Ein Kind ca 7 Jahre alt, hat meine Jacke in den Mund genommen und dran gebissen, und ist davon gelaufen, kann man die Eltern dafür unter Umständen belangen?

4 Antworten

...kann man die Eltern dafür unter Umständen belangen?

Unter Umständen:

Du musst den Schaden nachweisen und auch, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Und nein, Eltern haften nicht automatisch für ihre Kinder, auch wenn dieser unsägliche Blödsinn auf jedem Baustellenschild steht.

peterobm  23.06.2023, 17:52

soll halt abschrecken.

Bauherren haben ihre Baustelle entsprechend abzusichern.

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Du hättest wenigstens den Anstand haben können und Fragen ob es Ketchup oder Senf dazu möchte, oder ob es schmeckt ! Es wird wohl kein Stück aus der Jacke fehlen, und falls doch sags den Alten und die blechen eventuell dann für ne neue, falls nicht auch gut ! Oder kauf dir einfach selbst ne Neue, siehs mal so du gibst es nicht unnötig aus wie sonst...

Na klar. Du kannst eine Reinigung der Jacke verlangen und die Kosten dafür von den Eltern notfalls einklagen (sofern du ihnen eine Schuld nachweisen kannst). So zumindest mein Rechtsverständnis.

Ob das sinnvoll ist oder erfolgsversprechend ist wieder ne andere Frage...

Unter 7 Jahren nicht, über 7 Jahren unter Umständen.

ronalda  23.06.2023, 17:36

Das ist falsch.

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WolfishChaos  23.06.2023, 17:40
@ronalda

Doch. Tatsächlich ist bei Kindern unter 7 Jahren die Haftbarkeit gesetzlich gänzlich ausgeschlossen, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie die Tragweite ihrer Handlungen verstehen.

Bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sind Kinder daher unfähig Delikte zu begehen.

Siehe § 828 I BGB

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ronalda  23.06.2023, 17:46
@WolfishChaos

Richtig, ab 7 kann das Kind evtl. verklagt werden, nicht die Eltern. Die Eltern sowieso nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht.

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ronalda  23.06.2023, 22:35
@Halbammi

Was ist richtig? Die Aussage von WolfishChaos ist richtig.

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Halbammi  25.06.2023, 08:29
@ronalda

Meine. Die im übrigen die gleiche wie bei wolfishchaos ist

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ronalda  25.06.2023, 08:47
@Halbammi

Nein. Du schreibst dass der FS richtig liegt, nämlich dass die Eltern verklagt werden können, das ist eben nicht richtig es sei denn, sie haben die Aufsichtspflicht verletzt.

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Halbammi  25.06.2023, 10:00
@ronalda

Aber lesen kannst du schon???? Ich habe geschrieben unter 7 Jahren NICHT, und darüber unter Umständen (eben bei Verletzung der Aufsichtspflicht)

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ronalda  25.06.2023, 10:04
@Halbammi

Du kannst nicht lesen. Du beantwortest die Frage ob die Eltern haftbar gemacht werden können. Nein! Sondern das Kind!

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