Eintrag ins Leumundszeugnis - kann ich meinen Job verlieren?
Hey, In einer wochen fange ich im verkauf zum arbeiten an. Mein chef verlang von mir die leumungszeugnis. Zu meiner problem 2008 habe ich wegen ladendiebstahl angezeigt. Habe dann glaube ich 38 sozialstund bekommt. 2009 oder 2010 noch mal wegen ladendiebstahl und geld gstohlen angezeigt...nun zu meine frage wurde das ins leumundzeugnis eingetragen?? Und kann ich den job verlieren?? Damals war ich noch nicht 18 jahre...
bitte hilf mir beantworte mir bitte die frage. lg nezee
6 Antworten
Ja, sowas wird eingetragen, weil es tatsächliche Verurteilungen waren. Und natürlich kannst Du dadurch den Job verlieren - wer will schon jemanden haben, der eine Vergangenheit als Dauer-Dieb hat?
Das Leumundszeignis nennt sich Führungszeugnis.
In dem normalen Führungszeugnis stehen nur Eintragungen von Geldstrafen ab 90 Tagessätzen oder Bewährungsstrafen. Bei einer Verurteilung wg. Diebstahls als Wiederholungstäter dürftest du dich in diesem Bereich bewegt haben.
Als normal Sterblicher hat man zwar keinen Zugriff auf deine Jugendstrafakte noch fliessen diese Strafen ins FZ ein.
Allerdings könnte dein AG, erführe er es, wenn du auf entsprechende Nachfragen hin oder in deinem Personalfragebogen diese doch mehrfachen (!) berufsrelevanten Straftaten und Verurteilungen verschwiegen hast, aus diesem Grund deinen Vertrag anfechten, da du erneut im Verkauf mit Geld zu tun hast.
Würdest du einem Ex-Dieb deine Brieftasche anvertrauen?
G imager761
Verkauf und Verurteilungen wegen Ladendiebstahl paßt ja nun gar nicht zusammen, dazu auch noch Bargelddiebstahl... Du wirst gar keinen Job so leicht bekommen, der irgendetwas mit Geld und Sachwerten zu tun hat.
Also wohnst du in Österreich? Diese Information ist nicht ganz unwichtig.
Ja bitte entschuldige. Ich hätte das rein schreiben soll. :-\
Wie hoch war denn die Strafe bei der zweiten Anzeige? Normalerweise werden Jugendstrafen und Strafen unter 90 Tagessätzen nur im Bundeszentralregister geführt, sie stehen aber nicht im polizeilichen Führungszeugnis. Du kannst dir einfach ein Zeugnis ausstellen bzw. zuschicken lassen, dann siehst du ja ob was drin steht - und ob du es deinem Arbeitgeber vorlegen willst. vielleicht würde ich es ihm aber auch einfach nach ein paar Tagen mal erzählen - ich nehme an das wolltest du auch, falls du mal jemanden einstellst?! Und vor allem nehme ich an dass du auch niemals von deinen eigenen Mitarbeitern beklaut werden willst!!! Also entäusch deinen Chef nicht!
Also...ich weiß nur das ich den geldden besitzer zurück bezahlt habe und von mir wurde von die polizei finger abdrück und foto gemacht...
Bei Jugendlichen ist das Führungszeugnis IMMER sauber, egal ob du im Knast gesessen hast oder nicht! Es werden auch nur Freiheitsstrafen eingetragen.
obwohl ich noch nicht 18 war!