gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ
70 

Eine Bekannte erlaubt ihrer 14jährigen Tochter Sex mit einem 24jährigen Mann. Ist das strafbar?

gefragt von Lola60Lola60 am 30.08.2007 um 21:16 Uhr

Obigen Fall hörte ich in der Nachbarschaft. Wie soll ich mich verhalten? Wer macht sich alles strafbar?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Kinder x 18.000 Sex x 3.813 Jugend x 1.053 Mutter x 740 Strafbar x 72 Strafgesetzbuch x 10

gri1su
beantwortet von gri1su am 30. August 2007 21:21
13x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

juristisch gesehen hat -wenn ich das richtig weiß- der Staatsanwalt seine Finger darauf bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Aber wo kein Kläger ist, ist selbstredend auch kein Richter. Bei einer Anklage hätte sich der Mann, möglicherweise auch die Eltern zu verantworten.


solf1
beantwortet von solf1 am 30. August 2007 21:19
12x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also der 24jährige "Mann" macht sich ja wohl strafbar.. Die Mutter ist ja wohl nicht ganz okay! und dein Umgang..? würde ich mal überprüfen.... ! Gruss Solf

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 30. August 2007 21:21

Ich kenne sie halt vom Sehen, also ich weiß ihren Namen und wo sie wohnt, viel mehr nicht. Ich habe ansonsten keinen Kontakt. Habe es aber zuverläßig erfahren.

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 30. August 2007 21:24

Dann bin ich aber beruhigt...


casualuser
beantwortet von casualuser am 30. August 2007 21:40
9x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da die Rechtsunsicherheit hier sehr groß zu sei scheint, lieber mal ein Zitat mit Link zu einer Tabelle "Wer darf mit wem?"

>"A und B [Anm.: 14ährige und über 21jähriger] "dürfen", wenn dabei nicht die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird. Es wird nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse verfolgt. Sonst wie (x), ebenfalls § 182. (Anm: Der Täter ist immer der ältere.)

Gemeint ist damit, dass eine 14jährige mit einem über 21jährigen Verkehr haben darf, wenn sie es freiwillig tut, nicht dafür bezahlt oder eine Zwangslage ausgenutzt wird.
Zur Tabelle:
http://piology.org/dtl/recht.html

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 30. August 2007 21:45

Danke für die gute Antwort

Kommentar von Simple_avatar6smallcasualuser am 30. August 2007 21:53

Noch eine Anmerkung: Käme es zur Anzeige durch die Eltern, so würde im Einzelfall die Fähigkeit des Mädchens zu sexueller Selbstbestimmung geprüft. Nicht vorhanden wäre diese z.B. bei einer eklatanten Reifeverzögerung. Das Gericht müsste zu der Ansicht kommen, dass das Mädchen sich über die Folgen von sexuellen Handlungen nicht klar wäre, also im Prinzip nicht aufgeklärt oder nicht fähig, es zu begreifen.

Ob die Eltern es billigen oder eingreifen (was sie durchaus dürfen), ist eine andere Sache.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 14. Januar 2008 11:20

Wenigstens eine Vernünftige und auch gesetztlich fundierte Antwort.

Dafür ein DH! von mir.


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 30. August 2007 21:17
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Strafbar ist das schon - aber wenn es mit Erlaubnis der Eltern?! Halte Dich am besten da heraus! LG


sunshinefire
beantwortet von sunshinefire am 31. August 2007 08:03
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, ist vollkommen okay..., solange die Mutter auch mit ihrem Psychiater schläft, denn den hat sie offensichtlich nötig. Der Mutter sollte das Sorgerecht entzogen werden, denn offensichtlich hat sie überhaupt keine Ahnung. Und es scheint ihr auch an Schutzgefühl zu fehlen.


tradaix
beantwortet von tradaix am 30. August 2007 23:16
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Vorgenanntes gut und schön. Lasse Dich auch von der Telefonseelsorge beraten - 24 Stunden / 7 Tage.

Kostenlose Rufnummern 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222


DiscoStu
beantwortet von DiscoStu am 30. August 2007 21:34
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auf jeden Fall. Der 24-jährige macht sich strafbar. Verführung Minderjähriger. Fallweise könnten auch die Eltern der 14-jährigen belangt werden, würde nachgewiesen sie hätten die Tat provoziert, ihre Aufsichtspflicht verletzt, hätten davon gewußt und geduldet. Aber wie sollst Du Dich verhalten, Gute Frage. Versuche nicht zu vermitteln, das geht sicher nach hinten los. Siehe Antwort von grisu.

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 30. August 2007 21:36

Oder Anzeige erstatten, evtl. anonym?

Kommentar von F1e7e8f9e46cbe75254e7c9a1c197dbdsmallDiscoStu am 30. August 2007 21:38

Ja, das wäre eine Möglichkeit. Sonst wird SIE als die Böse dastehen, die die zwei entzweit hat.


Luise
beantwortet von Luise am 30. August 2007 21:22
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, ist wohl verboten, aber es gibt wohl so frühreife Kinder manchmal, das kann ein Außenstehender wohl kaum beurteilen. Eine Freundin unserer Tochter hat auch einen Freund, seit sie 15 ist, das ist bei denen kein Problem. Wenn Tochter und Mutter das gutheißen und niemand zu schaden kommt würde ich auf keinen Fall was machen.

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 30. August 2007 21:25

Für mich persönlich ist das Kindersex. In Thailand oder sonst wo, gehen solche Männer in den Knast.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 30. August 2007 21:28

Wenn man dazu gezwungen wird, dann sicher. Wenn man aber weiß, dass die beiden das ohnehin tun und man das nicht verhindern kann?

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 30. August 2007 21:34

Na toll, wenn du einen Bankräuber siehst, sagst du ja auch nicht, das er ja nicht gezwungen wird und er es sowieso tun würde und deswegen nicht die Polizei rufen.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 30. August 2007 21:39

Er schadet aber. Ich kenne die Situation des Mädchens nicht, wenn sich die beiden lieben - sowas soll es geben - dann schadet es vielleicht nicht.


ratpacker
beantwortet von ratpacker am 31. August 2007 01:20
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hier machen sich wohl fast alle beteiligten strafbar. der 24er wegen verführung minderjähriger, die mutter wegen kuppelei und alle diejenigen, die davon wissen und nichts dagegen unternehmen! sorry - aber genau das ist meine meinung !


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 30. August 2007 21:19
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja, sex ist in dem alter noch verboten.

wenn es die mutter erlaubt macht, sie sich auch strafbar.

der mann in jedem falle, dafür kann er sogar einpassieren.

verhalten? kann ich keine rat geben.

Kommentar von F1e7e8f9e46cbe75254e7c9a1c197dbdsmallDiscoStu am 30. August 2007 21:28

Sex in dem Alter ist verboten? Sicher? Jedenfalls mit Volljährigen.


mauseengel
beantwortet von mauseengel am 31. August 2007 15:26
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Na dieser 24 Jährige hat wohl Minderwertigkeitskomplexe daß es nur so kracht. Wie kann dieses Ferkel nur mit einen Kind ....Also da bleibt einem doch alles weg.


rainer31600
beantwortet von rainer31600 am 31. August 2007 09:59
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

@ Lola60

für mich sieht es fast so aus das du nen grund suchst jemanden ans bein zu pissen !!

oder du bist die mutter und möchtest es nicht ok dann kannst du was unternehmen ansonsten nicht !!

das dürfte dir aber auch klar sein wenn du dir das gesetz ansehen würdest !!


anonym
beantwortet von Albrecht am 30. August 2007 22:05
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn die Bekannte dies erlaubt, aber die Tochter nicht dazu bestimmt, handelt sie nicht strafbar, solange nicht ein schwerwiegender Umstand ihr Einschreiten aus Erziehungspflichten erfordert.

Nach dem Strafgesetzbuch § 180 (Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger) Absatz 1 ist zwar strafbar, sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit Vorschub zu leisten.

Aber dies "ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt."

Der 24-jährige Mann macht sich juristisch strafbar.

§ 182 (Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen) Absatz 2: "Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie [..] sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Ein Gericht kann bei geringem Unrecht der Tat von Strafe absehen (Absatz 4).

Ein Rat ist ohne Kenntnis der genauen Umstände nicht möglich. Die sexuelle Selbstbestimmung der Tocher wird anscheinend nicht verletzt. Ein Eingreifen wäre zu überlegen, wenn deutliche Anzeichen für eine schlimme Ausnutzung von Unreife mit schädlichen Folgen vorliegen. So etwas ist aber in der Frage nicht erwähnt.


anonym
beantwortet von Dieter27 am 16. Oktober 2009 20:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Erstens geht es dich nichts an und zweitens sind die meisten Menschen GUT auf dieser Welt.

Ich hatte von 21 bis 24 eine 14 bis 17 jährige Freundin.

Wir waren total verliebt ineinander und in vielen Fällen war sie mir vernünftig weit voraus.

An deiner Stelle würde ich mich nicht um solche Dinge kümmern, sondern einfach mal das Maul halten.

Du machst mich echt wütend... habe kein Verständnis für deine Wichtigtuerei und Hexenjagt. Fast schon wiederlich, ehrlich.

Dieter.


Akilli
beantwortet von Akilli am 18. September 2009 16:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

aufjedenfall!!


anonym
beantwortet von bieg91 am 1. Februar 2009 15:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hi nach strafgesetzbuch parakraf 145 abs 1 förderung sexsuelerhandlungen an miederjerigen wen die miderjerige unter 14 und der täter über 14 ist oder wen zwichen miderjäriger und täter ein altersunterschid von mehr als 5 jahren ist oder wen sexsulehandlungen von dem miderjerigen erprest wird

Kommentar von bieg91 am 1. Februar 2009 16:30

warum fragst du das


anonym
beantwortet von Geniessender am 14. Januar 2009 14:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja in Zweierlei Hinsicht: Mutter: Kuppelei Der 24-Jährige: Sex mit Minderejahrigen.

Kommentar von bieg91 am 1. Februar 2009 15:18

der kuppeleiparagraph wurde 1979 vom bundesgerichtshof für ungültig erklärt


anonym
beantwortet von AylaLisaSophie am 13. Januar 2009 16:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das stimmt nicht zirina wenn man unter 14 ist darf der mann nicht über 21 sein


anonym
beantwortet von Zirina am 21. Oktober 2008 21:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja vor dem 16 Lebensjahr darf man nur mit Partner Schlafen die bis zu 3 Jahre älter sind. Der Mann macht sihc hier juristisch gesehn strafbar..aber wenn es für alle in Ordnung ist und sie sich um die Verhütung kümmern sehe ich kein Problem...


tinalein
beantwortet von tinalein am 29. Januar 2008 00:12
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

meine enkeltochter 15 jahre lebt in einer betreuten wg.sie hat borderline arme ritzen u.s,w die erzieherin 30 jahre hat mit dem mädel eine heimliche beziehung angefangen .was soll ich als oma da machen?

Kommentar von support am 29. Januar 2008 08:31

Liebe/r Christiane Leissner,

bitte beantworte eine Frage nicht mit einer Gegenfrage.

Wenn Du ebenfalls einen Rat suchst, stelle eine eigenständige Frage, das erhöht die Chancen auf hilfreiche Antworten.

Vielleicht liest Du hierzu auch noch einmal unsere Richtlinien (http://www.gutefrage.net/policy).

Danke für Dein Verständnis und viele Grüße,

Tim vom gutefrage.net-Support


anonym
beantwortet von Rolfe am 31. August 2007 00:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn er die sexuelle Unreife des Mädchens oder ein Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer - Schüler)ausnutzt, macht er sich strafbar. Ausserdem kann das Mädchen älter aussehen, als sie ist und evtl. auch reifer sein. Ob er 24 oder nur 18 ist, spielt übrigens keine Rolle! Der scheinbar extreme Altersunterschied ist rechtlich nur zwischen Volljährigen (also 18) und MInderjährigen zu sehen. Die Mutter würde sich nur strafbar machen, wenn sie wüsste, dass der Mann eine vorhandenen sexuelle Unreife bewusst ausnutzt, sonst nicht. Im Gesetz heisst das übrigens: "sittliche und moralische Unreife..." - wer will das einschätzen. Meist sind doch Mädchen weiter in dieser Beziehung als Jungen... Insgesamt kann man so etwas nur im Einzelfall einschätzen - im schlimmsten Fall wird das der Staatsanwalt unter Zuhilfenahme aller ihm zur Verfügung stehenden Gutachter, des Jugendamtes und Psychologen tun.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.