Ein Kind ca 7 Jahre alt, hat meine Jacke in den Mund genommen und dran gebissen, und ist davon gelaufen, kann man die Eltern dafür unter Umständen belangen?
4 Antworten
...kann man die Eltern dafür unter Umständen belangen?
Unter Umständen:
Du musst den Schaden nachweisen und auch, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Und nein, Eltern haften nicht automatisch für ihre Kinder, auch wenn dieser unsägliche Blödsinn auf jedem Baustellenschild steht.
soll halt abschrecken.
Bauherren haben ihre Baustelle entsprechend abzusichern.
Du hättest wenigstens den Anstand haben können und Fragen ob es Ketchup oder Senf dazu möchte, oder ob es schmeckt ! Es wird wohl kein Stück aus der Jacke fehlen, und falls doch sags den Alten und die blechen eventuell dann für ne neue, falls nicht auch gut ! Oder kauf dir einfach selbst ne Neue, siehs mal so du gibst es nicht unnötig aus wie sonst...
Na klar. Du kannst eine Reinigung der Jacke verlangen und die Kosten dafür von den Eltern notfalls einklagen (sofern du ihnen eine Schuld nachweisen kannst). So zumindest mein Rechtsverständnis.
Ob das sinnvoll ist oder erfolgsversprechend ist wieder ne andere Frage...
Unter 7 Jahren nicht, über 7 Jahren unter Umständen.
Doch. Tatsächlich ist bei Kindern unter 7 Jahren die Haftbarkeit gesetzlich gänzlich ausgeschlossen, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie die Tragweite ihrer Handlungen verstehen.
Bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sind Kinder daher unfähig Delikte zu begehen.
Siehe § 828 I BGB
Richtig, ab 7 kann das Kind evtl. verklagt werden, nicht die Eltern. Die Eltern sowieso nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht.
Das ist falsch.