Einspruch gegen Blitzer, Strafe Mildern?
Hallo, vorab möchte ich sagen mir ist klar, dass ich ein Fehler gemacht hab und ich werde auch für ihn gerade stehen . Ich wurde extrem schnell geblitzt und mich erwarten und 320 € Strafe ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte, außerdem ein Aufbauseminar. Wenn daran nicht zu ändern ist, ist das okay und ich muss eben mein Fehler ausbügeln. Deshalb bitte die Kommentare lassen „ja, geschieht dir recht“.
Situation war folgende. Ich wurde neun Tage bevor meine Probezeit endet mit 128 am Anfang einer Baustelle in der 80 ist geblitzt, es war ein Mietwagen heißt auch, dass ich der Fahrer war, ist schriftlich nachzuweisen.
Ich wüsste nur gerne, ob es eine Möglichkeit gibt, Einspruch einzulegen, beziehungsweise wogegen man Einspruch einlegen könnte? ( ich bestreite nicht das ich es war und ich werde auch ziemlich sicher nachgewiesen).
Außerdem frage ich mich, ob es möglich ist, die Strafen zu verändern, beispielsweise das Fahrverbot für ein Monat zu umgehen und dafür eine höhere Strafe zu zahlen oder Ähnliches? Muss immer zur Uni, wenn es nicht geht dann ist es halt so aber man kann ja mal fragen.
5 Antworten
Hi,
Ich wüsste nur gerne, ob es eine Möglichkeit gibt, Einspruch einzulegen, beziehungsweise wogegen man Einspruch einlegen könnte?
Einspruch kann man grundsätzlich immer einlegen - ob es irgendwelche Erfolgsaussichten hat, sollte mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht besprochen werden. Ansonsten hat man schlicht zusätzliche Verfahrenskosten zu der jeweiligen Strafe.
Typischer Grund für einen Einspruch sind Zweifel an der korrekten Messung.
Außerdem frage ich mich, ob es möglich ist, die Strafen zu verändern, beispielsweise das Fahrverbot für ein Monat zu umgehen und dafür eine höhere Strafe zu zahlen oder Ähnliches?
Die Umwandlung eines Fahrverbots ist eine Einzelfallentscheidung in Ausnahmefällen - ein Anspruch darauf besteht nicht.
Man kann allerdings das Fahrverbot als "Ersttäter" durchaus verschieben - innerhalb von vier Monaten muss es angetreten werden.
LG
Ja, es ist in der Regel möglich, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung einzulegen, auch wenn die Überschreitung 40 km/h + beträgt. Allerdings hängt die Erfolgsaussicht des Einspruchs von den Umständen des konkreten Falles ab.
Beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung geht es oft darum, zu beweisen, dass der Blitzer fehlerhaft war oder dass der Fahrer zu Unrecht beschuldigt wird. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Blitzer falsch kalibriert wurde oder wenn es bei der Überprüfung der Geschwindigkeit durch den Blitzer zu Fehlern gekommen ist.
Es ist ratsam, sich von einem Anwalt oder einer Anwältin beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid zu bewerten. Es ist auch wichtig zu beachten, dass Einspruchsfristen beachtet werden müssen und dass eine verspätete Einlegung des Einspruchs die Chancen auf Erfolg verringern kann.
Würde falsch kalibriert dann sowas heißen, wie dass die Geschwindigkeit nicht richtig gemessen wurde? Weil das kommt manchmal doch wirklich vor! Also bei so einem Ding das am Ortseingang die Geschwindigkeit anzeigt, hat es bei mir mal 54 oder sowas angezeigt, obwohl ich nur bischen über 40 gefahren bin ... da wäre es einen Versuch doch schon mal wert :3
ganz genau, ich befürchte zwar, dass es nicht viel bringt, weil die Überschreitung doch relativ hoch war aber versuchen kann man es
Ein Einspruch zieht bei Nichtanerkennung immer eine höhere Summe nach sich. (Bearbeitungsgebühr) Rechtsschutz? Ein Anwalt springt ein. Dann bleibt bei ihm immer noch die Selbstbeteiligung und ohne die Zustimmung deiner Versicherung wird es auch nichts.
Beides kann verneint werden.
Fahrverbot kannst aber beim ersten Mal in einem Zeitraum von 4 Monaten verschieben, z.B. in den Urlaub verlegen.
Wird schwierig werden, versuche es bei einem Anwalt und dies dann über den Rechtsschutz abwickeln. Wenn Du selbst keinen Rechtsschutz hast kann es auch sein daß Du noch über deine Eltern versichert bist… das musst halt klären
Okay, danke dir. Mir ist auch klar, dass ich ein Fehler gemacht hab. Ich würde trotzdem gerne nur wissen, was möglich wäre. Danke für deine sachliche Antwort.