
Ich würde sie denke ich zu probieren zu verkaufen, dann werden sie wenigstens verwendet und ich hab auch was davon.
Hat jemand eine Idee wie ich diese an den mann bringe? - Und vorab, ob das überhaupt legal wäre?!
3 Antworten
Unbestellte Ware verpflichtet dich rechtlich erstmal zu keinem Kaufvertrag.
Da du aber sagst, dass du auch geschäftliche Ware an deine private Adresse bekommst: im B2B gibt es die Ausnahme, dass wenn ein Handelspartner/Lieferant, mit dem man öfters zu tun hat, einem Ware schickt (=Antrag) und man nicht reagiert, dieser Antrag als angenommen zählt (stillschweigende Annahme). HGB 362
Und im B2B gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Rechnung und Absender prüfen.
Im B2C hat sowas, wie eingangs gesagt, keine rechtlichen Verpflichtungen. Allerdings kann auch im B2C der Händler die Ware zurück fordern (auf seine Kosten) wenn er irgendwann den Fehler bemerkt. Irgendwann heißt 3 Jahre. Forderungen verjähren nach 3 Jahren an Jahresende. Das heißt danach kann er rechtlich nichts mehr durchsetzen, die Forderung selbst bliebe bestehen nur ohne Konsequenzen (außer ihr habt mal später Geschäftsbeziehungen, die sind dann versaut). Meldet er sich im 3 Jahres Zeitrahmen bei dir und du hast sie nicht, dann musst sie bezahlen.
Verkaufst so eine Menge Neuware privat, kann das schon als gewerblicher Verkauf ausgelegt werden.
Wenn sich die Herkunft nicht klären liess,
nie eine Nachforderung oder Rechnung kam,
dann ist die Sendung wohl als verschollen verbucht.
Ich würde bei einem Konsumentenverband nachfragen, ob du das Zeug verticken darfst (Anwalt, ausser du kennst einen, ist sicher zu teuer für sowas).
hm... Steht kein Absender auf dem Paket? Nach meinem Gefühl ist es nach wie vor sein Eigentum, weil ja keiner irgendwie 2k€ ohne ersichtlichen Grund schenkt...
Kann aber auch sein, dass durch die gleichgültige Haltung des Absenders das Eigentum als aufgegeben gilt... dann könntest du s als Restbestand aus einem „Projekt“ bei ebay verticken...
einen Anwalt fragen wäre wohl das Sicherste. Die Polizei sucht nämlich dauernd nach Gründen für eine Haftstrafe... wäre aber normal auch verpflichtet ordentlich Rechtsberatung zu erteilen.