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Eine Bekannte erlaubt ihrer 14jährigen Tochter Sex mit einem 24jährigen Mann. Ist das strafbar?

gefragt von Lola60Lola60 am 30.08.2007 um 21:16 Uhr

Obigen Fall hörte ich in der Nachbarschaft. Wie soll ich mich verhalten? Wer macht sich alles strafbar?


Reply


gri1su
beantwortet von gri1su am 30. August 2007 21:21
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juristisch gesehen hat -wenn ich das richtig weiß- der Staatsanwalt seine Finger darauf bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Aber wo kein Kläger ist, ist selbstredend auch kein Richter. Bei einer Anklage hätte sich der Mann, möglicherweise auch die Eltern zu verantworten.


Solf
beantwortet von Solf am 30. August 2007 21:19
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Also der 24jährige "Mann" macht sich ja wohl strafbar.. Die Mutter ist ja wohl nicht ganz okay! und dein Umgang..? würde ich mal überprüfen.... ! Gruss Solf

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 30. August 2007 21:21

Ich kenne sie halt vom Sehen, also ich weiß ihren Namen und wo sie wohnt, viel mehr nicht. Ich habe ansonsten keinen Kontakt. Habe es aber zuverläßig erfahren.

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallSolf am 30. August 2007 21:24

Dann bin ich aber beruhigt...


casualuser
beantwortet von casualuser am 30. August 2007 21:40
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Da die Rechtsunsicherheit hier sehr groß zu sei scheint, lieber mal ein Zitat mit Link zu einer Tabelle "Wer darf mit wem?"

>"A und B [Anm.: 14ährige und über 21jähriger] "dürfen", wenn dabei nicht die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird. Es wird nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse verfolgt. Sonst wie (x), ebenfalls § 182. (Anm: Der Täter ist immer der ältere.)

Gemeint ist damit, dass eine 14jährige mit einem über 21jährigen Verkehr haben darf, wenn sie es freiwillig tut, nicht dafür bezahlt oder eine Zwangslage ausgenutzt wird.
Zur Tabelle:
http://piology.org/dtl/recht.html

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 30. August 2007 21:45

Danke für die gute Antwort

Kommentar von Simple_avatar6smallcasualuser am 30. August 2007 21:53

Noch eine Anmerkung: Käme es zur Anzeige durch die Eltern, so würde im Einzelfall die Fähigkeit des Mädchens zu sexueller Selbstbestimmung geprüft. Nicht vorhanden wäre diese z.B. bei einer eklatanten Reifeverzögerung. Das Gericht müsste zu der Ansicht kommen, dass das Mädchen sich über die Folgen von sexuellen Handlungen nicht klar wäre, also im Prinzip nicht aufgeklärt oder nicht fähig, es zu begreifen.

Ob die Eltern es billigen oder eingreifen (was sie durchaus dürfen), ist eine andere Sache.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 14. Januar 2008 11:20

Wenigstens eine Vernünftige und auch gesetztlich fundierte Antwort.

Dafür ein DH! von mir.


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 30. August 2007 21:17
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Strafbar ist das schon - aber wenn es mit Erlaubnis der Eltern?! Halte Dich am besten da heraus! LG


Luise
beantwortet von Luise am 30. August 2007 21:22
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Ja, ist wohl verboten, aber es gibt wohl so frühreife Kinder manchmal, das kann ein Außenstehender wohl kaum beurteilen. Eine Freundin unserer Tochter hat auch einen Freund, seit sie 15 ist, das ist bei denen kein Problem. Wenn Tochter und Mutter das gutheißen und niemand zu schaden kommt würde ich auf keinen Fall was machen.




Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 30. August 2007 21:25

Für mich persönlich ist das Kindersex. In Thailand oder sonst wo, gehen solche Männer in den Knast.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 30. August 2007 21:28

Wenn man dazu gezwungen wird, dann sicher. Wenn man aber weiß, dass die beiden das ohnehin tun und man das nicht verhindern kann?

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 30. August 2007 21:34

Na toll, wenn du einen Bankräuber siehst, sagst du ja auch nicht, das er ja nicht gezwungen wird und er es sowieso tun würde und deswegen nicht die Polizei rufen.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 30. August 2007 21:39

Er schadet aber. Ich kenne die Situation des Mädchens nicht, wenn sich die beiden lieben - sowas soll es geben - dann schadet es vielleicht nicht.


DiscoStu
beantwortet von DiscoStu am 30. August 2007 21:34
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Auf jeden Fall. Der 24-jährige macht sich strafbar. Verführung Minderjähriger. Fallweise könnten auch die Eltern der 14-jährigen belangt werden, würde nachgewiesen sie hätten die Tat provoziert, ihre Aufsichtspflicht verletzt, hätten davon gewußt und geduldet. Aber wie sollst Du Dich verhalten, Gute Frage. Versuche nicht zu vermitteln, das geht sicher nach hinten los. Siehe Antwort von grisu.

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 30. August 2007 21:36

Oder Anzeige erstatten, evtl. anonym?

Kommentar von F1e7e8f9e46cbe75254e7c9a1c197dbdsmallDiscoStu am 30. August 2007 21:38

Ja, das wäre eine Möglichkeit. Sonst wird SIE als die Böse dastehen, die die zwei entzweit hat.


M S
beantwortet von M S am 31. August 2007 08:03
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Ja, ist vollkommen okay..., solange die Mutter auch mit ihrem Psychiater schläft, denn den hat sie offensichtlich nötig. Der Mutter sollte das Sorgerecht entzogen werden, denn offensichtlich hat sie überhaupt keine Ahnung. Und es scheint ihr auch an Schutzgefühl zu fehlen.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 30. August 2007 21:19
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ja, sex ist in dem alter noch verboten.

wenn es die mutter erlaubt macht, sie sich auch strafbar.

der mann in jedem falle, dafür kann er sogar einpassieren.

verhalten? kann ich keine rat geben.

Kommentar von F1e7e8f9e46cbe75254e7c9a1c197dbdsmallDiscoStu am 30. August 2007 21:28

Sex in dem Alter ist verboten? Sicher? Jedenfalls mit Volljährigen.


tradaix
beantwortet von tradaix am 30. August 2007 23:16
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Vorgenanntes gut und schön. Lasse Dich auch von der Telefonseelsorge beraten - 24 Stunden / 7 Tage.

Kostenlose Rufnummern 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222


ratpacker
beantwortet von ratpacker am 31. August 2007 01:20
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Hier machen sich wohl fast alle beteiligten strafbar. der 24er wegen verführung minderjähriger, die mutter wegen kuppelei und alle diejenigen, die davon wissen und nichts dagegen unternehmen! sorry - aber genau das ist meine meinung !


anonym
beantwortet von Albrecht am 30. August 2007 22:05
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Wenn die Bekannte dies erlaubt, aber die Tochter nicht dazu bestimmt, handelt sie nicht strafbar, solange nicht ein schwerwiegender Umstand ihr Einschreiten aus Erziehungspflichten erfordert.

Nach dem Strafgesetzbuch § 180 (Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger) Absatz 1 ist zwar strafbar, sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit Vorschub zu leisten.

Aber dies "ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt."

Der 24-jährige Mann macht sich juristisch strafbar.

§ 182 (Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen) Absatz 2: "Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie [..] sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Ein Gericht kann bei geringem Unrecht der Tat von Strafe absehen (Absatz 4).

Ein Rat ist ohne Kenntnis der genauen Umstände nicht möglich. Die sexuelle Selbstbestimmung der Tocher wird anscheinend nicht verletzt. Ein Eingreifen wäre zu überlegen, wenn deutliche Anzeichen für eine schlimme Ausnutzung von Unreife mit schädlichen Folgen vorliegen. So etwas ist aber in der Frage nicht erwähnt.


anonym
beantwortet von rainer31600 am 31. August 2007 09:59
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@ Lola60

für mich sieht es fast so aus das du nen grund suchst jemanden ans bein zu pissen !!

oder du bist die mutter und möchtest es nicht ok dann kannst du was unternehmen ansonsten nicht !!

das dürfte dir aber auch klar sein wenn du dir das gesetz ansehen würdest !!


mauseengel
beantwortet von mauseengel am 31. August 2007 15:26
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Na dieser 24 Jährige hat wohl Minderwertigkeitskomplexe daß es nur so kracht. Wie kann dieses Ferkel nur mit einen Kind ....Also da bleibt einem doch alles weg.


anonym
beantwortet von Rolfe am 31. August 2007 00:05
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Wenn er die sexuelle Unreife des Mädchens oder ein Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer - Schüler)ausnutzt, macht er sich strafbar. Ausserdem kann das Mädchen älter aussehen, als sie ist und evtl. auch reifer sein. Ob er 24 oder nur 18 ist, spielt übrigens keine Rolle! Der scheinbar extreme Altersunterschied ist rechtlich nur zwischen Volljährigen (also 18) und MInderjährigen zu sehen. Die Mutter würde sich nur strafbar machen, wenn sie wüsste, dass der Mann eine vorhandenen sexuelle Unreife bewusst ausnutzt, sonst nicht. Im Gesetz heisst das übrigens: "sittliche und moralische Unreife..." - wer will das einschätzen. Meist sind doch Mädchen weiter in dieser Beziehung als Jungen... Insgesamt kann man so etwas nur im Einzelfall einschätzen - im schlimmsten Fall wird das der Staatsanwalt unter Zuhilfenahme aller ihm zur Verfügung stehenden Gutachter, des Jugendamtes und Psychologen tun.


Christiane Leissner
beantwortet von Christiane Leissner am 29. Januar 2008 00:12
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meine enkeltochter 15 jahre lebt in einer betreuten wg.sie hat borderline arme ritzen u.s,w die erzieherin 30 jahre hat mit dem mädel eine heimliche beziehung angefangen .was soll ich als oma da machen?

Kommentar von Gutefrage.net Support am 29. Januar 2008 08:31

Liebe/r Christiane Leissner,

bitte beantworte eine Frage nicht mit einer Gegenfrage.

Wenn Du ebenfalls einen Rat suchst, stelle eine eigenständige Frage, das erhöht die Chancen auf hilfreiche Antworten.

Vielleicht liest Du hierzu auch noch einmal unsere Richtlinien (http://www.gutefrage.net/policy).

Danke für Dein Verständnis und viele Grüße,

Tim vom gutefrage.net-Support


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