gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ
185 

eine frage zu den ehelichen pflichten

gefragt von bleifrei am 14.01.2009 um 22:58 Uhr

soweit mir bekannt ist, besteht eine " eheliche pflicht ". diese umschreibt die pflicht zum ehelichen beischlaf. vielleicht bin ich blöd, ich verstehe das nicht. wie kann man zu etwas verpflichtet sein, das intim ist. wenn jemandem nicht nach gewissen aktivitäten zumute ist, kann dazu doch nicht verpflichtet werden. oder sehe ich das falsch ? kann also das recht auf die einhaltung dieser pflichten vor gericht eingeklagt werden ? wenn ja, wie oft im monat besteht diese pflicht ? gibt es eventuell einen musterprozess ?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

beziehung (7551)
ehe (1101)
eheliche-pflichten (1)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Nudelsternchen
beantwortet von Nudelsternchen am 14. Januar 2009 22:59
48x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, du kannst deinen Mann /Frau nicht zum GV zwingen.

obwohl es diesen Satz im Gesetzbuch gibt auf Vollstreckung kannst du nicht klagen!

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 14. Januar 2009 23:02

Dem gibt nichts Intelligentes hinzuzufügen :-)

Kommentar von 4c7325ec5be0da9543e777e099387b13smallgamasche am 6. Februar 2009 23:25

2 und DH!

Kommentar von 4fca1136aac61129270e7d7468048ebbsmallNudelsternchen am 14. Januar 2009 23:04

denn der Gerichtsvollzieher kann den Job schließlich nicht selbst erledigen.“

http://www.hausgemacht.tv/recht-gesetz/1138,24,ist-sex-eine-eheliche-pflicht.html?node_id=24

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 14. Januar 2009 23:05

lach...

Kommentar von Giselli am 20. Januar 2009 04:05

smiley:))

Kommentar von sunnie am 25. Januar 2009 10:11

Das einzige ist, wenn der Beischlaf nach der Eheschließung nicht vollzogen wird, kann man die Ehe annulieren lassen!

Kommentar von 17709ca72d0b6a09b430f6370c7e62c6smallattaatta am 29. Januar 2009 12:00

wieso heiratest du ,wenn du keine Lust hast?

Kommentar von Simple_avatar5smallHnnah am 30. Januar 2009 15:00

Man heiratet doch nicht nur des Geschlechtsverkehrs wegen (oder jedenfalls sollte das nicht der einzige Grund sein)!

Kommentar von lustiger09 am 4. Februar 2009 19:48

Wenn dann nur für Christen

Kommentar von D0f1e1f7775e348f46a02e457e8925c6smallPatrickSaar am 13. Februar 2009 16:29

klar doch, ich würde das machen...

Kommentar von sternchen07 am 7. Februar 2009 00:16

um Sex zu haben muß man nicht heiraten......

Kommentar von A59fcad20db57ac7f500d44e0c645515smallMortimer am 8. Februar 2009 12:43

Wirklich nicht ???

Mist, ich wurde reingelegt! schmoll :-D

Kommentar von 74519e0a8a4fe5d606f89c84ab11868csmallSAME1 am 10. Februar 2009 16:04

lol ;-)) @ Mortimer

Kommentar von 12150d2618d26f0ee27516c30a2e9ff1smalljosysue am 8. Februar 2009 20:08

da bin ich mir nicht so sicher, ob man annullieren kann, ich glaube man muss sich normal scheiden lassen, weil genauso geht es meiner Tochter, die seit 2005 verheiratet ist und der Mann sie seitdem noch nicht angerührt hat, de Anwalt hat nichts von Annullierung gesagt.....

Kommentar von SUNFRIEND4 am 13. Februar 2009 22:17

Dann soll sie einen anderen Anwalt nehmen!

Kommentar von 244b649b0a5c5aa4206df374b9222f20smallheureka47 am 12. Februar 2009 02:40

Der Vollzug des Beischlafs ist selbstverständlich nicht einklagbar, aber um wegen Nichtvollzugs auf Annullierung oder Scheidung klagen zu können, muss ja wohl die "Pflicht", die verletzt wurde, im Gesetzbuch zunächst einmal genannt sein...

Kommentar von Simple_avatar5smallHnnah am 13. Februar 2009 20:05

Das Gesetz besteht wirklich!


anonym
beantwortet von Rolfe am 14. Januar 2009 23:11
36x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Diese sog. ehelichen Pflichten können zwar aus gutem Grund nicht erzwungen werden, aber: wenn die sexuellen Bedürfnisse der Partner zu extrem auseinander laufen (er will z.B. 3 Mal die Woche und sie nur einmal im halben Jahr), kann das ein Scheidungsgrund sein, weil es niemandem zuzumuten ist, auf lange Zeit auf Sex zu verzichten. Manchmal kann man das mit einer Paartherapie "heilen", aber nicht immer.

Kommentar von 57b1411e583a3319ee5f6ca43282be55smallSchwarzeBlume am 14. Januar 2009 23:13

Na endlich mal eine vollkommen passende/richtige Antwort. DH

Kommentar von 69495932a0871e4174aefe9aa620497esmallDiablo69 am 24. Januar 2009 19:23

genau

Kommentar von finwolkenson am 2. Februar 2009 12:28

Gut, dass Leute wie du solche heiklen Themen ernst, ruhig und sachlich beantworten. Danke


holodeck
beantwortet von holodeck am 14. Januar 2009 23:06
27x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die ehelichen Pflichten erstrecken sich nicht nur auf's Schlafzimmer. Beispielsweise ist darin der respektvolle Umgang miteinander ebenso eingeschlossen, wie die Achtung persönlicher Freiräume.

http://www.rechtsanwalt-news.de/familienrecht/die-eheliche-lebensgemeinschaft-un...

Kommentar von bleifrei am 14. Januar 2009 23:08

dir auch danke, ein interessanter link zum thema. dh


Eppendorf
beantwortet von Eppendorf am 22. Januar 2009 10:20
17x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Unter Zwang oder Androhung von Konsequenzen, kann dich niemand zum "Sex bewegen".

.

Aber frei nach Martin Luther:

In der Woche drei bis vier , schadet weder ihm noch ihr.


Bild/er:

Bild


Kommentar von bleifrei am 22. Januar 2009 19:14

eppendorf, ich habe den verdacht du hast meinen kommentar löschen lassen.

also, für verklemmte seifenrutscher nochmal !

am tag fünf bis sechs, dann ist die frau eine hex'.

frei nach bleifrei !!!!!!!

Kommentar von Ea8cb9007dff41f07e4710c9bd38c790smallEppendorf am 22. Januar 2009 19:18

Moin Moin!

Habe deinen Kommentar gelesen und war amüsiert. Wer hier jede etwas derbere Antwort beanstandet, weiß der Geier...

Davon bin ich nämlich auch mehr als einmal betroffen gewesen. Die Prüderie macht selbst vor Ratgeberseiten nicht halt. :-/

Kommentar von bleifrei am 22. Januar 2009 19:35

guten abend,

entschuldige wenn ich dich fälschlicherweise in verdacht hatte. du hast recht, die prüderie ist manchmal katholischer als der papst.

gruß, bleifrei

Kommentar von Ea8cb9007dff41f07e4710c9bd38c790smallEppendorf am 22. Januar 2009 19:37

...nur dass dieser es zugibt.

:-D

Kommentar von 55e352120b1bd7026c2f8996215ffbddsmallWEISTDUS am 31. Januar 2009 22:37

...da gibt´s noch ein Rechenbeispiel: *In der Woche zwier, macht im Jahr einhundertvier...

Kommentar von 244b649b0a5c5aa4206df374b9222f20smallheureka47 am 1. Februar 2009 22:51

Ich kenn das Zitat von Luther anders: "Der Woche zween"


Amazone138
beantwortet von Amazone138 am 16. Januar 2009 07:52
10x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

in erster linie sollten beide partner es wollen und es nicht zu einer pflicht werden lassen! wir leben schließlich im 21.Jahrhundert und in einem Land, wo gleichberechtigung gilt. und zweitens soll es ja auch schön sein und spaß machen und das funktioniert nur, wenn es beide wollen. alles andere ist vergewaltigung und nach meinem wissen strafbar!!! und wenn beide sich lieben und der eine nicht will, dann sollte man miteinander reden und die ursachen herausfinden (streß in der beziehung, im job, mit kindern und haushalt...?)eheliche pflichten...hat beim besten willen nichts mit sex zu tun. sowas können sich nur männer einredenlach! schonmal was von treue, familie und kindererziehung gehört? sowas gehört wohl eher dazu!


Kommentar von pblaw am 18. Januar 2009 19:04

Antwort ist super, aber "eheliche Pflichten" meinen eindeutig Sex. Das höchste Gericht hat vor ein paar Jahren zweimal wöchentlich zur Regel erkoren. Ohne Sex in der Ehe gehen im Laufe der Zeit alle Gefühle verloren, denn körperlichen Kontakt in welcher Form auch immer braucht jedes Lebewesen. - Wenns nicht klappt, ist Trennung das Beste.

Kommentar von Simple_avatar2smallAmazone138 am 18. Januar 2009 20:21

wie ich schon bei "swchen"(eine spalte höher)kommentiert habe, kann der sex, wenn alles perfekt harmoniert, zur schönesten nebensache werden (betonung liegt auf 'nebensache')und deshalb keine pflicht. wie gesagt, sowas können sich nur männer einfallen lassen haben, um zweimal in der woche zu ihrem vergnügen zu kommen, auch wenn die frau gar nicht will oder nicht in der lage ist, weil sie gestreßt oder genervt von allen möglichen pflichten ist.


anonym
beantwortet von Ludmilla81 am 14. Januar 2009 23:00
9x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In der Ehe muß soll der Beischlaf zur Fortpflanzung vollzogen werden. In Deutschland darf aber niemand verurteilt werden ,wenn er das verweigert.Das ist so festgelegt

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 14. Januar 2009 23:02

Soweit ich weiß, war es mal so geregelt, daß es in der Ehe keine Vergewaltigung gab.

Kommentar von Ludmilla81 am 14. Januar 2009 23:04

Soweit kann ich das leider nicht zurückverfolgen. Ich hab das was ich schrieb in einer Radiosendung gehört.Aber es wäre sehr interessant,da mal nachzuforschen

Kommentar von faerby am 4. Februar 2009 10:24

Mittlerweile ist Vergewaltigung in der Ehe strafbar und wird auch verfolgt (auch Gewalt in der ehe). Somit ist der Grundsatz zum ehelichen Beischlaf wohl nur noch eine Frage des Vollzugs der Ehe (siehe Antworten oben) und weniger eine Pflicht und schon gar nicht in Deutschland einklagbar :-)


anonym
beantwortet von darklady86 am 14. Januar 2009 23:04
9x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Kommentar von bleifrei am 14. Januar 2009 23:08

danke, ein interessanter link zum thema. dh

Kommentar von darklady86 am 14. Januar 2009 23:09

bitte gerne


robertru
beantwortet von robertru am 27. Januar 2009 21:26
8x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Pflicht zum Beischlaf in der ehe sollte nicht so interpretiert werden, als ob er Jemanden zum Sex zwingen dürfte. Es ist eher umgekehrt zu sehen: Die Personen die nicht mehr bereit sind ihren Ehepartner ein ausgeglichenes und glückliches Sexualleben anzubieten, sind eigentlich unfähig ein gesunden und zufrieden stellenden Partnerschaft anzubieten. Dieses sollte bei bedarf, von der den es stört, vor Gericht vorgetragen werden können um den „erkrankten“ Partnerschaft mal unter der Lupe zu nehmen und um den Beziehung reparieren zu können. Ich sage vor der Gericht vortragen zu können, weil diese Leute wollen oft nicht einmal geheilt werden!
Personen die ihren Partner andauernd den Sex verweigern, haben meistens eine Störung. Wollen aber meistens von eine Therapie nichts hören weil dass zu ihrer Problem gehört (Z.B. eins oder mehrere aus diesem Problemen: haben eine Geliebte; sind sadomasochistisch und wollen durch den Sex ihr Partner Quälen; aus Hass wollen ihr Partner wie ein Hund dressieren um ihm zu unterwerfen /Misandrismuss – Misoginismus/ ; sind faul; sind unfähig ihr Partner zu lieben; haben nach der Geburt ihr gesamtes Aufmerksamkeit ausschließlich aufs Kind gerichtet und sind da krankhaft „hängen geblieben“; kommen mit ihr täglichen aufgaben nicht klar) Ich mochte eins klarstellen: Kein Mensch heiratet nur so, um zu haben wenn er unterhalt zahlen soll! Sollte es auch nicht sein, kommt aber oft dazu. Jeder gesunder Mensch hat Sexualbedürfnisse und heiratet um diese zu regeln. Dass was der Papst sagt, ist ein Schmarn. Bezüglich Sexualität und Kinder, hat er selber keine Erfahrungen. Manche Leute können durch Sexualität täglich glücklich sein ohne Kinder zeugen zu können. Der Mensch ist halt kein Tier.
Die Kinder sind dass natürliche „Nebenprodukt“ einer gewünschten Sexualbeziehung. Der natur hat dass so geregelt: Der Mensch hat den drang Sex zu haben, hat fiel Spaß daran und dass macht ihm zu einen gesellschaftlichen Wesen. So bewegt der Natur den Mensch dazu Kinder zu machen. Die Kinder sollen der Krönung einer glücklichen Sexual und Liebes Beziehung sein „die Früchte der Liebe“ und kein „Kalten Waffen“ mit denen man einem Lebensunterhalt von dem anderen „ungeliebten“ erpressen kann. ES IST EINE FRAGE VON GUTEN MANIEREN, ETHIK UND MORAL, SACHEN DIE LEIDER AUCH IN DER JUSTITZ OFT AUF DER SEITE GESCHOBEN WERDEN NUR SO, UM MACHT DEMONSTRATIONEN ZU MACHEN. DURCH ETHISCH FRAGWÜRDIGE GESETZ-ENTWÜRFE WERDEN DEN GESELLSCHAFT UND DEN MENSCHEIT GROSE SCHADEN ANGERICHTET.

Kommentar von bleifrei am 28. Januar 2009 11:52

liest sich gut und ist nachvollziehbar. dh


anonym
beantwortet von cleef2004 am 17. Januar 2009 18:54
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Papst hat es kürzlich wieder einmal betont: Sex in der Ehe dient eigentlich nur der Zeugung von Nachwuchs und nicht zum Spaß - egal wie man jetzt zu dieser Ansicht steht. Wenn nun die Ehe nicht vollzogen wird, d.h., wenn der Partner seine "Pflicht" nicht erfüllt, dann kann dies ein Grund sein, im Falle einer Scheidung, auch die Scheidung von der katholischen Kirche anerkannt zu bekommen. (Habe so einen Fall im Bekanntenkreis, liegt aber schon länger zurück.)Das bedeutet dann, dass der oder die nochmal in der Kirche heiraten darf, was sonst ausgeschlossen ist. Dennoch: Wer heiratet, sollte sich schon darüber im Klaren sein, dass er mit seinem Partner auch GV haben wird. Wer das absolut nicht will, sollte die Finger von der Ehe lassen, solo bleiben oder ins Kloster gehen.

Kommentar von bleifrei am 18. Januar 2009 13:10

kirchliche ansichten und gesetzgebung sind zu trennen. bei einer eheschließung ist das intimleben der partner eher normal. im allgemeinen. im laufe einer ehe kann es aus den verschiedensten gründen zur verweigerung kommen. daher ist vor der ehe nicht gleich während der ehe. sich vorher über etwas "im klaren" zu sein, ist somit nicht möglich.

Kommentar von alsosowas am 6. Februar 2009 14:57

Nach Katholischem Kirchenrecht gibt es keine Scheidung - "Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen!" In so einem Fall wird die Eheschließung als ungültig erklärt - "war nie verbunden". Nur deshalb ist ein erneuter Gang vor den Traualtar möglich.

Kommentar von bleifrei am 10. Februar 2009 23:03

dem gesetzbuch ist das katholische kirchenrecht nicht verpflichtet.


anonym
beantwortet von Justus59 am 21. Januar 2009 23:14
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo, ich habe folgendens in meinem katholischen Theologiestudium erfahren. Eine kirchliche Heirat ist Ungültig wenn einer der Partner nicht zum Beischlaf fähig ist. Es geht sogar noch weiter ein Impotenter dürfte garnicht nach katholischer Lehre heiraten.

Kommentar von bleifrei am 10. Februar 2009 23:03

die katholiken sind ein krasser verein. :-)


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 14. Januar 2009 23:00
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Natürlich kannst du das einklagen, die Wahl steht zwischen täglich oder einmal monatlich.....Gedanken haben manche Leute tzzztzzz...

Kommentar von bleifrei am 14. Januar 2009 23:05

das war im laufe des heutigen tages eine diskussion die ich aufgeschnappt hatte. wie kann etwas im gesetz verankert sein, wenn es keine gültigkeit hat. also ist das thema interessant, findest du nicht ?

Kommentar von Bbbc403fddae5e3edbb7c8b9ddb47aafsmallBELLA64 am 14. Januar 2009 23:10

Doch ich finde das schon interessant, aber ich frage mich, warum man da von Pflichten redet und warum man sich so was einklagen sollte, wenn es denn ginge. Dann handelt es sich doch nicht mehr um eine gute Partnerschaft oder??

Kommentar von 57b1411e583a3319ee5f6ca43282be55smallSchwarzeBlume am 14. Januar 2009 23:15

Wenn du (z.B) mit deinem Partner nicht mehr schläfst, ist das ein Grund, dass er die Scheidung einreichen kann und du somit die "Schuldige" bist.

Kommentar von bleifrei am 14. Januar 2009 23:21

ehen werden nicht mehr nach dem schuldprinzip geschieden, soweit mir bekannt ist, schwarzeblume.

Kommentar von bleifrei am 14. Januar 2009 23:16

was ist eine gute partnerschaft ? ich glaube da gehen die meinungen bereits auseinander. ich kann jetzt hier leider nicht konkret werden, die diskussion die ich erwähnte, fand ich äusserst interessant. übrigens auch für ledige.

Kommentar von 57b1411e583a3319ee5f6ca43282be55smallSchwarzeBlume am 14. Januar 2009 23:28

http://www.forum-familienrecht.de/neu/dateien/010205/s12-19.pdf also hier ist noch was- wers lesen möchte...mir ist das jetzt schon zu spät sowas zu lesen =D

Kommentar von bleifrei am 14. Januar 2009 23:32

ich lese es morgen. :-) danke dir.

Kommentar von 230441ffa6beaa80206dbb0d6dd7445bsmallbini1969 am 28. Januar 2009 18:43

naja, in der verfassung des landes hessens gibts ja auch noch die todesstrafe, die aber nicht durchsetzbar ist...


anonym
beantwortet von swchen am 14. Januar 2009 23:10
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich würde es eher moralisch sehen: die ehefrau sollte (da es so zu sein scheint, daß der mann mehr sex will) dem mann genügend sexuelle aktivitäten bieten, sonst läuft sie gefahr, daß er sich das woanders sucht

Kommentar von Simple_avatar2smallAmazone138 am 16. Januar 2009 08:02

und umgedreht geht es aber auch! aber wenn zwei menschen sonst nichts verbindet, außer sex, dann sollte man ehrlich an diese beziehung zweifeln. viel wichtiger ist doch, das amn sich liebt, gegenseitig respektiert und versteht, dann kommt das andere von ganz alleine und ist die schönste nebensache der welt!


PeterA
beantwortet von PeterA am 19. Januar 2009 07:53
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das ist ein altes längst überkommenes dekret gei ler kirchenfürsten welches längst auf dem müllhaufen der geschichte liegen sollte

Kommentar von A8a057a8152cbad23807fb751c10ef14smallpepsi40 am 19. Januar 2009 08:26

DH...


physikal
beantwortet von physikal am 27. Januar 2009 01:03
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In grauer Vorzeit gab es mal das Recht auf Beischlaf in der Ehe (galt in erster Linie für den Mann)! Das ist doch schon seit Jahren nicht mehr gültig - man kann keinen per Gesetz zum Sex zwingen, egal ob Mann oder Frau!


DesynX
beantwortet von DesynX am 16. Januar 2009 11:30
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Finde diese "Regel" auch super altmodisch. Was mich an dieser Stelle interessiert:

Ist diese Pflicht früher wirklich mal verordnet worden? Und kennt ihr Länder wo dies noch so ist, bzw. es Gerichtsurteile diesbezüglich gibt?


Kommentar von bleifrei am 16. Januar 2009 22:25

ich kann dir mit sicherheit sagen, dass es länder gibt, in denen frauen diesbezüglich in der "pflicht stehen." frauen die sich verweigern, können vor gericht gebracht werden. komischerweise ist es anders herum nicht so.

Kommentar von Simple_avatar2smallAmazone138 am 18. Januar 2009 20:23

und wie wir alle wissen, haben die frauen in diesen ländern sowieso keine rechte, außer das recht, sich für ihren mann zu öffnen und kinder in die welt zu setzen!

Kommentar von bleifrei am 19. Januar 2009 15:01

leider verhält es sich so wie du schreibst.


anonym
beantwortet von KeiDynamite am 20. Januar 2009 17:48
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Im BGB sind die "ehelichen Pflichten" als Beischlaf, Wohngemeinschaft und eigentlich auch Kinderkriegen festgelegt.

Zwingen kann man damit allerdings niemanden - Das Gesetz wurde festgelegt, um den Ehepartnern eine Garantenpflicht aufzuerlegen, dem jeweils Anderen zu helfen, wenn dieser in Not ist.

Kommentar von bleifrei am 20. Januar 2009 18:41

ein dh, weil ich das mit der "not" so abgefahren finde :-))

der sexuelle notstand, ist das eine not, die als not im gesetz als solche definiert ist ?


uwesonne
beantwortet von uwesonne am 28. Januar 2009 11:53
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Beischlaf sollte doch weder geplant noch angeordnet werden! Wenn man keinen Bock hat geht's halt nicht. Zur Not kann man dann ja immer noch außerehelich zu sowas kommen ;) Wir leben schließlich im 21. Jahrhundert und nicht im Mittelalter :)

Kommentar von bleifrei am 28. Januar 2009 12:10

dem stimme ich zu. ich frage mich aber, warum unsere bestehenden gesetze noch im mittelalter zurückstehen. dh


anonym
beantwortet von vlavielle am 29. Januar 2009 20:50
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dieses Gesetz wurde abgeschafft, darum gibt es jetzt auch vermehrt Anzeigen wegen Vergewaltigung in der Ehe. Als es das Gesetz noch gab, konnte eine Ehefrau auch wenn Sie mehrfach zum Sex gezwungen wurde, Ihren Mann nicht wegen Vergewaltigung anzeigen, da es ja die berühmten ehelichen Pflichten gab.

LG

Kommentar von bleifrei am 10. Februar 2009 23:05

es gibt zwar ein gesetz, das gegen die vergewaltigung in der ehe schützt. das problem dürfte jedoch bei der beweispflich liegen. lg


robertru
beantwortet von robertru am 27. Januar 2009 21:25
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Pflicht zum Beischlaf in der ehe sollte nicht so interpretiert werden, als ob er Jemanden zum Sex zwingen dürfte. Es ist eher umgekehrt zu sehen: Die Personen die nicht mehr bereit sind ihren Ehepartner ein ausgeglichenes und glückliches Sexualleben anzubieten, sind eigentlich unfähig ein gesunden und zufrieden stellenden Partnerschaft anzubieten. Dieses sollte bei bedarf, von der den es stört, vor Gericht vorgetragen werden können um den „erkrankten“ Partnerschaft mal unter der Lupe zu nehmen und um den Beziehung reparieren zu können. Ich sage vor der Gericht vortragen zu können, weil diese Leute wollen oft nicht einmal geheilt werden!
Personen die ihren Partner andauernd den Sex verweigern, haben meistens eine Störung. Wollen aber meistens von eine Therapie nichts hören weil dass zu ihrer Problem gehört (Z.B. eins oder mehrere aus diesem Problemen: haben eine Geliebte; sind sadomasochistisch und wollen durch den Sex ihr Partner Quälen; aus Hass wollen ihr Partner wie ein Hund dressieren um ihm zu unterwerfen /Misandrismuss – Misoginismus/ ; sind faul; sind unfähig ihr Partner zu lieben; haben nach der Geburt ihr gesamtes Aufmerksamkeit ausschließlich aufs Kind gerichtet und sind da krankhaft „hängen geblieben“; kommen mit ihr täglichen aufgaben nicht klar) Ich mochte eins klarstellen: Kein Mensch heiratet nur so, um zu haben wenn er unterhalt zahlen soll! Sollte es auch nicht sein, kommt aber oft dazu. Jeder gesunder Mensch hat Sexualbedürfnisse und heiratet um diese zu regeln. Dass was der Papst sagt, ist ein Schmarn. Bezüglich Sexualität und Kinder, hat er selber keine Erfahrungen. Manche Leute können durch Sexualität täglich glücklich sein ohne Kinder zeugen zu können. Der Mensch ist halt kein Tier.
Die Kinder sind dass natürliche „Nebenprodukt“ einer gewünschten Sexualbeziehung. Der natur hat dass so geregelt: Der Mensch hat den drang Sex zu haben, hat fiel Spaß daran und dass macht ihm zu einen gesellschaftlichen Wesen. So bewegt der Natur den Mensch dazu Kinder zu machen. Die Kinder sollen der Krönung einer glücklichen Sexual und Liebes Beziehung sein „die Früchte der Liebe“ und kein „Kalten Waffen“ mit denen man einem Lebensunterhalt von dem anderen „ungeliebten“ erpressen kann. ES IST EINE FRAGE VON GUTEN MANIEREN, ETHIK UND MORAL, SACHEN DIE LEIDER AUCH IN DER JUSTITZ OFT AUF DER SEITE GESCHOBEN WERDEN NUR SO, UM MACHT DEMONSTRATIONEN ZU MACHEN. DURCH ETHISCH FRAGWÜRDIGE GESETZ-ENTWÜRFE WERDEN DEN GESELLSCHAFT UND DEN MENSCHEIT GROSE SCHADEN ANGERICHTET.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 31. Januar 2009 04:12
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Einfach ein alter Zopf - gehört abgeschafft

Kommentar von bleifrei am 10. Februar 2009 21:25

dh


konny27
beantwortet von konny27 am 14. Januar 2009 23:05
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn sie nicht will und kann,könnt ihr euch nicht anders einigen?

Kommentar von bleifrei am 14. Januar 2009 23:33

wieso ich ? ich bin ledig und ich verstehe deine antwort bezüglich meiner frage nicht.


anonym
beantwortet von Magdalena08 am 14. Januar 2009 23:11
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gibt auch noch andere Pflichten.z.B. den anderen finanziell unterstützen.Man kann auch sagen, der eine hat Rechte, der andere Pflichten.

Kommentar von bleifrei am 10. Februar 2009 23:06

ich dachte man teilt sich rechten und pflichten in einer ehe ?


pippi60
beantwortet von pippi60 am 14. Januar 2009 23:11
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sollte jemand überhaupt diese "Pflicht" haben, was wäre "normal"? Jährlich, monatlich, wöchentlich, täglich, stündlich? Ich glaube nicht, dass es heute noch einklagbar wäre.


AlainTralins
beantwortet von AlainTralins am 14. Januar 2009 23:29
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du einige Jahre verheiratet bist verstehtst du das Wort "Pflicht" vielleicht eher. Ist nichts für mich!

Kommentar von bleifrei am 14. Januar 2009 23:33

ich glaube ich schließe mich dir an. :-)

Kommentar von 11181d2138948a83e09a4cc6de453afesmallAlainTralins am 14. Januar 2009 23:35

Biste schon so weit??

Kommentar von bleifrei am 14. Januar 2009 23:38

ich habe schon probleme damit eine beziehung einzugehen. von einer ehe bin ich somit sehr weit entfernt.


anonym
beantwortet von ich2901 am 15. Januar 2009 14:27
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wo lebst du denn noch?hallooooooo wir haben mittlerweile das 21. jahrhundert zusätzlich leben wir in deutschland.es gibt auch vergewaltigung in der ehe.

Kommentar von bleifrei am 15. Januar 2009 15:15

zu deiner frage, ich bin multikulti. momentane wahlheimat ist deutschland. nun zum 21. jahrhundert. was hat's das jahrhundert damit zu tun, wenn ein gesetz nicht ausser kraft gesetzt wurde ? wo wir leben spielt letztendlich keine rolle, denn menschen sind menschen. ich gehe im übrigen leider davon aus, dass es vergewaltigungen in der ehe etwa schon so lange gibt, wie die ehe selbst.

Kommentar von Simple_avatar2smallAmazone138 am 18. Januar 2009 20:27

für sowas muß man noch nicht mal verheiratet sein, denn es gibt auch typen, die schon nur in einer beziehung denken, das die frauen zu irgendetwas verpflichtet sind. die meisten von denen bedrachten die frau dann schon als ihr eigentum, obwohl sie noch nicht mal "ja" gesagt hat.

Kommentar von bleifrei am 19. Januar 2009 15:03

wenn jemand einen anderen menschen als seinen eigentum betrachtet, dann ist das ein fehler. egal ob es sich dabei um männ oder frau handelt.

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 4. Februar 2009 07:41

Erst 1997 wurde der § 177 STGB dahingehend verändert, dass auch Vergewaltigungen in der Ehe bestraft werden konnten!!

Kommentar von bleifrei am 10. Februar 2009 23:07

-es gibt zwar ein gesetz, das gegen die vergewaltigung in der ehe schützt. das problem dürfte jedoch bei der beweispflich liegen.

das habe ich eben bereits weiter oben schon dazu geschrieben.

Kommentar von ich2901 am 13. Februar 2009 15:43

eine vergewaltigung lässt sich vom arzt anhand der verletzungen feststellen.


Topolino65
beantwortet von Topolino65 am 21. Januar 2009 01:21
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ist vielecht jetzt ne blöde Frage, soviel ich hier verstanden habe,wenn einer der partner,nehmen wir an die Frau, übrhaupt kein sex mehr möchte, ist es ein scheidungsgrund, muss ich dann als mann Trotzdem unterhalt für die Frau bezahlen ? Sie ist ihren pflichten nachgekommen ! Kinder ist klar, die können ja nichts dafür...

Kommentar von bleifrei am 21. Januar 2009 09:32

fragen können nicht blöd sein.

einen scheidungsgrund braucht man zur scheidung nicht. unterhaltspflicht besteht für den sozial schwächer gestellten partner. das ist meist die frau. (noch)

unterhaltspflicht besteht sogar für sogenannte kuckucks-kinder, wenn sie denn zur zeit der bestehenden ehe geboren wurden. da man davon ausgeht, dass etwa jedes 4 kind ein kuckucks-kind ist, hatten vaterschaftstests einen richtigen boom. diese wurden dann verboten. wahrscheinlich weil es aufgrund der testergebnisse noch mehr scheidungen geben würde. somit eine noch höhere finanzielle staatliche belastung. denn aufgrund der hohen unterhaltsansprüche bleibt dem unterhaltspflichtigen gerade mal soviel übrig, dass es an die bemessungsgrenze des existensminimus geht.


ibicks
beantwortet von ibicks am 21. Januar 2009 15:09
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

weniger als 2 mal die woche ist ein scheidungsgrund

Kommentar von bleifrei am 21. Januar 2009 16:14

und mehr als 2 mal die woche grießbrei, auch :-)


Gotteseinsicht
beantwortet von Gotteseinsicht am 21. Januar 2009 16:03
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hier eine ungewöhnliche Antwort für die welche die Wahrheit lieben:

Balancing Act: Part 1 and 2

www.atgodstable.com/article_view.cgi?s=5&l=en&a=70

Klarer geht es nicht!

Tut mir Leid das es in English ist, aber auch das kann man mit dem Google Übersetzer meistern: //translate.google.de/


Bild/er:

Bild


Kommentar von bleifrei am 21. Januar 2009 16:12

vielen dank für deinen beitrag. ich halte ihn jedoch für deplatziert. die gesetzgebung ist von menschen verfasst. somit ist der " schäfer " außen vor. :-)

ich habe es trotzdem gelesen. ab und zu mal einen kleinen christlich - spirituellen klapps, schadet mit bestimmt nicht. lg


mw14beluga
beantwortet von mw14beluga am 22. Januar 2009 21:41
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

gv-zwang net.

Kommentar von bleifrei am 22. Januar 2009 23:04

du meinst sicherlich:

www.gv-zwang.net


mdanikenen
beantwortet von mdanikenen am 23. Januar 2009 18:04
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

man kann keinen menschen dazu zwingen aber ehrlich gesagt so schlimm is es ja jetzt auch net oder?^^

Kommentar von bleifrei am 10. Februar 2009 23:08

wenn eine mit der peitsche in der hand vor mir stehen würde, dann hätte ich schon eine gewisse unlust. :-)


anonym
beantwortet von Klabauter am 24. Januar 2009 14:50
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dieses Gesetz stammt noch aus Zeiten, in der Männer auf ihr Recht pochen konnten, die Frau zur Pflicht zu rufen. Das alles ist zwar heute noch rechtlich gültig, wird aber schon lange nicht mehr so gesehen, auch nicht rechtlich.

Kommentar von bleifrei am 28. Januar 2009 11:48

aber auch die männer standen demnach in der pflicht. nicht nur die frauen. ein mann muss tun, was ein mann tun muss ? :-)


Zapperlot
beantwortet von Zapperlot am 24. Januar 2009 21:21
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Guck mal ins BGB, unter EHE. Aktuelle Auflage kommt im März 2009, oder 2008, wenn es eilt.

P.S. ICH denke, eine Ehe ist eine Zweckgemein- schaft, um GEMEINSAM alt zu werden in Freud und Leid. Eheliche Pflicht bedeutet, dass jeder der beiden alle Arbeit, die ansteht, so gut macht wie er kann (jeder etwa gleich viel, sofern nicht behindert oder krank). Und das jeder der beiden Mitentscheiden kann, was mit dem gemeinsamen Geld gemacht werden kann. Wenn einer nicht Sex will, vielleicht ist er/sie dann beruflich oder sonst mit Arbeit oder Kindern überfordert, Stress-Sorgen mindert Lust. Gibt auch medizinische Gründe, warum einer nicht Lust hat (Hormone, oder der/die andere ist nicht mehr attraktiv).

Bin kein Anwalt, ist meine persönliche Meinung. Macht Euch keinen Stress mit der Liebe!

Kommentar von 2c71b1c84116bfb0c7bf7f1c2a515c57smallullagio am 25. Januar 2009 23:06

Wenn der Mann die Frau zum Sex zwingt,ist es schon eine Vergewaltigung und man wird dafür bestraft!

Kommentar von bleifrei am 28. Januar 2009 11:51

wenn man die frau zum sex zwingt ist es eher sexuelle nötigung. vergewaltigung definiert sich ein bisschen extremer. übrigens, warum die frau......? ein mann hat das selbe recht. auch er braucht sich nicht zwingen zu lassen.


tumleh1974
beantwortet von tumleh1974 am 28. Januar 2009 09:31
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ganz einfach: poppen bis zum abwinken, dann stellt sich die Frage nicht!

Kommentar von bleifrei am 28. Januar 2009 11:52

oh wie geistreich.


anonym
beantwortet von ZMbabe am 29. Januar 2009 13:07
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dieses Gesetz wurde abgeschaft da es auch frauen gibt die unterleibskrebs haben ...das gesetzt gibt es nicht merh!

Kommentar von bleifrei am 10. Februar 2009 23:10

wie, das gesetz gibt es nicht mehr ? ich habe gehört es ist immernoch manifestiert.


simikra
beantwortet von simikra am 29. Januar 2009 20:07
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

mankann doch niemanden zwingen

Kommentar von bleifrei am 10. Februar 2009 23:10

soolte man meinen.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 30. Januar 2009 13:58
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein eingeklagt werden kann sie nicht.


heureka47
beantwortet von heureka47 am 1. Februar 2009 22:56
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dass dieserlei Dinge Gegenstand von Gesetzen sind, spricht nicht gerade für die Weisheit oder zartfühlende Mitmenschlichkeit des Gesetzgebers. Diese Materie-Bezogenheit und das Herabwürdigen eines im Grunde göttlichen symbolischen Vereinigungsaktes auf eine "Pflicht" mit juristischem Hintergrund ist ein Armutszeugnis unserer - leider - sehr degenerierten Kultur.

Kommentar von bleifrei am 10. Februar 2009 21:22

dh


anonym
beantwortet von Nine09 am 2. Februar 2009 09:23
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zum Beischlaf gehören bekanntlich 2,und in der Ehe auch Liebe,da gibts kein Gesetz für...es gibt allerdings noch immer Exemplare,die das"Einklagen"möchten....

Kommentar von bleifrei am 10. Februar 2009 21:23

jepp :-) ist lustig wenn's nicht so traurig wäre.


Testbildfreund
beantwortet von Testbildfreund am 2. Februar 2009 13:22
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Freilich kannst du niemanden zum Geschlechtsverkehr-Vollzug zwingen und entsprechend nicht dein Recht auf selbigen geltend machen - allerdings kann eine Ehe sehr wohl aus diesem grund annuliert werden und bedarf daher zur Auflösung keiner Scheidung, was einen signifikanten Unterschied macht, wenn es etwa um Vermögensverteilung und dergleichen geht: Ist eine ehe annuliert, hat sie vor dem gesetz nämlich nie bestanden und folglich können aus ihr auch keinerlei Ansprüche entstehen...

Kommentar von bleifrei am 10. Februar 2009 21:23

Wusste ich nicht.


anonym
beantwortet von moka1 am 2. Februar 2009 18:26
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

der Passus "eheliche Pflichten" ist uralt und wurde im Rahmen der Scheidungsreform vor etlichen Jahren abgeschafft. Genauso wie übrigens das gesamte Schuldprinzip bei Ehescheidungen. Heute reicht die Tatsache, dass man die Scheidungsklage einreicht. Ds ist mögliche nach Jahr Trennung, bzw. wenn sich die Parteien nicht einig sind, nach 3 Jahren.

Kommentar von bleifrei am 10. Februar 2009 21:21

ja, das ist soweit bekannt.


anonym
beantwortet von speedbike24 am 2. Februar 2009 23:36
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

DAs Gesetz ist so stimmt damit ist auch nicht gemeint das du deinen PArtner dazu zwingen kannst vielmehr ist damit gemeint das du dies bei einer scheidung als grund angeben kannst wenn sich dein Partner auf dauer verweigert und du dadurch menschliche bedürnisse nicht mehr ausleben kannst. Und somit die Ehe für dich nicht erträglich ist somit gehts auch vor 3 jahren auch wenn mann sich nicht einieg ist

Kommentar von bleifrei am 10. Februar 2009 21:21

hört sich plausibel an.


heureka47
beantwortet von heureka47 am 6. Februar 2009 15:18
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Oberstes Gebot (das Wort "Pflicht" find ich da nicht gut) sollte sein, dass zwei Menschen, die - in einer Art "Liebesbeziehung" - zusammen leben, ehrlich bestrebt sind, sich bedingungslos zu lieben - also bereit zu sein, sich Fehler zu verzeihen, keine Vorwürfe zu machen, böse Absicht zu unterstellen und ähnlich. Wenn so ein guter Wille nicht vorhanden ist, kann die Partnerschaft - ob Ehe oder nicht - nicht wirklich bzw. nicht lange - gutgehen. Forderungen zu stellen, Erwartungen zu hegen oder auf "Pflichten" zu pochen, entspricht nicht der Natur der - bedingungslosen - Liebe. "Liebe ist ein Kind der Freiheit", heisst es.

Kommentar von bleifrei am 10. Februar 2009 21:19

gefällt mir was du schreibst.


H0LLYW00Dx3
beantwortet von H0LLYW00Dx3 am 8. Februar 2009 20:07
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Genau die gleiche Frage kam schon öfters.

Kommentar von bleifrei am 10. Februar 2009 21:14

soso!und wo bitte ? ich bin 1 jahr nach hinten und habe nichts entdeckt !


moos49
beantwortet von moos49 am 10. Februar 2009 10:43
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Beischlaf bedeutet, dass du bei dem Partner/in dabei einschläfst --- beischlafen..........bei dem/der.............

Kommentar von bleifrei am 10. Februar 2009 21:17

aber nicht im amtsdeutsch.


Badekappe
beantwortet von Badekappe am 11. Februar 2009 19:20
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ist zwar gesetzlich vorgeschrieben mann kann deswegen aber nicht verhaftet werden!


anonym
beantwortet von gutefrageadpepper am 12. Februar 2009 14:51
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja!! hab ich erst vorgestern im TV gesehen und zwar gibt es da einen Beschluss, welcher besagt, dass man den ehelichen pflichten nachgeht, wenn man mindestens 1 mal im monat intim wird. regulär ist das aber 2 x die Woche.


fatjoe2005
beantwortet von fatjoe2005 am 12. Februar 2009 16:14
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich finde das lustig??^^ sowas ist doch dem paar überlassen...


opitz
beantwortet von opitz am 12. Februar 2009 19:28
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

"Eheliche Pflichten" bezeichnen im Volksmund tatsaechlich den ehelichen Beischlaf. Diese "Pflicht" zum Geschlechtsverkehr ist historisch durch das Kirchenrecht festgelegt, denn erst durch den Beischlaf wird die Ehe kirchenrechtlich auch tatsaechlich vollzogen. Daher kann eine Ehe kirchenrechtlich annulliert werden, wenn sie nie vollzogen wurde, dies ist fuer Katholiken eine der wenigen kirchenrechtlich legalen Moeglichkeiten, eine Ehe aufzuloesen.

Mit dem Versprechen, die Ehe einzugehen, versprechen sich also beide Ehepartner auch, diese zu vollziehen. Daraus leitet sich dann die "eheliche Pflicht" ab, dies auch zu tun, weil es sonst schlicht keine Ehe ist und das vor Gott gegebene Versprechen daher gebrochen wuerde!

Aber merke: bereits nach dem ersten Beischlaf ist die Ehe vollzogen und damit kirchenrechtlich gueltig. Das Versprechen wurde eingeloest und damit auch die ehelichen Pflichten. Alles weitere ist dann auch kirchenrechtlich nur noch freiwillig...!


ullagio
beantwortet von ullagio am 30. Januar 2009 17:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ES kommt auf den Beschluss des REchtanwalt an.Wenn das Kind sich bis zum 16 Lebensjahr immer noch seinen Vater kennenlernen will,so soll es denn sein(aber ob es auch contact mit ihm will????)Doch bis dahin hast Du noch Zeit!!

Kommentar von bleifrei am 10. Februar 2009 21:25

das ist mir jetzt im thread-zusammenhang zu hoch.


marcelineku
beantwortet von marcelineku am 30. Januar 2009 17:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Selbst wenn... wer um Himmels Willen kontrolliert das denn... erzählt werden kann viel, aber es wird ja wohl niemand irgendwelche Kameras oder so was installieren, nur um zu beweisen ob es so ist oder nicht...

Kommentar von bleifrei am 10. Februar 2009 21:26

wer weiß.....wer weiß....


Gadenja
beantwortet von Gadenja am 31. Januar 2009 19:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Vertrat man früher noch, dass auch die Geschlechtsgemeinschaft eine Rechtspflicht innerhalb der Ehe darstellt ist wird diese Frage heute nicht mehr diskutiert, da seit der Aufgabe des Schuldprinzips bei der Ehescheidung zugunsten des Zerrüttungsprinzips keine rechtliche Relevanz mehr vorhanden ist. Es besteht jedenfalls insoweit Einigkeit, dass der eine Ehegatte keine Herstellungsklage (auf “Herstellung der Geschlechtsgemeinschaft”) erheben kann. Auch sind die Ehegatten nicht gehindert enthaltsam zu leben. Allerdings kann der eine Ehegatte von dem anderen Ehegatten erwarten, dass dieser die “Geschlechtsgemeinschaft herstellt”. Eine nur von dem einen herrührende Verweigerung kann dann eine ehliche Pflichtverletzung darstellen, die nach der juristischen Literatur (zB Staudinger, Münchener Kommentar, Bamberger/Roth) evt. unterhaltsrechtlich relevant sein kann (mit Verweis auf § 1579 Nr. 7 BGB, nachdem der Unterhalt versagt, herabgesetzt oder zetilich begrenzt werden kann, wenn dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt). Natürlich darf der Sex nicht erzwungen werden (Vergewaltigung in der Ehe ist gemäß § 177 StGB strafbar). Als Rechtspflicht wird auch die eheliche Treue, also die “Ausschließlichkeit der Geschlechtsgemeinschaft der Ehegatten” angesehen.


anonym
beantwortet von Mona1909 am 1. Februar 2009 11:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn man nicht will dann will man nicht sollte man dazu aber gezwungen werden kannst du vor gericht ziehen

Kommentar von bleifrei am 10. Februar 2009 21:22

das ist dann vergewaltigung und eine straftat.


hagebe
beantwortet von hagebe am 1. Februar 2009 18:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Den Beischlaf mittels Gerichtsbeschluß oder Urteil erzwingen und der Gerichtsvollzieher ist dann anwesend beim Vollzug?! Das ist eine zwischenmenschliche Angelegenheit und wenn der Sex in der Partnerschaft nicht "funktioniert" bleibt eine Partnerschaftsberatung oder schlimmstenfalls die Trennung.

Kommentar von bleifrei am 10. Februar 2009 21:24

ob die trennung dann wirklich der schlimmste fall wäre ?


DiscoStu
beantwortet von DiscoStu am 6. Februar 2009 20:06
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nur wenn andere Sorgen bereits belasten wird unausgeglichenes Bett-Leben zur Krise führen.


Bild/er:

Bild


Kommentar von bleifrei am 10. Februar 2009 21:20

ich habe schon des öfteren gehört, se.x ist für viele das wichtigste. auch in der ehe.


H0LLYW00Dx3
beantwortet von H0LLYW00Dx3 am 7. Februar 2009 12:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kam diese Frage nicht schon öfters? Les dir doch mal die anderen Antworten durch.

Kommentar von bleifrei am 10. Februar 2009 21:16

auch wenn du's nun öfter reinschreibst,es ändert nichts. ich bin 1 jahr nach hinten und habe nichts entdeckt !


KerstinLisa
beantwortet von KerstinLisa am 7. Februar 2009 22:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn einer von beiden nicht so oft will,wäre es doch lächerlich den gerichtsvollzieher einzuschalten,oder?

Kommentar von bleifrei am 10. Februar 2009 21:18

es gibt sachen, die gibt's gar nicht. :-)


anonym
beantwortet von sternchen07 am 8. Februar 2009 18:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

diese Fragen hatten wir schon vor ein paar Tagen. Lies dort mal nach..........

Kommentar von bleifrei am 10. Februar 2009 21:15

ich bin 1 jahr nach hinten und habe nichts entdeckt !


Manymen24x
beantwortet von Manymen24x am 13. Februar 2009 07:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 13. Februar 2009 14:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kann nicht mehr eingeklagt werden.


anonym
beantwortet von Sasuu am 13. Februar 2009 19:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

HALLOO !!!! gehts NOCH??

dA FEHLEN EINEM DIE WORTE sorry!!

Kommentar von Lisa101 am 23. Februar 2009 21:45

Wenn ein Ehepartner keine Lust mehr auf sexuelle Kontakte hat, hat das sicherlich unterschiedkiche Gründe: - Sorgen, Probleme in anderen Lebensbereichen und der Partner ist uninteressiert - über lange Zeit wird nicht auf die Bedürfnisse des Partners eingegangen. Nicht nur GV, sondern auch Streicheleinheiten, auch wenn das Ziel nicht der GV ist. -Man hat sich in jemanden anderen verliebt

und, und und


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.