Einrichtungsgebühr / Buchführungsprogramm wo buchen?
Hallo, ich ich beschäftige mich seite einigen Tagen mit meiner Buchfübhrung (EÜR).
Bei folgenden Punkten komme ich aber nicht weiter. Wohin buche ich die Einrichtunggebühr eines WebShop in der Höhe von ca. 20€ und wohinbuche ich die mtl. Kosten für mein Büchführungsprogram ca. 15€ mtl.
Schon mal dankeschön für eure Antworten
3 Antworten
Moin! Die monatlichen Kosten für das Buchführungsprogramm würde ich (nach SKR 04) auf #6830=Buchführungskosten buchen. Die Einrichtungsgebühr für den Webshop auf #6303=Fremdarbeiten.
Hier kannst Du Dir kostenlos einen Kontenrahmen runterladen:
https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-fuehren/buchhaltung/finanzbuchhaltung/skr-03-skr-04/
es kommt darauf an, mit welchem Programm du arbeitest, auf alle Fälle sind es Ausgaben. Ob diese abzugsfähig sind, richtet sich danach, ob du selbstständig, Rentner, Arbeitnehmer usw. bist.
dann musst du das Gewerbe erst mal anmelden; kannst aber dann die in der Frage genannten Ausgaben nur geltend machen, wenn sie nach der Anmeldung entstanden sind.
Ja das ist mir schon klar, aber auf welchen Konten buche ich die zwei Punkte?
lade dir aus dem Web einen einen Kontenrahmen runter, dann kannst du Einnahmen und Ausgaben zuordnen.
sonstige Betriebsausgaben
danke für deine Antwort, ich bin Arbeitnehmer, und möchte ein Nebengewerbe gründen (Kleingewerbe)