Einstweilige Verfügung im Eilantrag kann nicht zugestellt werden?
Was passiert wenn eine einstweilige Verfügung nicht zugestellt werden kann aufgrund von Obdachlosigkeit des Antraggegners da diese ja erst gültig ist wenn sie an den Gegner zugestellt wurde?
2 Antworten
Dann wird sie an einer amtlichen Stelle, Behörde, Gericht oder dergleichen ausgehängt und somit bekanntgemacht. Das ist schließlich nicht der erste Obdachlose.
Wenn die Person obdachlos ist, muss man ihm das Schriftstück persönlich zuzustellen.
Wenn die Person trotz umfangreicher Bemühungen schlicht nicht gefunden werden kann, kommt in Ausnahmefälle die öffentliche Zustellung in Betracht. Bei einer einstweiligen Verfügung ist es aber eher unwahrscheinlich, da in den meisten Fällen eine Person solange sie verschwunden ist nicht gegen die Verfügung verstoßen kann. Zudem wird man das nicht im Eilverfahren machen, da die öffentliche Zustellungen lange dauert.