soweit mir bekannt ist, besteht eine " eheliche pflicht ". diese umschreibt die pflicht zum ehelichen beischlaf. vielleicht bin ich blöd, ich verstehe das nicht. wie kann man zu etwas verpflichtet sein, das intim ist. wenn jemandem nicht nach gewissen aktivitäten zumute ist, kann dazu doch nicht verpflichtet werden. oder sehe ich das falsch ? kann also das recht auf die einhaltung dieser pflichten vor gericht eingeklagt werden ? wenn ja, wie oft im monat besteht diese pflicht ? gibt es eventuell einen musterprozess ?

Nein, du kannst deinen Mann /Frau nicht zum GV zwingen.
obwohl es diesen Satz im Gesetzbuch gibt auf Vollstreckung kannst du nicht klagen!
Diese sog. ehelichen Pflichten können zwar aus gutem Grund nicht erzwungen werden, aber: wenn die sexuellen Bedürfnisse der Partner zu extrem auseinander laufen (er will z.B. 3 Mal die Woche und sie nur einmal im halben Jahr), kann das ein Scheidungsgrund sein, weil es niemandem zuzumuten ist, auf lange Zeit auf Sex zu verzichten. Manchmal kann man das mit einer Paartherapie "heilen", aber nicht immer.
SchwarzeBlume am 14. Januar 2009 23:13 Na endlich mal eine vollkommen passende/richtige Antwort. DH
Diablo69 am 24. Januar 2009 19:23 genau
Gut, dass Leute wie du solche heiklen Themen ernst, ruhig und sachlich beantworten. Danke

Die ehelichen Pflichten erstrecken sich nicht nur auf's Schlafzimmer. Beispielsweise ist darin der respektvolle Umgang miteinander ebenso eingeschlossen, wie die Achtung persönlicher Freiräume.
http://www.rechtsanwalt-news.de/familienrecht/die-eheliche-lebensgemeinschaft-un...
dir auch danke, ein interessanter link zum thema. dh

Unter Zwang oder Androhung von Konsequenzen, kann dich niemand zum "Sex bewegen".
.
Aber frei nach Martin Luther:
In der Woche drei bis vier , schadet weder ihm noch ihr.
Bild/er:
eppendorf, ich habe den verdacht du hast meinen kommentar löschen lassen.
also, für verklemmte seifenrutscher nochmal !
am tag fünf bis sechs, dann ist die frau eine hex'.
frei nach bleifrei !!!!!!!
Eppendorf am 22. Januar 2009 19:18 Moin Moin!
Habe deinen Kommentar gelesen und war amüsiert. Wer hier jede etwas derbere Antwort beanstandet, weiß der Geier...
Davon bin ich nämlich auch mehr als einmal betroffen gewesen. Die Prüderie macht selbst vor Ratgeberseiten nicht halt. :-/
guten abend,
entschuldige wenn ich dich fälschlicherweise in verdacht hatte. du hast recht, die prüderie ist manchmal katholischer als der papst.
gruß, bleifrei
heureka47 am 1. Februar 2009 22:51 Ich kenn das Zitat von Luther anders: "Der Woche zween"
in erster linie sollten beide partner es wollen und es nicht zu einer pflicht werden lassen! wir leben schließlich im 21.Jahrhundert und in einem Land, wo gleichberechtigung gilt. und zweitens soll es ja auch schön sein und spaß machen und das funktioniert nur, wenn es beide wollen. alles andere ist vergewaltigung und nach meinem wissen strafbar!!! und wenn beide sich lieben und der eine nicht will, dann sollte man miteinander reden und die ursachen herausfinden (streß in der beziehung, im job, mit kindern und haushalt...?)eheliche pflichten...hat beim besten willen nichts mit sex zu tun. sowas können sich nur männer einredenlach! schonmal was von treue, familie und kindererziehung gehört? sowas gehört wohl eher dazu!
Antwort ist super, aber "eheliche Pflichten" meinen eindeutig Sex. Das höchste Gericht hat vor ein paar Jahren zweimal wöchentlich zur Regel erkoren. Ohne Sex in der Ehe gehen im Laufe der Zeit alle Gefühle verloren, denn körperlichen Kontakt in welcher Form auch immer braucht jedes Lebewesen. - Wenns nicht klappt, ist Trennung das Beste.
wie ich schon bei "swchen"(eine spalte höher)kommentiert habe, kann der sex, wenn alles perfekt harmoniert, zur schönesten nebensache werden (betonung liegt auf 'nebensache')und deshalb keine pflicht. wie gesagt, sowas können sich nur männer einfallen lassen haben, um zweimal in der woche zu ihrem vergnügen zu kommen, auch wenn die frau gar nicht will oder nicht in der lage ist, weil sie gestreßt oder genervt von allen möglichen pflichten ist.
In der Ehe muß soll der Beischlaf zur Fortpflanzung vollzogen werden. In Deutschland darf aber niemand verurteilt werden ,wenn er das verweigert.Das ist so festgelegt
emjay am 14. Januar 2009 23:02 Soweit ich weiß, war es mal so geregelt, daß es in der Ehe keine Vergewaltigung gab.
Soweit kann ich das leider nicht zurückverfolgen. Ich hab das was ich schrieb in einer Radiosendung gehört.Aber es wäre sehr interessant,da mal nachzuforschen
Mittlerweile ist Vergewaltigung in der Ehe strafbar und wird auch verfolgt (auch Gewalt in der ehe). Somit ist der Grundsatz zum ehelichen Beischlaf wohl nur noch eine Frage des Vollzugs der Ehe (siehe Antworten oben) und weniger eine Pflicht und schon gar nicht in Deutschland einklagbar :-)
danke, ein interessanter link zum thema. dh
bitte gerne

Der Pflicht zum Beischlaf in der ehe sollte nicht so interpretiert werden, als ob er Jemanden zum Sex zwingen dürfte. Es ist eher umgekehrt zu sehen:
Die Personen die nicht mehr bereit sind ihren Ehepartner ein ausgeglichenes und glückliches Sexualleben anzubieten, sind eigentlich unfähig ein gesunden und zufrieden stellenden Partnerschaft anzubieten. Dieses sollte bei bedarf, von der den es stört, vor Gericht vorgetragen werden können um den „erkrankten“ Partnerschaft mal unter der Lupe zu nehmen und um den Beziehung reparieren zu können. Ich sage vor der Gericht vortragen zu können, weil diese Leute wollen oft nicht einmal geheilt werden!
Personen die ihren Partner andauernd den Sex verweigern, haben meistens eine Störung. Wollen aber meistens von eine Therapie nichts hören weil dass zu ihrer Problem gehört (Z.B. eins oder mehrere aus diesem Problemen: haben eine Geliebte; sind sadomasochistisch und wollen durch den Sex ihr Partner Quälen; aus Hass wollen ihr Partner wie ein Hund dressieren um ihm zu unterwerfen /Misandrismuss – Misoginismus/ ; sind faul; sind unfähig ihr Partner zu lieben; haben nach der Geburt ihr gesamtes Aufmerksamkeit ausschließlich aufs Kind gerichtet und sind da krankhaft „hängen geblieben“; kommen mit ihr täglichen aufgaben nicht klar)
Ich mochte eins klarstellen: Kein Mensch heiratet nur so, um zu haben wenn er unterhalt zahlen soll! Sollte es auch nicht sein, kommt aber oft dazu.
Jeder gesunder Mensch hat Sexualbedürfnisse und heiratet um diese zu regeln.
Dass was der Papst sagt, ist ein Schmarn. Bezüglich Sexualität und Kinder, hat er selber keine Erfahrungen. Manche Leute können durch Sexualität täglich glücklich sein ohne Kinder zeugen zu können. Der Mensch ist halt kein Tier.
Die Kinder sind dass natürliche „Nebenprodukt“ einer gewünschten Sexualbeziehung.
Der natur hat dass so geregelt: Der Mensch hat den drang Sex zu haben, hat fiel Spaß daran und dass macht ihm zu einen gesellschaftlichen Wesen. So bewegt der Natur den Mensch dazu Kinder zu machen. Die Kinder sollen der Krönung einer glücklichen Sexual und Liebes Beziehung sein „die Früchte der Liebe“ und kein „Kalten Waffen“ mit denen man einem Lebensunterhalt von dem anderen „ungeliebten“ erpressen kann.
ES IST EINE FRAGE VON GUTEN MANIEREN, ETHIK UND MORAL, SACHEN DIE LEIDER AUCH IN DER JUSTITZ OFT AUF DER SEITE GESCHOBEN WERDEN NUR SO, UM MACHT DEMONSTRATIONEN ZU MACHEN. DURCH ETHISCH FRAGWÜRDIGE GESETZ-ENTWÜRFE WERDEN DEN GESELLSCHAFT UND DEN MENSCHEIT GROSE SCHADEN ANGERICHTET.
liest sich gut und ist nachvollziehbar. dh
Der Papst hat es kürzlich wieder einmal betont: Sex in der Ehe dient eigentlich nur der Zeugung von Nachwuchs und nicht zum Spaß - egal wie man jetzt zu dieser Ansicht steht. Wenn nun die Ehe nicht vollzogen wird, d.h., wenn der Partner seine "Pflicht" nicht erfüllt, dann kann dies ein Grund sein, im Falle einer Scheidung, auch die Scheidung von der katholischen Kirche anerkannt zu bekommen. (Habe so einen Fall im Bekanntenkreis, liegt aber schon länger zurück.)Das bedeutet dann, dass der oder die nochmal in der Kirche heiraten darf, was sonst ausgeschlossen ist. Dennoch: Wer heiratet, sollte sich schon darüber im Klaren sein, dass er mit seinem Partner auch GV haben wird. Wer das absolut nicht will, sollte die Finger von der Ehe lassen, solo bleiben oder ins Kloster gehen.
kirchliche ansichten und gesetzgebung sind zu trennen. bei einer eheschließung ist das intimleben der partner eher normal. im allgemeinen. im laufe einer ehe kann es aus den verschiedensten gründen zur verweigerung kommen. daher ist vor der ehe nicht gleich während der ehe. sich vorher über etwas "im klaren" zu sein, ist somit nicht möglich.
Nach Katholischem Kirchenrecht gibt es keine Scheidung - "Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen!" In so einem Fall wird die Eheschließung als ungültig erklärt - "war nie verbunden". Nur deshalb ist ein erneuter Gang vor den Traualtar möglich.
dem gesetzbuch ist das katholische kirchenrecht nicht verpflichtet.
Hallo, ich habe folgendens in meinem katholischen Theologiestudium erfahren. Eine kirchliche Heirat ist Ungültig wenn einer der Partner nicht zum Beischlaf fähig ist. Es geht sogar noch weiter ein Impotenter dürfte garnicht nach katholischer Lehre heiraten.
die katholiken sind ein krasser verein. :-)

Natürlich kannst du das einklagen, die Wahl steht zwischen täglich oder einmal monatlich.....Gedanken haben manche Leute tzzztzzz...
das war im laufe des heutigen tages eine diskussion die ich aufgeschnappt hatte. wie kann etwas im gesetz verankert sein, wenn es keine gültigkeit hat. also ist das thema interessant, findest du nicht ?
BELLA64 am 14. Januar 2009 23:10 Doch ich finde das schon interessant, aber ich frage mich, warum man da von Pflichten redet und warum man sich so was einklagen sollte, wenn es denn ginge. Dann handelt es sich doch nicht mehr um eine gute Partnerschaft oder??
SchwarzeBlume am 14. Januar 2009 23:15 Wenn du (z.B) mit deinem Partner nicht mehr schläfst, ist das ein Grund, dass er die Scheidung einreichen kann und du somit die "Schuldige" bist.
ehen werden nicht mehr nach dem schuldprinzip geschieden, soweit mir bekannt ist, schwarzeblume.
was ist eine gute partnerschaft ? ich glaube da gehen die meinungen bereits auseinander. ich kann jetzt hier leider nicht konkret werden, die diskussion die ich erwähnte, fand ich äusserst interessant. übrigens auch für ledige.
SchwarzeBlume am 14. Januar 2009 23:28 http://www.forum-familienrecht.de/neu/dateien/010205/s12-19.pdf also hier ist noch was- wers lesen möchte...mir ist das jetzt schon zu spät sowas zu lesen =D
ich lese es morgen. :-) danke dir.
bini1969 am 28. Januar 2009 18:43 naja, in der verfassung des landes hessens gibts ja auch noch die todesstrafe, die aber nicht durchsetzbar ist...
ich würde es eher moralisch sehen: die ehefrau sollte (da es so zu sein scheint, daß der mann mehr sex will) dem mann genügend sexuelle aktivitäten bieten, sonst läuft sie gefahr, daß er sich das woanders sucht
und umgedreht geht es aber auch! aber wenn zwei menschen sonst nichts verbindet, außer sex, dann sollte man ehrlich an diese beziehung zweifeln. viel wichtiger ist doch, das amn sich liebt, gegenseitig respektiert und versteht, dann kommt das andere von ganz alleine und ist die schönste nebensache der welt!

das ist ein altes längst überkommenes dekret gei ler kirchenfürsten welches längst auf dem müllhaufen der geschichte liegen sollte
pepsi40 am 19. Januar 2009 08:26 DH...
In grauer Vorzeit gab es mal das Recht auf Beischlaf in der Ehe (galt in erster Linie für den Mann)! Das ist doch schon seit Jahren nicht mehr gültig - man kann keinen per Gesetz zum Sex zwingen, egal ob Mann oder Frau!
Finde diese "Regel" auch super altmodisch. Was mich an dieser Stelle interessiert:
Ist diese Pflicht früher wirklich mal verordnet worden? Und kennt ihr Länder wo dies noch so ist, bzw. es Gerichtsurteile diesbezüglich gibt?
ich kann dir mit sicherheit sagen, dass es länder gibt, in denen frauen diesbezüglich in der "pflicht stehen." frauen die sich verweigern, können vor gericht gebracht werden. komischerweise ist es anders herum nicht so.
und wie wir alle wissen, haben die frauen in diesen ländern sowieso keine rechte, außer das recht, sich für ihren mann zu öffnen und kinder in die welt zu setzen!
leider verhält es sich so wie du schreibst.
Im BGB sind die "ehelichen Pflichten" als Beischlaf, Wohngemeinschaft und eigentlich auch Kinderkriegen festgelegt.
Zwingen kann man damit allerdings niemanden - Das Gesetz wurde festgelegt, um den Ehepartnern eine Garantenpflicht aufzuerlegen, dem jeweils Anderen zu helfen, wenn dieser in Not ist.
ein dh, weil ich das mit der "not" so abgefahren finde :-))
der sexuelle notstand, ist das eine not, die als not im gesetz als solche definiert ist ?

Beischlaf sollte doch weder geplant noch angeordnet werden! Wenn man keinen Bock hat geht's halt nicht. Zur Not kann man dann ja immer noch außerehelich zu sowas kommen ;) Wir leben schließlich im 21. Jahrhundert und nicht im Mittelalter :)
dem stimme ich zu. ich frage mich aber, warum unsere bestehenden gesetze noch im mittelalter zurückstehen. dh
Dieses Gesetz wurde abgeschafft, darum gibt es jetzt auch vermehrt Anzeigen wegen Vergewaltigung in der Ehe. Als es das Gesetz noch gab, konnte eine Ehefrau auch wenn Sie mehrfach zum Sex gezwungen wurde, Ihren Mann nicht wegen Vergewaltigung anzeigen, da es ja die berühmten ehelichen Pflichten gab.
LG
es gibt zwar ein gesetz, das gegen die vergewaltigung in der ehe schützt. das problem dürfte jedoch bei der beweispflich liegen. lg

Der Pflicht zum Beischlaf in der ehe sollte nicht so interpretiert werden, als ob er Jemanden zum Sex zwingen dürfte. Es ist eher umgekehrt zu sehen:
Die Personen die nicht mehr bereit sind ihren Ehepartner ein ausgeglichenes und glückliches Sexualleben anzubieten, sind eigentlich unfähig ein gesunden und zufrieden stellenden Partnerschaft anzubieten. Dieses sollte bei bedarf, von der den es stört, vor Gericht vorgetragen werden können um den „erkrankten“ Partnerschaft mal unter der Lupe zu nehmen und um den Beziehung reparieren zu können. Ich sage vor der Gericht vortragen zu können, weil diese Leute wollen oft nicht einmal geheilt werden!
Personen die ihren Partner andauernd den Sex verweigern, haben meistens eine Störung. Wollen aber meistens von eine Therapie nichts hören weil dass zu ihrer Problem gehört (Z.B. eins oder mehrere aus diesem Problemen: haben eine Geliebte; sind sadomasochistisch und wollen durch den Sex ihr Partner Quälen; aus Hass wollen ihr Partner wie ein Hund dressieren um ihm zu unterwerfen /Misandrismuss – Misoginismus/ ; sind faul; sind unfähig ihr Partner zu lieben; haben nach der Geburt ihr gesamtes Aufmerksamkeit ausschließlich aufs Kind gerichtet und sind da krankhaft „hängen geblieben“; kommen mit ihr täglichen aufgaben nicht klar)
Ich mochte eins klarstellen: Kein Mensch heiratet nur so, um zu haben wenn er unterhalt zahlen soll! Sollte es auch nicht sein, kommt aber oft dazu.
Jeder gesunder Mensch hat Sexualbedürfnisse und heiratet um diese zu regeln.
Dass was der Papst sagt, ist ein Schmarn. Bezüglich Sexualität und Kinder, hat er selber keine Erfahrungen. Manche Leute können durch Sexualität täglich glücklich sein ohne Kinder zeugen zu können. Der Mensch ist halt kein Tier.
Die Kinder sind dass natürliche „Nebenprodukt“ einer gewünschten Sexualbeziehung.
Der natur hat dass so geregelt: Der Mensch hat den drang Sex zu haben, hat fiel Spaß daran und dass macht ihm zu einen gesellschaftlichen Wesen. So bewegt der Natur den Mensch dazu Kinder zu machen. Die Kinder sollen der Krönung einer glücklichen Sexual und Liebes Beziehung sein „die Früchte der Liebe“ und kein „Kalten Waffen“ mit denen man einem Lebensunterhalt von dem anderen „ungeliebten“ erpressen kann.
ES IST EINE FRAGE VON GUTEN MANIEREN, ETHIK UND MORAL, SACHEN DIE LEIDER AUCH IN DER JUSTITZ OFT AUF DER SEITE GESCHOBEN WERDEN NUR SO, UM MACHT DEMONSTRATIONEN ZU MACHEN. DURCH ETHISCH FRAGWÜRDIGE GESETZ-ENTWÜRFE WERDEN DEN GESELLSCHAFT UND DEN MENSCHEIT GROSE SCHADEN ANGERICHTET.

Einfach ein alter Zopf - gehört abgeschafft
dh
wenn sie nicht will und kann,könnt ihr euch nicht anders einigen?
wieso ich ? ich bin ledig und ich verstehe deine antwort bezüglich meiner frage nicht.
Es gibt auch noch andere Pflichten.z.B. den anderen finanziell unterstützen.Man kann auch sagen, der eine hat Rechte, der andere Pflichten.
ich dachte man teilt sich rechten und pflichten in einer ehe ?

Sollte jemand überhaupt diese "Pflicht" haben, was wäre "normal"? Jährlich, monatlich, wöchentlich, täglich, stündlich? Ich glaube nicht, dass es heute noch einklagbar wäre.

Wenn du einige Jahre verheiratet bist verstehtst du das Wort "Pflicht" vielleicht eher. Ist nichts für mich!
ich glaube ich schließe mich dir an. :-)
AlainTralins am 14. Januar 2009 23:35 Biste schon so weit??
ich habe schon probleme damit eine beziehung einzugehen. von einer ehe bin ich somit sehr weit entfernt.
wo lebst du denn noch?hallooooooo wir haben mittlerweile das 21. jahrhundert zusätzlich leben wir in deutschland.es gibt auch vergewaltigung in der ehe.
zu deiner frage, ich bin multikulti. momentane wahlheimat ist deutschland. nun zum 21. jahrhundert. was hat's das jahrhundert damit zu tun, wenn ein gesetz nicht ausser kraft gesetzt wurde ? wo wir leben spielt letztendlich keine rolle, denn menschen sind menschen. ich gehe im übrigen leider davon aus, dass es vergewaltigungen in der ehe etwa schon so lange gibt, wie die ehe selbst.
für sowas muß man noch nicht mal verheiratet sein, denn es gibt auch typen, die schon nur in einer beziehung denken, das die frauen zu irgendetwas verpflichtet sind. die meisten von denen bedrachten die frau dann schon als ihr eigentum, obwohl sie noch nicht mal "ja" gesagt hat.
wenn jemand einen anderen menschen als seinen eigentum betrachtet, dann ist das ein fehler. egal ob es sich dabei um männ oder frau handelt.
Erst 1997 wurde der § 177 STGB dahingehend verändert, dass auch Vergewaltigungen in der Ehe bestraft werden konnten!!
-es gibt zwar ein gesetz, das gegen die vergewaltigung in der ehe schützt. das problem dürfte jedoch bei der beweispflich liegen.
das habe ich eben bereits weiter oben schon dazu geschrieben.
eine vergewaltigung lässt sich vom arzt anhand der verletzungen feststellen.
ist vielecht jetzt ne blöde Frage, soviel ich hier verstanden habe,wenn einer der partner,nehmen wir an die Frau, übrhaupt kein sex mehr möchte, ist es ein scheidungsgrund, muss ich dann als mann Trotzdem unterhalt für die Frau bezahlen ? Sie ist ihren pflichten nachgekommen ! Kinder ist klar, die können ja nichts dafür...
fragen können nicht blöd sein.
einen scheidungsgrund braucht man zur scheidung nicht. unterhaltspflicht besteht für den sozial schwächer gestellten partner. das ist meist die frau. (noch)
unterhaltspflicht besteht sogar für sogenannte kuckucks-kinder, wenn sie denn zur zeit der bestehenden ehe geboren wurden. da man davon ausgeht, dass etwa jedes 4 kind ein kuckucks-kind ist, hatten vaterschaftstests einen richtigen boom. diese wurden dann verboten. wahrscheinlich weil es aufgrund der testergebnisse noch mehr scheidungen geben würde. somit eine noch höhere finanzielle staatliche belastung. denn aufgrund der hohen unterhaltsansprüche bleibt dem unterhaltspflichtigen gerade mal soviel übrig, dass es an die bemessungsgrenze des existensminimus geht.
weniger als 2 mal die woche ist ein scheidungsgrund
und mehr als 2 mal die woche grießbrei, auch :-)

Hier eine ungewöhnliche Antwort für die welche die Wahrheit lieben:
Balancing Act: Part 1 and 2
www.atgodstable.com/article_view.cgi?s=5&l=en&a=70
Klarer geht es nicht!
Tut mir Leid das es in English ist, aber auch das kann man mit dem Google Übersetzer meistern: //translate.google.de/
Bild/er:
vielen dank für deinen beitrag. ich halte ihn jedoch für deplatziert. die gesetzgebung ist von menschen verfasst. somit ist der " schäfer " außen vor. :-)
ich habe es trotzdem gelesen. ab und zu mal einen kleinen christlich - spirituellen klapps, schadet mit bestimmt nicht. lg

gv-zwang net.
du meinst sicherlich:

man kann keinen menschen dazu zwingen aber ehrlich gesagt so schlimm is es ja jetzt auch net oder?^^
wenn eine mit der peitsche in der hand vor mir stehen würde, dann hätte ich schon eine gewisse unlust. :-)
Dieses Gesetz stammt noch aus Zeiten, in der Männer auf ihr Recht pochen konnten, die Frau zur Pflicht zu rufen. Das alles ist zwar heute noch rechtlich gültig, wird aber schon lange nicht mehr so gesehen, auch nicht rechtlich.
aber auch die männer standen demnach in der pflicht. nicht nur die frauen. ein mann muss tun, was ein mann tun muss ? :-)
Guck mal ins BGB, unter EHE. Aktuelle Auflage kommt im März 2009, oder 2008, wenn es eilt.
P.S. ICH denke, eine Ehe ist eine Zweckgemein- schaft, um GEMEINSAM alt zu werden in Freud und Leid. Eheliche Pflicht bedeutet, dass jeder der beiden alle Arbeit, die ansteht, so gut macht wie er kann (jeder etwa gleich viel, sofern nicht behindert oder krank). Und das jeder der beiden Mitentscheiden kann, was mit dem gemeinsamen Geld gemacht werden kann. Wenn einer nicht Sex will, vielleicht ist er/sie dann beruflich oder sonst mit Arbeit oder Kindern überfordert, Stress-Sorgen mindert Lust. Gibt auch medizinische Gründe, warum einer nicht Lust hat (Hormone, oder der/die andere ist nicht mehr attraktiv).
Bin kein Anwalt, ist meine persönliche Meinung. Macht Euch keinen Stress mit der Liebe!
ullagio am 25. Januar 2009 23:06 Wenn der Mann die Frau zum Sex zwingt,ist es schon eine Vergewaltigung und man wird dafür bestraft!
wenn man die frau zum sex zwingt ist es eher sexuelle nötigung. vergewaltigung definiert sich ein bisschen extremer. übrigens, warum die frau......? ein mann hat das selbe recht. auch er braucht sich nicht zwingen zu lassen.

Ganz einfach: poppen bis zum abwinken, dann stellt sich die Frage nicht!
oh wie geistreich.
Dieses Gesetz wurde abgeschaft da es auch frauen gibt die unterleibskrebs haben ...das gesetzt gibt es nicht merh!
wie, das gesetz gibt es nicht mehr ? ich habe gehört es ist immernoch manifestiert.

mankann doch niemanden zwingen
soolte man meinen.

Dass dieserlei Dinge Gegenstand von Gesetzen sind, spricht nicht gerade für die Weisheit oder zartfühlende Mitmenschlichkeit des Gesetzgebers. Diese Materie-Bezogenheit und das Herabwürdigen eines im Grunde göttlichen symbolischen Vereinigungsaktes auf eine "Pflicht" mit juristischem Hintergrund ist ein Armutszeugnis unserer - leider - sehr degenerierten Kultur.
dh
Zum Beischlaf gehören bekanntlich 2,und in der Ehe auch Liebe,da gibts kein Gesetz für...es gibt allerdings noch immer Exemplare,die das"Einklagen"möchten....
jepp :-) ist lustig wenn's nicht so traurig wäre.

Freilich kannst du niemanden zum Geschlechtsverkehr-Vollzug zwingen und entsprechend nicht dein Recht auf selbigen geltend machen - allerdings kann eine Ehe sehr wohl aus diesem grund annuliert werden und bedarf daher zur Auflösung keiner Scheidung, was einen signifikanten Unterschied macht, wenn es etwa um Vermögensverteilung und dergleichen geht: Ist eine ehe annuliert, hat sie vor dem gesetz nämlich nie bestanden und folglich können aus ihr auch keinerlei Ansprüche entstehen...
Wusste ich nicht.
der Passus "eheliche Pflichten" ist uralt und wurde im Rahmen der Scheidungsreform vor etlichen Jahren abgeschafft. Genauso wie übrigens das gesamte Schuldprinzip bei Ehescheidungen. Heute reicht die Tatsache, dass man die Scheidungsklage einreicht. Ds ist mögliche nach Jahr Trennung, bzw. wenn sich die Parteien nicht einig sind, nach 3 Jahren.
ja, das ist soweit bekannt.
DAs Gesetz ist so stimmt damit ist auch nicht gemeint das du deinen PArtner dazu zwingen kannst vielmehr ist damit gemeint das du dies bei einer scheidung als grund angeben kannst wenn sich dein Partner auf dauer verweigert und du dadurch menschliche bedürnisse nicht mehr ausleben kannst. Und somit die Ehe für dich nicht erträglich ist somit gehts auch vor 3 jahren auch wenn mann sich nicht einieg ist
hört sich plausibel an.

Oberstes Gebot (das Wort "Pflicht" find ich da nicht gut) sollte sein, dass zwei Menschen, die - in einer Art "Liebesbeziehung" - zusammen leben, ehrlich bestrebt sind, sich bedingungslos zu lieben - also bereit zu sein, sich Fehler zu verzeihen, keine Vorwürfe zu machen, böse Absicht zu unterstellen und ähnlich. Wenn so ein guter Wille nicht vorhanden ist, kann die Partnerschaft - ob Ehe oder nicht - nicht wirklich bzw. nicht lange - gutgehen. Forderungen zu stellen, Erwartungen zu hegen oder auf "Pflichten" zu pochen, entspricht nicht der Natur der - bedingungslosen - Liebe. "Liebe ist ein Kind der Freiheit", heisst es.
gefällt mir was du schreibst.

Genau die gleiche Frage kam schon öfters.
soso!und wo bitte ? ich bin 1 jahr nach hinten und habe nichts entdeckt !

Beischlaf bedeutet, dass du bei dem Partner/in dabei einschläfst --- beischlafen..........bei dem/der.............
aber nicht im amtsdeutsch.

Ist zwar gesetzlich vorgeschrieben mann kann deswegen aber nicht verhaftet werden!
Ja!! hab ich erst vorgestern im TV gesehen und zwar gibt es da einen Beschluss, welcher besagt, dass man den ehelichen pflichten nachgeht, wenn man mindestens 1 mal im monat intim wird. regulär ist das aber 2 x die Woche.

ich finde das lustig??^^ sowas ist doch dem paar überlassen...

"Eheliche Pflichten" bezeichnen im Volksmund tatsaechlich den ehelichen Beischlaf. Diese "Pflicht" zum Geschlechtsverkehr ist historisch durch das Kirchenrecht festgelegt, denn erst durch den Beischlaf wird die Ehe kirchenrechtlich auch tatsaechlich vollzogen. Daher kann eine Ehe kirchenrechtlich annulliert werden, wenn sie nie vollzogen wurde, dies ist fuer Katholiken eine der wenigen kirchenrechtlich legalen Moeglichkeiten, eine Ehe aufzuloesen.
Mit dem Versprechen, die Ehe einzugehen, versprechen sich also beide Ehepartner auch, diese zu vollziehen. Daraus leitet sich dann die "eheliche Pflicht" ab, dies auch zu tun, weil es sonst schlicht keine Ehe ist und das vor Gott gegebene Versprechen daher gebrochen wuerde!
Aber merke: bereits nach dem ersten Beischlaf ist die Ehe vollzogen und damit kirchenrechtlich gueltig. Das Versprechen wurde eingeloest und damit auch die ehelichen Pflichten. Alles weitere ist dann auch kirchenrechtlich nur noch freiwillig...!

ES kommt auf den Beschluss des REchtanwalt an.Wenn das Kind sich bis zum 16 Lebensjahr immer noch seinen Vater kennenlernen will,so soll es denn sein(aber ob es auch contact mit ihm will????)Doch bis dahin hast Du noch Zeit!!
das ist mir jetzt im thread-zusammenhang zu hoch.

Selbst wenn... wer um Himmels Willen kontrolliert das denn... erzählt werden kann viel, aber es wird ja wohl niemand irgendwelche Kameras oder so was installieren, nur um zu beweisen ob es so ist oder nicht...
wer weiß.....wer weiß....

Vertrat man früher noch, dass auch die Geschlechtsgemeinschaft eine Rechtspflicht innerhalb der Ehe darstellt ist wird diese Frage heute nicht mehr diskutiert, da seit der Aufgabe des Schuldprinzips bei der Ehescheidung zugunsten des Zerrüttungsprinzips keine rechtliche Relevanz mehr vorhanden ist. Es besteht jedenfalls insoweit Einigkeit, dass der eine Ehegatte keine Herstellungsklage (auf “Herstellung der Geschlechtsgemeinschaft”) erheben kann. Auch sind die Ehegatten nicht gehindert enthaltsam zu leben. Allerdings kann der eine Ehegatte von dem anderen Ehegatten erwarten, dass dieser die “Geschlechtsgemeinschaft herstellt”. Eine nur von dem einen herrührende Verweigerung kann dann eine ehliche Pflichtverletzung darstellen, die nach der juristischen Literatur (zB Staudinger, Münchener Kommentar, Bamberger/Roth) evt. unterhaltsrechtlich relevant sein kann (mit Verweis auf § 1579 Nr. 7 BGB, nachdem der Unterhalt versagt, herabgesetzt oder zetilich begrenzt werden kann, wenn dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt). Natürlich darf der Sex nicht erzwungen werden (Vergewaltigung in der Ehe ist gemäß § 177 StGB strafbar). Als Rechtspflicht wird auch die eheliche Treue, also die “Ausschließlichkeit der Geschlechtsgemeinschaft der Ehegatten” angesehen.
wenn man nicht will dann will man nicht sollte man dazu aber gezwungen werden kannst du vor gericht ziehen
das ist dann vergewaltigung und eine straftat.

Den Beischlaf mittels Gerichtsbeschluß oder Urteil erzwingen und der Gerichtsvollzieher ist dann anwesend beim Vollzug?! Das ist eine zwischenmenschliche Angelegenheit und wenn der Sex in der Partnerschaft nicht "funktioniert" bleibt eine Partnerschaftsberatung oder schlimmstenfalls die Trennung.
ob die trennung dann wirklich der schlimmste fall wäre ?

Nur wenn andere Sorgen bereits belasten wird unausgeglichenes Bett-Leben zur Krise führen.
Bild/er:
ich habe schon des öfteren gehört, se.x ist für viele das wichtigste. auch in der ehe.

Kam diese Frage nicht schon öfters? Les dir doch mal die anderen Antworten durch.
auch wenn du's nun öfter reinschreibst,es ändert nichts. ich bin 1 jahr nach hinten und habe nichts entdeckt !

wenn einer von beiden nicht so oft will,wäre es doch lächerlich den gerichtsvollzieher einzuschalten,oder?
es gibt sachen, die gibt's gar nicht. :-)
diese Fragen hatten wir schon vor ein paar Tagen. Lies dort mal nach..........
ich bin 1 jahr nach hinten und habe nichts entdeckt !
HALLOO !!!! gehts NOCH??
dA FEHLEN EINEM DIE WORTE sorry!!
Wenn ein Ehepartner keine Lust mehr auf sexuelle Kontakte hat, hat das sicherlich unterschiedkiche Gründe: - Sorgen, Probleme in anderen Lebensbereichen und der Partner ist uninteressiert - über lange Zeit wird nicht auf die Bedürfnisse des Partners eingegangen. Nicht nur GV, sondern auch Streicheleinheiten, auch wenn das Ziel nicht der GV ist. -Man hat sich in jemanden anderen verliebt
und, und und
Dem gibt nichts Intelligentes hinzuzufügen :-)
2 und DH!
denn der Gerichtsvollzieher kann den Job schließlich nicht selbst erledigen.“
http://www.hausgemacht.tv/recht-gesetz/1138,24,ist-sex-eine-eheliche-pflicht.html?node_id=24
lach...
smiley:))
Das einzige ist, wenn der Beischlaf nach der Eheschließung nicht vollzogen wird, kann man die Ehe annulieren lassen!
wieso heiratest du ,wenn du keine Lust hast?
Man heiratet doch nicht nur des Geschlechtsverkehrs wegen (oder jedenfalls sollte das nicht der einzige Grund sein)!
Wenn dann nur für Christen
klar doch, ich würde das machen...
um Sex zu haben muß man nicht heiraten......
Wirklich nicht ???
Mist, ich wurde reingelegt! schmoll :-D
lol ;-)) @ Mortimer
da bin ich mir nicht so sicher, ob man annullieren kann, ich glaube man muss sich normal scheiden lassen, weil genauso geht es meiner Tochter, die seit 2005 verheiratet ist und der Mann sie seitdem noch nicht angerührt hat, de Anwalt hat nichts von Annullierung gesagt.....
Dann soll sie einen anderen Anwalt nehmen!
Der Vollzug des Beischlafs ist selbstverständlich nicht einklagbar, aber um wegen Nichtvollzugs auf Annullierung oder Scheidung klagen zu können, muss ja wohl die "Pflicht", die verletzt wurde, im Gesetzbuch zunächst einmal genannt sein...
Das Gesetz besteht wirklich!