Einstweilige Verfügung verlängerbar?

6 Antworten

ach, wurden die strafanzeigen also doch nciht abschlägig behandelt? nun eine derartige verfügung wird nicht gerade auf bestellung ausgestellt, sondern weil gravierendes gefährliches vorgefallen ist. bei dir wurden waffen gefunden. in einer solchen umgebung halten sich dann natürlich auch keine kinder auf. die verfügung kann seitens der mutter verlängert werden. sie könnte natürlich auch dafür sorgen, dass umgang ausgesetzt wird weil du eine gefahr für die kinder bist. geh also davon aus, das du die kinder noch sehr lange zeit nicht sehen darfst. lass dir dringend helfen von einem psychologen oder therapeuten umd eine aggressionen zu erkennen und in den griff zu bekommen.

DagobertP 
Fragesteller
 08.08.2012, 20:53

Sorry,

aber Du bist auf dem totalen Holzweg!

Ich bin weder aggressiv noch gab es bei mir Gewalt! Es ist vielmehr so, dass meine Ex Tatsachen verdreht und wichtige Hintergrundinformation verschweigt...

Und da vor einem Familiengericht keine Beweise vonnöten sind, sondern lediglich der Eindruck ausreicht, ist es für mich sehr schwer dagegen zu halten!

Ich nenne nunmal das Kind beim Namen und stecke mit meiner Meinung nicht zurück, auch nicht gegenüber einem Richter. Das hat etwas mit Gradlinigkeit zu tun - mehr nicht. Und wenn auf der anderen Seite eine frau sitzt, die Kulleraugen aufsetzt und da rumschluchzt...dann wird es halt eng!

Es gibt genügend Männer, die z.B. unschuldig im Knast sitzen, nur weil eine Frau ausgesagt hat, dass sie von demjenigen vergewaltigt wurde...und nach etlichen Jahren stellt sich heraus, dass er eben unschuldig ist! Allerdings nützt mir dieses momentan überhaupt nicht...

Beste Grüße

Dagobert

kugelmonsterlea  09.08.2012, 13:02
@DagobertP

auch vor einem familiengericht zählt nicht der eindruck, sondern nur fakten und sonst nichts. sie hat fakten geliefert, eine hausdurchsuchung untermauert den von dir erwähnten eindruck. andere fakten die sie vorbringt in form von anzeigen oder zeugen oder gutachtern oder urteilen oder allem zusammen sind fakten die gegen dich sprechen. wenn dein auftreten dann so ist, wie du es erwähnst, nämlich hochaggressiv, dann wird umgang ausgesetzt bis auf weiteres oder für drei jahre oder für immer. wer will das schon wissen. wäre ich deine frau, dann wäre dies bereits in vollem gange und in bearbeitung. die wenigsten sitzen in deutschland unschuldig im gefängnis. wie gesagt, eine solche verfügung wird nicht aus spaß ausgesprochen, sondern hat belegbare gründe. vielleicht denkst du mal drüber nach, vor allem wenn du deine kinder jemals wiedersehen möchtest.

DagobertP 
Fragesteller
 14.02.2013, 07:57

Liebes kugelmonsterlea,

ich kann dich beruhigen - alle Strafanzeigen wurden nach § 170 Abs. 2 von der Staatsanwaltschaft eingestellt :)

Auch meine Beschwerde am OLG in Schleswig zu dem 1. Beschluss des Familiengerichts in Pinneberg war erfolgreich! Somit bin ich wohl doch auf dem richtigen Weg und anscheinend nicht so gefährlich ;)

Am OLG sitzen halt Profis :))))))))))))

Du hast offensichtlich noch immer nicht verstanden, dass meine "liebe EX" ein ganz anderes Ziel mit ihren "Aktionen" verfolgt! Sie will lediglich verhindern, dass ich eines Tages das "gemeinsame Sorgerecht" beantragen könnte - mehr nicht!

Nicht ich muss mich von einem Psychologen/ Psychiater untersuchen lassen, sondern meine Ex!

Ich wünsche Dir trotzdem noch einen wunderschönen Tag

DagobertP ;)

Ja, die Einstweilige Verfügung kann verlängert werden. Ich habe mir hier deine Fragen mal durchgelesen; da kann ich dir nur raten, dich ruhiger und sachlicher zu verhalten. Auf dem JA usw. hat man längst gemerkt, daß es dir nicht um die Kinder (deren Wohl) geht, sondern darum, deiner Ex was reinzuwürgen. Du trägst eure Streitereien ebenfalls auf dem Rücken eurer Kinder aus, nicht nur deine Ex. Merkst du das eigentlich gar nicht?

DagobertP 
Fragesteller
 04.08.2012, 08:30

Du irrst Dich gewaltig...

Es geht mir ganz alleine nur um unsere Kinder und um nichts anderes! Leider ist es so, dass ich von Anfang an im Gericht einen Stempel auf der Stirn hatte! Weder das Jugendamt noch die AWO Familienhilfe sind objektiv gewesen. Die Einzige, die Neutralität versprühte ist die Anwältin der Kinder, die vom Familiengericht bestellt wurde. Meine Ex interessiert mich nicht die Bohne, sondern nur die Kinder!!!

hullebumm  04.08.2012, 08:53
@DagobertP

Ich habe mit dem hiesigen Jugendamt auch keine guten Erfahrungen gemacht. Nimm die Sache selbst in die Hand! Wenn Du Dich auf die verläßt, bist Du verlassen! Setz Dich hin und schreib Dir eine Liste mit den Möglichkeiten, die Du hast. Dann bewerte objektiv, welche davon zu was führt oder führen könnte und welche eine akzeptable Lösung für Euch alle 4 bringen könnte. Diese Frau ist nunmal die Mutter Deiner Kinder und das andere Elternteil, mit dem Du ein Team bilden mußt. Überleg Dir mal, was sie alles Gute für Deine Kinder tut, nicht nur das negative. Sie versorgt sie, pflegt sie, füttert sie, hält sie gesund, spielt mit ihnen, erzieht sie usw. Das alles tut sie, damit Deine Kinder am leben bleiben und sich gut entwickeln. Damit tut sie auch viel für Dich und entlastet Dich. Fehler macht jeder. Ihr habt das gleiche Ziel, dass es den Kindern gut geht. Versuch Dich darauf zu besinnen und mach Ihr klar, dass Du ihr dabei helfen willst, und sie unterstützen. Nimm Dich zurück, überlaß ihr das Kommando, dass sie schon die ganze Zeit hat und biete ihr immer wieder Deine Hilfe und Unterstützung an. Finanziel, organisatorisch und moralisch. Ihr seid bestimmt beide gute Eltern und werdet noch besser, wenn Ihr im Team arbeitet.

Ich weiß ja nicht, was bei Euch vorgefallen ist. Ob die Verfügung verlängerbar ist, macht ja eigentlich auch keinen großen Unterschied. Wenn Ihr beide auf keinen gemeinsamen Nenner kommt und einen Strich unter alles macht, was vorgefallen ist, werden die nächsten Jahre bis zur Volljährigkeit der Kinder und darüber hinaus ziemlich übel für Euch alle, auch die Kinder, werden. Mit Sorgerechtstreit und ständigen Vorhaltungen und Vorwürfen und ausspielen der Kinder (ungewollt sicher, aber trotzdem stehen sie immer zwischen 2 Stühlen). Ich spreche da aus eigener Erfahrung.In meinem Fall haben wir es die letzten 19 Jahre leider gründlich versaut. Meinem ältesten Sohn hat das sehr geschadet. Das kommt jetzt erst raus. Für Euch ist es noch nicht zu spät. Versucht Euch bitte, bitte zu einigen! Achtet Eure gegenseitigen Meinungen und versucht Kompromisse zu finden, die für alle Seiten akzeptabel sind. Dabei hilft ein Familientherapeut. Es bringt verdammt viel, wenn eine 3. Person dem anderen auf andere Art, mit anderen Worten erklären kann, wie der andere Elternteil sich fühlt. Dann heißt es aber auch Hosen runter lassen, ehrlich sein und nicht immer nur Kontra geben. Schlag ihr so eine Beratung doch bitte vor, das wäre von Deiner Seite ein Lösungsansatz, der langfristig Sinn macht und Euch ne Menge Geld sparen könnte und den Kindern gings damit auch besser. Ihr müßt feste Regelungen, Abmachungen finden, an die sich gehalten wird. Das gibt Euch und den Kindern Sicherheit und Verlässlichkeit brauchen die Kleinen sehr. So eine Familienberatungsstelle gibt es bei jeder Kommune oder von der Caritas oder ABW. Das ist umsonst. Die Leute sind engagiert und routiniert. Wenn Du Ihr den Vorschlag machst, vielleicht auch schriftlich, zeigst Du Deinen guten Willen und dass Du nach einer langfristigen Lösung suchst. Viel Glück!

Lass das bloß keinen Richter hören, das er mit Kanonen auf Spatzen schießt, sowas mögen die gar nicht. Ich denke auch nicht das eine Frau ohne Grund eine einstweilige Verfügung erwirkt, aber ich weiß natürlich nicht was du Schlimmes getan hast oder auch nicht, um das zu beurteilen. Eine Verlängerung ist jederzeit möglich. Da bleibt dir im Moment gar nix, den die Anfechtung ist ja auch schon fehlgeschlagen. So wird es wahrscheinlich bei der Verlängerung dann auch ausgehen. Die Jugendämter lassen einen auch nicht im Regen stehen, ich hab da ganz andere Erfahrungen gemacht, ich denke du empfindest es nur so weil sie nicht deiner Meinung waren. Wenn du mal schreibst was, warum vorgefallen ist, wie es zu dieser Verfügung kam, kann ich dir event. weiterhelfen wie du das wieder hinbiegen könntest und die Kinder wieder einen Vater haben.

Ich würde die Sache nicht aussitzen, denn so verlierst du den Kontakt zu deinen Kindern und die wollen dich schlussendlich gar nicht mehr sehen, weil ihnen vielleicht gesagt wird euer Vater will nichts mehr von euch wissen. Also gehe in Berufung schließlich sind 6 Monate eine lange Zeit.

Viel Erfolg dabei

rulaman