eine frage zu den ehelichen pflichten

52 Antworten

Der Papst hat es kürzlich wieder einmal betont: Sex in der Ehe dient eigentlich nur der Zeugung von Nachwuchs und nicht zum Spaß - egal wie man jetzt zu dieser Ansicht steht. Wenn nun die Ehe nicht vollzogen wird, d.h., wenn der Partner seine "Pflicht" nicht erfüllt, dann kann dies ein Grund sein, im Falle einer Scheidung, auch die Scheidung von der katholischen Kirche anerkannt zu bekommen. (Habe so einen Fall im Bekanntenkreis, liegt aber schon länger zurück.)Das bedeutet dann, dass der oder die nochmal in der Kirche heiraten darf, was sonst ausgeschlossen ist. Dennoch: Wer heiratet, sollte sich schon darüber im Klaren sein, dass er mit seinem Partner auch GV haben wird. Wer das absolut nicht will, sollte die Finger von der Ehe lassen, solo bleiben oder ins Kloster gehen.

bleifrei 
Fragesteller
 18.01.2009, 13:10

kirchliche ansichten und gesetzgebung sind zu trennen. bei einer eheschließung ist das intimleben der partner eher normal. im allgemeinen. im laufe einer ehe kann es aus den verschiedensten gründen zur verweigerung kommen. daher ist vor der ehe nicht gleich während der ehe. sich vorher über etwas "im klaren" zu sein, ist somit nicht möglich.

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alsosowas  06.02.2009, 14:57

Nach Katholischem Kirchenrecht gibt es keine Scheidung - "Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen!" In so einem Fall wird die Eheschließung als ungültig erklärt - "war nie verbunden". Nur deshalb ist ein erneuter Gang vor den Traualtar möglich.

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bleifrei 
Fragesteller
 10.02.2009, 23:03
@alsosowas

dem gesetzbuch ist das katholische kirchenrecht nicht verpflichtet.

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DAs Gesetz ist so stimmt damit ist auch nicht gemeint das du deinen PArtner dazu zwingen kannst vielmehr ist damit gemeint das du dies bei einer scheidung als grund angeben kannst wenn sich dein Partner auf dauer verweigert und du dadurch menschliche bedürnisse nicht mehr ausleben kannst. Und somit die Ehe für dich nicht erträglich ist somit gehts auch vor 3 jahren auch wenn mann sich nicht einieg ist

bleifrei 
Fragesteller
 10.02.2009, 21:21

hört sich plausibel an.

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Diese sog. ehelichen Pflichten können zwar aus gutem Grund nicht erzwungen werden, aber: wenn die sexuellen Bedürfnisse der Partner zu extrem auseinander laufen (er will z.B. 3 Mal die Woche und sie nur einmal im halben Jahr), kann das ein Scheidungsgrund sein, weil es niemandem zuzumuten ist, auf lange Zeit auf Sex zu verzichten. Manchmal kann man das mit einer Paartherapie "heilen", aber nicht immer.

finwolkenson  02.02.2009, 12:28

Gut, dass Leute wie du solche heiklen Themen ernst, ruhig und sachlich beantworten. Danke

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Im BGB sind die "ehelichen Pflichten" als Beischlaf, Wohngemeinschaft und eigentlich auch Kinderkriegen festgelegt.

Zwingen kann man damit allerdings niemanden - Das Gesetz wurde festgelegt, um den Ehepartnern eine Garantenpflicht aufzuerlegen, dem jeweils Anderen zu helfen, wenn dieser in Not ist.

bleifrei 
Fragesteller
 20.01.2009, 18:41

ein dh, weil ich das mit der "not" so abgefahren finde :-))

der sexuelle notstand, ist das eine not, die als not im gesetz als solche definiert ist ?

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Es gibt auch noch andere Pflichten.z.B. den anderen finanziell unterstützen.Man kann auch sagen, der eine hat Rechte, der andere Pflichten.

bleifrei 
Fragesteller
 10.02.2009, 23:06

ich dachte man teilt sich rechten und pflichten in einer ehe ?

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