Eklige Nachbarn?

4 Antworten

Falls das mit dem gewerblichen Kochen stimmt, wird damit evtl. gegen den Mietvertrag verstoßen. Im Regelfall wird die Wohnung nur zu Wohnzwecken vermietet. Ob eine Untervermietung durch die eigentliche Mieterin vom Besitzer überhaupt erlaubt ist, ist nochmal ein anderes Thema.

Sofern eine Untervermietung durch den Eigentümer gestattet ist, spricht nichts dagegen.

Es wäre mal die Möglichkeit das Ordnungsamt oder das Gesundheitsamt zu informieren. Vielleicht tut sich dann was.

Wende dich an den Vermieter, der weis was gegebenenfalls zu tun ist.