Darf Vater trotz einstweiliger Verfügung seinen Sohn sehen?

8 Antworten

Ich kenne einen Fall: Die Mutter des gemeinsamen Sohnes erwirkte eine einstweilige Verfügung, weil der Ex-Freund gewalttätig war. Er darf sich ihr und dem Kind nicht nähern. Ihre Wohnadresse darf ihm nicht herausgegeben werden. Mit seiner jetzigen Freundin [sie wohnen nicht zusammen] hat er einen ein Jahr alten Sohn, den er jederzeit sehen darf, obwohl er auch diese Freundin schon krankenhausreif geprügelt hat. Das JA steht auf dem SAtandpunkt: Dem Kind hat er nichts getan, deshalb darf er es sehen. Dazu gibt es ja auch schon Gerichtsurteile, die im Internet kostenlos nachzulesen sind.

nanadann  21.12.2014, 11:49

er muss ja einfach für das andere kind nur umgangsrecht erwirken, wenn nötig gerichtlich und schon darf er sein kind sehen. die wohnungsadresse kann er woanders herausbekommen und wenn es um das kind geht, bekommt er diese auch - sei es vom jugendamt oder vom einwohnermeldeamt. braucht er aber nicht.

warum will sie denn gegen den vater eine einstweilige verfügung erwirken? ist er ihr gegenüber gewalttätig geworden? wenn er sie nicht ständig krankenhaus geschlagen hat, bekommt sie eine solche verfügung nicht.

die verfügung gilt nicht für das kind während der umgangszeiten. diesen anspruch hat er immer noch. gibt sie ihm das kind zu den umgangszeiten nicht raus, macht sie sich strafbar und er wird klagen müssen auf umgang.

sollte sie eine solche verfügung erhalten, hat das mit deinem kind garnichts zu tun. er hat immer noch anspruch auf den umgang. er hat dem kind ja nix getan. so lange er es nicht missbraucht oder misshandelt hat er weiter umgang. für die übergabesitutation muss sie sich halt einen kopf machen, damit sie ihm nicht begegnet und einen dritten bitten dies zu übernehmen.

Er war nie gewalttätig er hat immer Drohungen ausgesprochen

nanadann  20.12.2014, 11:32

wenn er das bei ihr auch gemacht hat, wird es keine verfügung geben.

die Mutter will eine einstweilige Verfügung gegen ihn bekommen

Warum das denn?

Wenn es wirklich so weit kommen sollte (aus Jux und Dallerei geht das aber nicht), solltest Du Dich beim Jugendamt schlau machen.

sage mal nein,weil jeder Anspruch ein Einzelfall ist,darüber hinaus müßte es ein ausgeweitetetes verfahren geben,das urteil wurde ja nur auf die eine Familie bezogen,wenn du es auch so möchtetst,müßtest du  eine verfügung beantragen,diesich auf dich und deinen sohn beschränkt, bin aber kein jurist